Hallo zusammen,
wir hatten heute eine kleine Diskussion und dazu wollte ich hier mal die richtige Antwort suchen.
Eine Arbeitskollegin hat momentan Probleme mit Ihrem Sohn.
Kurze Schilderung:
Ihr Sohn ca 20 Jahre, geht in eine Discothek. An diesem Abend kommt er mit dem Türsteher in Streit und wird vor die Tür gesetzt und ihm wird mündliches Hausverbot erteilt. Welches nicht schriftlich niedergelegt oder nachgereicht wird.
Alles bisher soweit ok.
Nun veranstaltet die Schule eine Privatfeier in dieser Discothek und mietet das Hauspersonal und Sicherheitsteam dazu.
Der Sohn, Schüler dieser Schule wird auf diese Feier eingeladen und trifft auf den Türsteher der Ihm Hausverbot erteilt hatte und verweigert ihm den Eintritt.
Nun meine Frage:
Ist die Feier als Privat Party nicht eine Geschlossene Gesellschaft ?? Darf der Türsteher das Hausverbot durchsetzen ??
Bin da momentan ein wenig unschlüssig. Auf der einen Seite ist es meiner Meinung nach eine Privat Party und da wird nur Geladene Gäste einlass gewährt, auf der anderen Seite will der Türsteher die Feier vor dem schon auffällig gewordenen Jugendlichen schützen. Was ist richtig ??
Danke schon mal für die Antworten.
Tom