Besucherregelung, Ausweis einziehen erlaubt?

  • Moin Moin


    Bei uns hat der Auftraggeber die Idee gehabt das man von Besuchern ja die Ausweise (Führerschein, oder Perso) einziehen könnte wenn die das Firmengelände betreten. So kann man deren Daten erfassen, und man weiß wer auf dem Gelände ist.


    Ich selber halte diese Idee nicht für sehr gut, theoretisch ist das wohl möglich im Rahmen des Hausrechts, aber irgendwie finde ich das übertrieben,


    Wie gehen bei euch die Auftraggeber mit den Besuchern um?

    Was schief gehen kann, das geht schief.

  • Ich weiß daß es in eigigen Firmen üblich ist, Personalausweise etc. während des Besuches einzubehalten.
    Bei uns werden Personalausweise usw. einbehalten wenn im Austausch Werksausweise vorläufig ausgegeben werden.
    Wer sich dagegen wehrt, bleibt draussen aber bis jetzt gab es wenig Probleme.

    Seien wir realistisch, versuchen wir das unmögliche! (Che)

  • @
    Also gibt es nicht, geht nicht.
    Wenn ich in der JVA jemanden besuche muß ich Pass oder Perso hinterlegen.


    Kann mir gut vorstellen, das das auf wirtschaftlich oder militärisch (AKW zähle ich mal hier rein) brisanten Objekten auch Usus ist.


    Und so wie SL geschrieben: gegen Ausgabe eines namentlich ausgestellten Besucherausweises.


    Wie schon angedeutet: Die Verhältnismäßigkeit sollte gegeben sein.
    In einer Großbäckerei wird (zZ noch) kein Gast solche Maßnahmen verstehen.

  • Zitat von Faultier

    Kann mir gut vorstellen, das das auf wirtschaftlich oder militärisch (AKW zähle ich mal hier rein) brisanten Objekten auch Usus ist.


    In "meinem ehemaligen KKW" mußte sich jeder Besucher mit Personalausweis oder Reisepass legitimieren um Zugang zu erhalten. Die Daten des Ausweises wurden mit jenen auf dem Besucherschein verglichen, es wurde natürlich auch geprüft ob der Inhaber zum Ausweis passt, der Ausweis echt ist usw.
    Wir hatten in unregelmäßigen Abständen Weiterbildungen zum Thema "Ausweisfälschungen" und einen Ordner mit Musterausweisen.

    Seien wir realistisch, versuchen wir das unmögliche! (Che)

  • Zitat von ghostguard


    Das Thema hatten wir im übrigen schon einmal


    http://securitytreff.de/viewto…highlight=personalausweis


    Ich mein hier nicht die Disko, sondern direkt den Eingang zu einem normalen Werk. Bei einem KKW oder einer JVA ist natürlichklar das die Ausweise einbehalten werden um die Identität genau festzustellen.
    Bei einer normalen Fabrik ist das, meiner meiner Meinung nach auch unangebracht. Ich kann mir nicht vorstellen das man jetzt seinen Perso/Lappen abgeben muss wenn ich geschäftlich bei VW auf den Hof will als Besucher.

    Was schief gehen kann, das geht schief.

  • Zitat von Psycha


    Doch, bei uns schon. (ich bin nicht mehr im KKW) Grund habe ich erklärt.

    Seien wir realistisch, versuchen wir das unmögliche! (Che)

  • Im Rahmen der Hausordnung kann man genau definieren, was der Besucher über sich ergehen lassen muss. Sonst kommt er nicht rein. Es ist ein freiwilliger Unterwerfungsakt, den man jederzeit verweigern kann, aber dann kommt man nicht rein. Rechtlich vollkommen ok, aber oftmals überflüssiger, schikanöser Schwachsinn.
    Gerade bei Handwerkern macht es aber Sinn, da die sonst gerne mitsamt der Zutrittskarte verschwinden. Allerdingst ist derjenige, der irgendeinen Ausweis einbehält auch dafür haftbar, das damit weder Schindluder getrieben wird, noch dieser Beine bekommt.

  • Zitat von Psycha

    Moin Moin
    Bei uns hat der Auftraggeber die Idee gehabt das man von Besuchern ja die Ausweise (Führerschein, oder Perso) einziehen könnte wenn die das Firmengelände betreten. So kann man deren Daten erfassen, und man weiß wer auf dem Gelände ist.


    Wenn dies der Grund ist gibt es sicherlich andere möglichkeiten. Bei uns wird ausschließlich mit Besucherscheinen gearbeitet und es funktioniert doch auch.


    Es ist mir auch klar, dass es Liegenschaften gibt, bei denne ich den Perso abgeben muss. Aber in nem stinknormalen Betrieb würde ich das nicht tun.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Danke für die vielen Antworten :)


    Bei uns haben wir im Moment auch noch Besucherkarten die ausgegeben werden, da aber ab und an einige Besucher die Karten vergessen abzugeben hatte ein Geschäftsführer diese Idee. Ich hatte dem auch gesagt das das etwas unangemessen ist den Ausweis einzufordern. Ich sagte das ein Drehkreuz besser wäre, und alle Besucher nur noch zu fuß aufs Gelände dürfen. So kann keiner einfach so rauslaufen wenn der Wachmann grad nicht aufpasst.

    Was schief gehen kann, das geht schief.

  • Hallo Psycha,


    ich kann nur sagen das auf eine passengierschiff ist es ganz klar geregelt: kein besucher .......ohne vorher ankundigung mindesten 48stunden, dan wenn erlaubt mussen die ihre perso abgeben und dann dufen die das schiff betreten und immer in begleitung eine crewmitglieder.


    SecoStan

  • hallo Psycha,


    klaus hat es eindeutig geschrieben. Es ist ein freiwilliger Überlassungsakt.


    Du ziehst die Ausweise nicht ein, diese Wortwahl ist falsch, so wie du keine Persos "kontrollieren" darfst, das darf nur die
    Polizei. Aber freiwillig darf man vieles..


    Der Geschäftsführer kann es im Rahmen der Dienstanweisung vorschreiben, dass ein amtliches Dokument während der Besuchsdauer hinterlegt werden muss. Wenn sich jemand weigert, bleibt er eben draussen. Aber meist wird der Besucher keine
    Schwierigkeiten machen, er will ja etwas von der Firma.


    Persönliche Meinungen über Sinn oder Unsinn einer Massnahme darf man nicht vermengen mit den rechtlichen Vorschriften.



    Gruß




    hmoerser

  • Und am Ende der Schicht weiß man das Person XY noch im Werk ist und evtl was klauen will?
    Also wenn ich im AKW ein paar Brennstäbe mitnehmen will mach ich das sicherlich anderster!


    Sowas halte ich nur bei Discos für sinnvoll, um zu schauen, ob sich evtl noch ein minderjähriger Gast aufhält!


    Grüßle

  • Hallo,


    @Blue_Dragon

    Zitat


    Und am Ende der Schicht weiß man das Person XY noch im Werk ist und evtl was klauen will?


    Nein,es geht hier viel mehr darum ,sicherzustellen das man weiß OB NOCH jemand im Werk ist. Stichwort ist hier
    -Unfälle
    -Brände
    zum B.


    Besucherausweise werden nämlich OHNE Pfand oft einfach mitgenommen.Gerade bei Handwerkern,die am Tage oft vielmals in und aus dem Werk fahren,hast du nur über den PERSO auch die Gewißheit,das die sich abends "abmelden" und du dann sicher weisst,das in dem Bereich dann kein
    Handwerker mehr ist.Alternativ gibt es übrigens auch die "Pfandregelung" mit Bargeld....50 oder 100 € hinterlegen und nur dagegen gibt es den Besucherausweis (und Schlüssel)


    Wobei man allerdings im Werkschutz seine "Pappenheimer" sehr schnell kennen lernt und dann weiß,bei welchem Handwerker man immer
    auf ein "Pfand" bestehen muss und welche sich morgens und abends immer persönlich abmelden.

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Die Ausweise für die Handwerker vergibt bei uns eine andere Stelle. Bei uns werden von der Wache die Besucherausweise für die Geschäftsbesuche ausgegeben. Die packen sich das Ding an die Jacke, schmeißen die am Schluss ins Auto und fahren los.


    aber bei uns ändert sich sowieso alles, da der Betrieb noch im Aufbau ist.

    Was schief gehen kann, das geht schief.


  • Das höre ich immer wieder, und macht auch irgendwie Sinn. Aber aus Erfahrung weiß ich das bei Bränden Unfällen meist das ganze so hektisch ist, das niemand Kontrolliert, wer da noch drin sein könnte!


    Ist wohl eher aus Versicherungstechnischen Gründen so


    Grüßle

  • Also beim Bund und anderen behördlichen/staatlichen Einrichtungen ist es definitiv erlaubt den Perso einzuziehen für die Dauer des Aufenthaltes.


    Privatgeschäftlich nicht. Das grenzt schon an Nötigung,um mich mal aufs rethorische Glatteis zu wagen.
    Der Bürger darf seinen Ausweis meines Wissens auch gar nicht als Pfand hinterlegen,da er ihm gar nicht gehört. Der Personalausweis ist Eigentum der BRD und mit angemessener Sorgfalt zu behandeln.


    Somit darf er beim Zutritt von nicht behördlichen Stellen auch nicht eingezogen bzw in Verwahrung genommen werden.
    Das betrifft ein Chemiewerk genauso wie die kleinste Dorfdisko. Das es im letzteren Fall oft anders gehandhabt wird ist natürlich selbst der Polizei bekannt und wird geduldet-aber ist meines erachtens auch ein Fall von Nötigung. Gibste den Perso nicht ab...kommste einfach nicht rein. Und Tschüß. Gibsten ab und er ist weg...dein Problem. Und wieder Tschüß.

    Leidenschaftlicher Skeptiker und alles-in-Frage-Steller


    Optimisten sind Träumer! Deshalb behalten die Pessimisten auch immer recht!

  • Hallo Trapper,


    das ist keine Nötigung, da ja niemand gezwungen wird,seinen Perso abzugeben....er kommt halt nur nicht aufs Werksgelände... :lol:
    Das ganze nennt sich "Unterwerfung".....und ist rein Freiwilliger Natur......


    Und nur mit dem Hinterlegen des Persos (oder halt von Bargeld) "bekommt" man die Leute auch dazu,die Besucherausweise wieder abzugeben.


    @Blue_Dragon:

    Zitat


    Aber aus Erfahrung weiß ich das bei Bränden Unfällen meist das ganze so hektisch ist, das niemand Kontrolliert, wer da noch drin sein könnte!


    dann läuft da aber was falsch bei euch...........
    mit HEKTIK hilft man keinem........ :!:
    Rettungseinsätze können Tage dauern (siehe letztens bei Rheinbraun der Gerüstunfall) , Sicher handeln ist die Devise....
    Es nützt nämlich nichts wenn die Retter selber verunglücken....

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"


  • Bei uns war es mal der Fall das die Feuerwehr dem Pförtner gesagt hat das es im Betrieb brennt, obwohl überall auf seinem Monitor Lichter brannten, hat er es wohl falsch gedeutet :wink: