Pflichtangaben im Impressum und Unlauterer Wettbewerb

  • Hallo liebe Forenmitglieder,
    in letzter Zeit und auch ich bin dabei nicht ganz ohne Strafe weggekommen, kommt es immer wieder auf den Homepages von Unternehmen zu Problemen was das Impressum betrifft. Hierdurch werden durch einschlägige Rechtsanwälte immer wieder kostenpflichtige Unterlassungserklärungen versandt. So, jetzt habe ich mich informiert:


    1. zusätzlich zur Steuer-Nr. gehören auch immer das zust. Finanzamt dazu
    2. es dürfen keine Postfachadressen angegeben werden, die Geschäftsführer/Inhaber sind immer namentlich zu nennen.


    so, jetzt aber der Part den ich selber nicht wußte:


    zu den o.g. Angaben muß nach dem Telemediengesetz immer auch die Genehmigungsbehörde am besten incl. Aktenzeichen und dazu die aktuelle Aufsichtsbehörde genannt werde.


    Wer wußte dieses? Eine Recherche ließ mir die Haare zu Berge stehen und ich war verblüfft und sauer das ich kein Anwalt bin. Ich könnte mir dabei eine goldene Nase verdienen.


    Aber jetzt der Kracher:
    Ein ehemaliger Subunternehmer von mir verwendete Fotos meiner Absperrgitter auf seiner Homepage. Ich hatte eigentlich damit kein Problem, kriegte aber eine Abmahnung wegen Verstoß gegen das UrheberrechtsG und gegen den Unlauteren Wettbewerb. Und das weil er mir die Fotos von der Homepage geklaut hat. Dazu bot er noch Sicherheitsdienste an und das obwohl er gar keine Bewachungserlaubnis hat. Ich dachte ich sitze im falschen Boot. Wer hat ähnliche Erfahrungen und wer hat auch auf der Homepage so wenige Angaben.

  • Telemediengesetz § 6


    Das ist glaub hauptsächlich das Problem der Hobby HP gestalter. Die machen einfach drauf los, ohne sich zu Informieren.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

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