Schulparty in Discothek (Hausverbot)

  • Hallo zusammen,


    wir hatten heute eine kleine Diskussion und dazu wollte ich hier mal die richtige Antwort suchen.
    Eine Arbeitskollegin hat momentan Probleme mit Ihrem Sohn.


    Kurze Schilderung:


    Ihr Sohn ca 20 Jahre, geht in eine Discothek. An diesem Abend kommt er mit dem Türsteher in Streit und wird vor die Tür gesetzt und ihm wird mündliches Hausverbot erteilt. Welches nicht schriftlich niedergelegt oder nachgereicht wird.


    Alles bisher soweit ok.


    Nun veranstaltet die Schule eine Privatfeier in dieser Discothek und mietet das Hauspersonal und Sicherheitsteam dazu.
    Der Sohn, Schüler dieser Schule wird auf diese Feier eingeladen und trifft auf den Türsteher der Ihm Hausverbot erteilt hatte und verweigert ihm den Eintritt.


    Nun meine Frage:


    Ist die Feier als Privat Party nicht eine Geschlossene Gesellschaft ?? Darf der Türsteher das Hausverbot durchsetzen ??


    Bin da momentan ein wenig unschlüssig. Auf der einen Seite ist es meiner Meinung nach eine Privat Party und da wird nur Geladene Gäste einlass gewährt, auf der anderen Seite will der Türsteher die Feier vor dem schon auffällig gewordenen Jugendlichen schützen. Was ist richtig ??


    Danke schon mal für die Antworten.


    Tom

  • Geschlossene Gesellschaft-nicht im Verantwortungsbereich des Inhabers.Hausrecht liegt beim Mieter der Räume.Securitys wurden von der Schule gemietet. Völlig neuer Auftrag also.
    Wenn der junge Mann also devinitiv von der Schule in die von ihr gemieteten Räume eingeladen wurde,kann er meines erachtens rein. Scheint eher ein Ego-Problen des Türstehers zu sein.
    Wer den Musiker bezahlt,bestimmt schließlich die Melodie!
    Eine kurze Rücksprache mit dem verantwortlichen Lehrkörper hätte sicherlich genügt.
    (Es sei denn du verschweigst das der Knabe Skin ist und permanent nen Baseballschläger dabei hat. - Das wäre natürlich was anderes.)

    Leidenschaftlicher Skeptiker und alles-in-Frage-Steller


    Optimisten sind Träumer! Deshalb behalten die Pessimisten auch immer recht!

  • Zitat von Trapper


    (Es sei denn du verschweigst das der Knabe Skin ist und permanent nen Baseballschläger dabei hat. - Das wäre natürlich was anderes.)


    Also das weiß ich nicht und davon gehe ich auch nicht aus. Ist der Sohn einer Arbeitskollegin bei uns.
    Also ich dachte auch in deine Richtung, das neue Veranstalter neuer Auftrag kein Problem ist.


    Gruß Tom

  • Also weiß man nicht was genau vereinbart wurde. Einer der Läden in denen ich arbeite wird auch immer wieder an Abiturienten und Studenten für Partys vermietet. Allerdings war das vom ersten Event an geregelt, dass bestehende Hausverbote auch für die Partys gelten und wenn es den Schulsprecher betrifft. Alle vorab verteilten Einladungen waren also nichtig wenn jemand bereits ein Hausverbot hatte. Wäre also möglich, dass hier das gleiche galt.


    Vom Grunde her ist zwar richtig, dass der Mieter den Ton angibt, auf der anderen Seite weiß man eben nicht was mit den Türstehern vereinbart wurde. Wenn denen freie Hand in der Selektion gegeben wurde und der entsprechende Türsteher dann einen Störenfried erkennt ist es doch klar, dass er im den Einlass untersagt. Ob dabei auf das Hausverbot bezogen oder nicht ist ja irrelevant. Warum sollte das also ein Ego-Problem des Türstehers sein? Wenn ich einem Hausverbot erteile dann mit gutem Grund und dann will ich den nicht mehr im Laden sehen. Egal zu was für einem Anlass. Bin bei diesen Aussagen „mit dem Türsteher in Streit geraten“ oder „grundlos rausgeworfen“ immer etwas kritisch. Hatte ich gestern Abend auch ein Mädel da die protestiert hat weil Ihr Freund „grundlos“ von meinen Kollegen hinaus gebracht wurde. Auf meine Frage ob die Tatsache, dass Ihr Freund sein Glas mit Volldampf hinter die Baranlage gepfeffert hat kam dann die Aussage „Der ist halt betrunken und sauer weil er so viel Geld für einen Cocktail bezahlt hat der im nicht geschmeckt hat“ – Ach so, na klar, wie konnten wir nur.

  • @
    Logisch. Hier nicht erwähnte Sonderregelungen zwischen Mieter und Security hätten natürlich vorrang.
    Aber denkt man wirklich soweit einen (sagen wir erst mal harmlosen) Schüler auf einer Schulfeier von vorneherein auszuschließen, weil er dem angemieteten Personal in einer völlig anderen Sache mal auffällig wurde? War denn wirklich keine Aufsichtsperson seitens der Schule vor Ort,welche dazu hätte Stellung beziehen können?


    Ohne nähere Infos kann man es wahrscheinlich doch nicht so pauschal beantworten.

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  • also für mich ist die sache recht simpel:
    schule feiert in der disse (in der regel mieten die nicht den laden, sondern treffen ne regelung wie: eintritt den schülern, umsatz der disse),
    also hat das hausverbot sehr wohl mit der veranstaltung zu tun- ist doch das selbe haus und eben auch das hauspersonal!
    und da muß ich Trapper dann auch gründlich widersprechen! und warum der schüler "erst mal harmlos" ist mit seinen 20 jahren entzieht sich völlig einer logik.


    und davon ab laß ich doch z.B. stadtbekannte Arschlöcher nicht nicht (also doch) rein, nur weil ich mal an einem anderen einlass stehe.
    der muß sich sein hausverbot da nicht in jedem laden einzeln erarbeiten. meine erfahrungen werden doch mitgebucht!


    munterbleiben!

    Hauptsache -
    wir sind einer meiner meinung!!!

  • @mit "erst mal harmlos" meine ich nur, das das Gegenteil ja auch nicht fest steht. Hausverbot bekommste schließlich schnell,wenn du mal Blau und stur bist und mit dem Secu das diskutieren anfängst. Agressivität ist dazu weiß Gott nicht nötig.


    Ich poche aber deshalb in diesem Fall für den Schüler, weil ich Hausverbotskandiaten mal einlassen mußte als ne Internationale Nobelschule in nem Hotelfestsall wo ich arbeitete ihren Abschlußball hatte.Vorher hatten die mal in unserer Bar rumgestänkert.-Drum Hausverbot. Als ich meinen Direktor fragte ob das für die beiden betreffenden Herren auch heute gilt, guckte der Mann mich an als wäre ich übergeschnappt. :?
    Ich höre es noch...: "Machen sie den Leuten bloß keine Schwierigkeiten!Ist doch geschlossene Gesellschaft" (Klar...jeder hatte ein paar tausender als Taschengeld von Papi bekommen.-Und wer weiß,wer Papi war.)Zudem will man das die Schule auch weiterhin Kunde bleibt. Das wird doch im oben genannten Fall sicher auch so sein.Wenn meine Schüler nicht reinkommen obwohl ich Laden gemietet hab,buche ich nächstes mal woanders. Ist doch schade ums Geld.(-Es sei denn es handelt sich eben wirklich um einen stadtbekannten Schläger. Das wollte ich ja auch direkt vom Frederöffner wissen.)
    Der Kunde ist eben König.
    :cry:

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  • Das Hausrecht kann keinen Bestand haben, da der Hausrechtsinhaber nicht der Gleiche ist. Durch die Anmietung der Räumlichkeiten ist der Betreiber der Veranstaltung nicht der Diskothekenbetreiber. Das Sicherheitspersonal ist demnach juristisch und praktisch für eine andere Person tätig. Das Hausrecht bezieht sich aber auf den momentanen Besitzstand (hier durch Anmietung). Da das Hausverbot nicht Personenbezogen für alle Veranstaltungen auf der Erde gilt, muß der Türsteher erkennen, daß er hier Mist gebaut hat.

  • Danke für die vielen Antworten, werde versuchen von der Kollegin noch mehr Infos zu bekommen damit wir das richtig ins Licht stellen können.


    Tom

  • ich habs geahnt: nein socke, zwar gute argumentation und man könnte ihr folgen, aber da der originäre rechtegeber("vermieter", was in der branche absolut unüblich ist!) ein hausverbot ausgesprochen hat, hat sich der rechtenehmer("mieter") in diesem falle am rechtegeber zu orientieren und muss diesen um eine aufhebung ersuchen.
    ergo, hier hat die tür richtig gehandelt.



    gruss ricon

  • Zitat von ricon

    ich habs geahnt: nein socke, zwar gute argumentation gruss ricon


    Du könntest recht haben, wenn Du dich auf den Verweis aus einem Geschäftscentrum berufst. Dieser würde sicherlich für alle Einheiten gleich sein. Aber der Eigentümer eines Objektes, der als Betreiber einer Diskothek ein Hausverbot wärend des Disko-Betriebes ausspricht, kann dieses Recht nicht durchsetzen wenn die Räumlichkeiten vermietet werden. Der neue Besitzer als Mieter und der neue Besitzdiener als SMA sind in der Hinsicht wieder jungfräulich, möchte ich mal sagen.
    Anders herum hättest Du von mir uneingeschränkt Recht bekommen, wenn diese betreffende Person in dem Gebäude eine Sach- oder Personenschädigung begangen hätte, daraufhin ist aber hier nicht abzustellen.
    Da die Sparte "Hausrecht" hier im Forum auch schon genügend in Bezug auf die (auch vermeintliche) Willkür von Türstehern durchdiskutiert wurde, würde ich in diesem Fall eben anders entscheiden als Du. Gut, das es geht, denn sonst müßten wir wohl drei Richter bemühen und hätten bestimmt drei unterschiedliche Rechtsauffassungen

  • da der zugangsbereich einer discothek nicht Mietsache ist wird in diesem bereich immer noch das hausrecht des rechtegebers anwendung finden. ob eine nennen wir es mal "verfehlung" eines besuchers vorlag oder nicht, ist unerheblich. (dies ist nur eine möglichkeit der ablehnung und keine generalbegründung)


    da ich selbst in dem bereich und auch mit der gleichen problematik gearbeitet habe, kann ich mit fug und recht sagen, dass das hausverbot bestand hat; mit drohungen durch den veranstallter und drohung mit der polizei und sogar polizei vor ort war es diversen poersonen bei diversen solcher veranstalltungskonstellationen nicht möglich einlass zu erlangen. die gewewerbliche anmietung und die privatanmietung unterscheiden sich hier erheblich; wobei streng genommen ein privater vermieter einem privaten mieter den besuch betimmter personen untersagen kann(was hier aber wirklich zu weit führen würde dies auszuführen).


    also, wie oben aufgeführt muss sich der mieter beim vermieter für eine aufhebung des hausverbotes stark machen. ein hausverbot ist im übrigen nicht an ein "vergehen" gebunden. grundsätzlich gilt bei privaten veranstalltungen, was ein discothekenbetrieb schliesslich auch ist, dass ich nur denjenigen einlasse der mir genehm ist(es sei denn dass meinem handeln wiederum gesetzliche verstösse in der zugangsverneinung zu grunde liegen(deswegen begründet man nicht, sondern verneint lediglich den einlass, um sich nicht angreifbar zu machen!)).


    gruss ricon

  • abgesehen davon ist hier garnicht ersichtlich welche art von mietvertrag zwischen schule(stufe) und gastro-betreiber vorliegt.


    durchaus üblich sind nämlich auch "schein-vermietungen", in denen die stufen eine party in der discothek als die eigene bewerben, tatsächlich aber garkein mietvertrag vereinbart wurde und die discothek (kneipe, event-halle) der verantwortliche betreiber ist (bzw. bleibt).


    ist es darüberhinaus aber so, dass ich räumlichkeiten anmiete (dabei egal ob ich dann eine abifete oder einen riesen gangbang veranstalte) um sie für eigene zwecke zu nutzen, können neue verträge zwischen den handelden parteien entstehen


    wird beispielsweise ein sicherheitsdienst engagiert, so wird mit ihm ein entsprechender werkvertrag vereinbart und die regeln (vertragsbedingungen) latent oder konkret formuliert (der neue mieter bezahlt ihn ja auch). dass es der gleiche sicherheitsdienst wie im regulären betrieb ist, ist in dieser situation dann juristisch egal.


    lange rede, kurzer sinn: im endeffekt ist es vertragsabhängig und wird im zweifelsfall die gerichte beschäftigen.


    nebenbemerkung: der türsteher eines sicherheitsdienstes hat aber natürlich jederzeit das recht als besitzdieners ein hausverbot auszusprechen ohne es zu begründen. schlau wäre also, garnicht auf die alte geschichte zu sprechen zu kommen und praktisch ein neues hausverbot bzw. zugangsverneinung auszusprechen.

  • Zitat von ricon

    dass ich nur denjenigen einlasse der mir genehm ist

    na, dann wird sich der Deutscch-Türkische Freundeskreis aber freuen, wenn sonst die Türken an der Tür abgewiesen werden, ansonstensehe ich es halt wie beschrieben

  • Und ich komme nicht drüber weg das sich niemand für die geschäftliche Seite interessiert.
    Wer will künftig noch einen Sicherheitsdienst, der geladenen Gästen auf seiner Veranstaltung den zutritt verwehrt weil er ihn aus einer anderen Begegnung her kennt. Quasi-voreingenommen ist,würde der Veranstalter vieleicht argumentieren.


    Krasses Beispiel:
    Wenn Papa ne Halle für die Geburtstagsfete seines Sohnes mietet, und ausgerechnet der dortige Türsteher hat dem Knaben bei ner anderen Veranstaltung dort mal Hausverbot erteilt.... dann würde er das Geburtstagskind nicht zu seiner eigenen Feier reinlassen? Das wäre doch total bescheuert! Macht doch kein Mensch mit nem gesunden Selbsterhaltungstrieb.

    Leidenschaftlicher Skeptiker und alles-in-Frage-Steller


    Optimisten sind Träumer! Deshalb behalten die Pessimisten auch immer recht!

  • hier wurde nach der rechtlichen seite gefragt, nicht nach der gesellschaftlich-sozialen seite.


    der von dir konstruierte geburtstagskind-fall ist sehr speziell und entfernt sich schon von der beschriebenen problematik.



    ich persönlich halte die geschäftliche bedeutung des beschriebenen vorfalls (gast mit vermeintlichem hausverbot bekommt zugangsverneinung) für unbedeutend. bisher konnte kaum ein objektbetreiber deutliche umsatzeinbußungen durch abgewiesene gäste aufzeichnen. (bitte jetzt nicht wieder mit der papa-geburtstagskind-party kommen)


    umgekehrt geht es aber auch sehr wohl um die glaubwürdigkeit und die integrität von location und sicherheitsdienst, wenn entscheidungen nicht nachhaltig getroffen werden.

  • Zitat

    ich persönlich halte die geschäftliche bedeutung des beschriebenen vorfalls (gast mit vermeintlichem hausverbot bekommt zugangsverneinung) für unbedeutend. bisher konnte kaum ein objektbetreiber deutliche umsatzeinbußungen durch abgewiesene gäste aufzeichnen.


    Dem kann ich nur zupflichten!Auf jeden abgewiesenen bzw.gesperrten (Beinahe)Gast kommen 10 neue Interessenten.


    In diesem Sinne

    Dienstleistungsgruppe securaPLAN "Wir PLANen Ihre Bedürfnisse"

  • also trapper, der is ja mal oberkonstruiert........und vor allem wird sich wie von dir beschrieben wohl nicht ereignen! der wirtschaftliche faktor ist, wie oben schon beschrieben absolut vernachlässigbar.


    @ socke


    hätte gerne ne erläuterung zu deinem letzten post.



    gruss ricon

  • Zitat von Trapper

    Und ich komme nicht drüber weg das sich niemand für die geschäftliche Seite interessiert.
    Wer will künftig noch einen Sicherheitsdienst, der geladenen Gästen auf seiner Veranstaltung den zutritt verwehrt weil er ihn aus einer anderen Begegnung her kennt. Quasi-voreingenommen ist,würde der Veranstalter vieleicht argumentieren.


    Krasses Beispiel:
    Wenn Papa ne Halle für die Geburtstagsfete seines Sohnes mietet, und ausgerechnet der dortige Türsteher hat dem Knaben bei ner anderen Veranstaltung dort mal Hausverbot erteilt.... dann würde er das Geburtstagskind nicht zu seiner eigenen Feier reinlassen? Das wäre doch total bescheuert! Macht doch kein Mensch mit nem gesunden Selbsterhaltungstrieb.


    Da würde ich als Veranstalter schon im Vorfeld sagen wer rein dar und wer nicht, und mein Sohn müsste besser wissen als ich wo er Hausverbot hat und wo nicht!
    Zudem hätte ich als Besitzer auch Angst um meine Einrichtung, wer weiß wer da alles kommt von dem!

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