Tarif zur Ausbildungsvergütung 2005

  • Habe zwar schon überall bei google und auch bei der Seite vom BDWS nachgeschaut doch leider habe ich dort nichts gefunden.


    Kann mir hier vielleicht jemand helfen und mir sagen, auf wie viel die Ausbildungsvergütung laut Tarif vom 1.11.2005 gesetzt wurde?

    In jedem Menschen steckt etwas gutes..... die Gesellschaft verbietet es uns nur dieses rauszulassen...

  • Laut Lohntarifvertrag vom 13. September für Schleswig-Holstein


    1. Lehrjahr 350,00 €
    2. Lehrjahr 400,00 €
    3. Lehrjahr 450,00 €

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • und das wären dann auch die Vergütungen, die nach dem 1.11.05 in Kraft getreten sind?


    Wie lange waren die denn gültig oder kamen bis zum 31.07.07 andere hinzu?

    In jedem Menschen steckt etwas gutes..... die Gesellschaft verbietet es uns nur dieses rauszulassen...

  • Das waren die Tarife ab 1.11. 2005. Der Tarif war erstmals Kündbar zum 31.12. 2007.


    Ob da was ansteht ? keine Ahnung.

    Gruss
    Ghost


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    R.v.Weizsäcker

  • Dreht sich halt nur darum, dass meine Lehrlingsvergütung nicht angepasst wurde und ich dementsprechend nun das Rückfällige Geld einfordern möchte.

    In jedem Menschen steckt etwas gutes..... die Gesellschaft verbietet es uns nur dieses rauszulassen...

  • bin seit Juli 2007 ausgelernt und nicht mehr bei meiner Ausbildungsfirma tätig.
    Habe durch nen Bekannten die Info bekommen, dass sich während der Ausbildung die Lehrlingsvergütung erhöht hätte und durch die Mitgliedschaft meiner Firma im BDWS müsste sie meine Ausbildungsvergütung anpassen was jedoch nicht geschehen ist.

    In jedem Menschen steckt etwas gutes..... die Gesellschaft verbietet es uns nur dieses rauszulassen...

  • puuuuh....Dann mal viel Glück.


    Ist ja nun schon eine Weile her.

    Gruss
    Ghost


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    R.v.Weizsäcker

  • @ ElectricWolf


    In einem anderen Thread wurden die Themen "Verjährungsfrist" und "Ausschlussfristen" behandelt. Einfach mal lesen, aber ich schließe mit ghostguard an: VIEL GLÜCK.

  • Also soweit ich mich darüber informiert habe, gilt es erst nach einigen Jahren als verjährt.


    Ansonsten muss diese Sache halt das Arbeitsgericht klären, denn als Lehrling wird man des öfteren in Sicherheitsfirmen genug ausgebeutet, da muss man sich nicht noch um das Geld betrügen lassen.

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  • Ich denke mal da haste leider ziemlich schlechte Karten.


    Auszug aus dem Bundestarifvertrag.


    § 21
    Erlöschen von Ansprüchen


    1.) Endet das Arbeitsverhältnis, erlöschen beiderseits alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis vier Kalenderwochen nach Beendigung des
    Arbeitsverhältnisses, sofern sie nicht vorher schriftlich geltend gemacht worden sind.
    Im übrigen erlöschen alle Ansprüche beiderseits nach drei Monaten, sofern sie nicht vorher schriftlich geltend gemacht worden sind.


    2.) Ist das Arbeitsverhältnis in seiner Gesamtheit nicht gemäß den Bedingungen der Tarifverträge für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Hessen
    ausgestattet, tritt anstelle der Fristen gemäß Abs. 1.) die Verjährungsfrist gemäß § 196 BGB. Ansprüche müssen innerhalb dieser Frist geltend gemacht
    werden.

    Gruss
    Ghost


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    R.v.Weizsäcker

  • wenn du es kurz nach der ausbildung machst, bzw übernommen wurdest, kommt das "abhängigkeitsverhältnis" zum tragen

    "Es ist viel sicherer, zu wenig als zuviel zu wissen."


    Samuel Butler

  • Zitat von fssma84

    wenn du es kurz nach der ausbildung machst, bzw übernommen wurdest, kommt das "abhängigkeitsverhältnis" zum tragen


    lese mal oben


    seit Juli 07 Ausgelernt und nicht mehr in der Firma tätig

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • je nachdem wie arbeitgeberfeindlich der richter ist, kann das dennoch ins auge gehen


    kommt, wie so oft, auf den anwalt an

    "Es ist viel sicherer, zu wenig als zuviel zu wissen."


    Samuel Butler

  • also würde das im Klartext bedeutet ich hätte eher schlechte Chancen das Geld zu bekommen?


    Aber eigentlich müssten die es ja nachzahlen, denn es wurde ja im Tarifvertrag festgelegt und meine Ausbildungsfirma ist ja im BDSW Mitglied und somit verpflichtet sich daran zu halten.


    Jedenfalls ist der Brief an die Firma schon abgeschickt worden.

    In jedem Menschen steckt etwas gutes..... die Gesellschaft verbietet es uns nur dieses rauszulassen...

  • Ich denke, die Chancen stehen eher schlecht...


    Ich habe selbst miterleben dürfen, wie ein Mitarbeiter (gegen den Rat des BR) nach 7 Monaten (wohlgemerkt noch beim gleichen Arbeitgeber) Lohn in Höhe von insgesamt 450 € Brutto nach ablehnender Antwort des AG mit Blick auf die Ausschlussfristen gerichtlich einfordern wollte...


    ...meine alte Firma unterlag in schöner Regelmäßigkeit vor dem Arbeitsgericht, die Richter waren alles andere als arbeitgeberfreundlich anzusehen. Aber in diesem Fall unterlag der AN. Das Gericht sah die Ausschlussfristen als verbindlich an, und ein nachfordern von Lohn aufgrund falscher Abrechnung seitens des Arbeitgeber war nicht drin.


    Hier wurde sogar noch der Arbeitgeber gewechselt, da kommt ein weiteres K.o.-Kriterium hinzu (siehe Beitrag von ghiostguard)...



    Zitat

    Aber eigentlich müssten die es ja nachzahlen, denn es wurde ja im Tarifvertrag festgelegt und meine Ausbildungsfirma ist ja im BDSW Mitglied und somit verpflichtet sich daran zu halten.


    Sicher, aber dafür sind die Ausschlussfristen da, um falsche Abrechnungen oder zu niedrig berechneten Tariflohn zu reklamieren.
    Verstreichen die Fristen, ist es grundsätzlich zu spät für Reklamationen. Auch wenn sie innerhalb der Frist 100% berechtigt gewesen wären.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Nagut, dann muss ich mich damit wohl abfinden und hoffen, dass mein Brief schnell den Weg in den Papierkorb findet.

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