Sonderzugangsrecht

    • Erster Beitrag

    Hallo zusammen,
    Ich habe eine frage zum Thema "Sonderzugangsrecht" und hoffe diese kann mir hier beantwortet werden.
    Müssen sich Personen mit Sonderzugangsrecht z.B. Zoll, Polizei, Staatsanwaltschaft etc. bei der Wahrnehmung dieses Rechtes vor betreten des z.B. Werkgeländes ausweisen? Und wenn ja , in welchem Gesetz könnte das stehen ?

  • Zitat von stinkefuchs

    Der Staatsanwalt hat übrigens keine "Uniform" - demnach muss es da wohl andere Möglichkeiten geben...
    Ich hätte allerdings jetzt keine Ahnung, wie der Dienstausweis eines Staatsanwalts aussehen könnte...


    @ Landgraf: Input bitte!


    ..ohne da allzusehr in Details gehen zu wollen sieht der Ausweis grundsätzlich natürlich aus wie alle :


    -Lichtbild
    -Name / Dienstbezeichnung
    -Siegel der ausgebenden Stelle
    -laufende Nummerierung


    in Niedersachsen meist noch ein "Karton", viele Dienststellen gehen jetzt aber zu Plastikkarten nach ISO 7816 über (Kreditkartenformat) und verwenden zur Fälschungssicherheit die üblichen Spielchen (UV / Hologramme etc.)


    Der Staatsanwalt wird aber eh in Begleitung anderer Herren kommen, die haben dann auch gerne Uniform an ^^

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Hi Leute !


    Hier eine Erfahrung, die ich mal mit "Sonderzugangsrechten" gemacht habe...


    John Doe und Kollege sitzen nicht Böses ahnend in der Pforte. Kommen eine Dame, ca. Ende 20 Anfang 30, und ein Herr in selben Alter eingelaufen. Beide in Zivil. Die "nette" Dame knallt John Doe ihren Dienstausweis und einen Haftbefehl auf den Schalter : " Kripo. Wir müssen ins Werk, jemanden verhaften."
    Kollege entschuldigt sich SOFORT auf die Toilette, John Doe, die arme Sau, sitzt nun alleine da und denk sich "Schöne Sch***""
    John Doe zu der "netten" Kripotante : " Kein Problem. Muss ich nur eben den Leiter der Werkssicherheit anrufen"
    Kripotante : " Sie rufen gar niemanden an, oder ich verhafte Sie auch gleich, wegen Behinderung einer Amtshandlung."
    John Doe " Gemach, gemach, das steht so in der Dienstanweisung, also mache ich das auch."
    Kripotante grabscht sich kaltlächelnd ihre Handschellen vom Gürtel und hält Sie John Doe vor die Nase.
    "Sie lassen uns jetzt SOFORT rein und Sie telefonieren mit NIEMAND bis wir die Verhaftung vorgenommen haben. Und jetzt lassen Sie uns REIN. Falls sich der Verdächtige aus dem Staub macht, während Sie sich hier "Aufspielen", erwartet sie neben dem Strafverfahren wegen Behinderung einer Diensthandlung, auch eine Anzeige wegen Beihilfe zur Flucht "
    John Doe schiebt der Kripotante und Kollege die Besucherscheine rüber und bitten Sie diese auszufüllen. Was die beiden komischerweise auch anstandlos tun. Danach lässt er sich die Dienstausweise noch mal zeigen, was ihm auch für Sekundenbruchteile gewährt wird.
    John Doe lässt die beiden Kripobeamten ins Werk.
    Die Kripobeamten nehmen ihre Verhaftung vor und über John Doe bricht die Hölle herein. (Was sonst)
    Niederlassungsleiter, Objektleiter, Leiter der Werkssicherheit des Kunden, nebst beiden Stellvertretern ... Grundtenor : Sie Vollidiot, wie konnten Sie die Kripo nur reinlassen OHNE uns vorher anzurufen!!!!!!!
    Na ja, ich hab's überlebt, musste mir aber ganz schön was anhören.


    Nur darüber zu reden oder selbst in solch eine Situation geraten, sind wirklich zwei Paar Schuhe. Die nette Tante von der Kripo war so massig drauf, das ich ihr sofort geglaubt habe, das sie mich zumindest anzeigt.
    Mein Hauptproblem war der Waffenschein den ich damals hatte. Hätte ich den nicht gehabt und für den Job gebraucht, hätte ich es wohl drauf ankommen lassen, ob mir die nette Kripotante wirklich die Stählerne 8 verpasst.
    Aber in dem Wissen, das eine Anzeige bzw. eingeleitetes Strafverfahren erst mal den sofortigen Verlust des Waffenscheins zur Folge hat, lies ich es aber dann doch lieber.
    Hatte das kurz zuvor erlebt. Also das ein Kollege seine "Zuverlässigkeit" erst mal verlor, weil er wegen Nötigung (im Strassenverkehr) angezeigt wurde. Womit der Waffenschein erst mal futsch war. Was für ihn bedeutete : Alle Sonderzulagen weg und eine Abkommadierung zu einem echten Deppenjob. (Einweiser für den Werksparkplatz :-) )

    Das höchste war aber der Kollege, der sich so blitzartig auf den Pott verabschiedet hat. Mann, was hat der noch Wochenlang hinterher getönt, was ER an meiner Stelle alles besser und ganz anders gemacht hätte :-)


    Haut rein Jungs


    " Einsatz-, Niederlassungs- und Objektleiter gehören erst mal zwei Jahre eingesperrt.
    Wenn sie nach der Entlassung fragen WARUM, gleich noch mal zwei Jahre ! "

  • Ein Haftbefehl macht also einen Durchsuchungsbefehl für jede Einrichtung überflüssig?
    Das hab ich nicht gewußt.-Auch noch nicht drüber nachgedacht,zugegeben.
    Dann frage ich mich aber warum Kirchen Asyl vor Verhaftungen geben können. Da können die mit dem Haftbefehl noch so lange vor stehen....wenn der Pfarrer den Einlaß verweigert ist warten angesagt.
    Na vielleicht fällt ne Kirche ja unter das Botschaftsrecht,da der Vatikan ja ein eigener Staat ist.

    Leidenschaftlicher Skeptiker und alles-in-Frage-Steller


    Optimisten sind Träumer! Deshalb behalten die Pessimisten auch immer recht!

  • Zitat von Trapper

    Dann frage ich mich aber warum Kirchen Asyl vor Verhaftungen geben können.


    Trapper, sie können es auch nicht. ;-)


    Zitat von Trapper

    Da können die mit dem Haftbefehl noch so lange vor stehen....wenn der Pfarrer den Einlaß verweigert ist warten angesagt.


    Nicht wirklich. Zumindest rechtlich gesehen. Hier wird die moralische Ebene angesprochen. Es kommt in der Öffentlichkeit nicht gut, wenn der Staat sich mit Gewalt Zutritt in ein Gotteshaus verschafft, um dort verborgene Flüchtlinge rauszuholen.
    Daher wird zunächst abgewartet. Wenns der Behörde aber zu bunt wird, holt man die abzuschiebenden Leute aber auch raus... selbst schon erlebt.


    Und übrigens, ein Haftbefehl "ersetzt" in gewissem Sinn tatsächlich einen Durchsuchungsbeschluss. Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich der zu verhaftende in einem bestimmten Objekt aufhält (wie es z.B. mit seinem Arbeitsplatz ist), dann kann die Polizei tatsächlich ohne weiteren Beschluss in der Tasche das betreffende Objekt nach ihm (allerdings nur nach ihm!) durchsuchen.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Zitat von Trapper

    Ein Haftbefehl macht also einen Durchsuchungsbefehl für jede Einrichtung überflüssig?
    Das hab ich nicht gewußt.-Auch noch nicht drüber nachgedacht,zugegeben.
    Dann frage ich mich aber warum Kirchen Asyl vor Verhaftungen geben können. Da können die mit dem Haftbefehl noch so lange vor stehen....wenn der Pfarrer den Einlaß verweigert ist warten angesagt.
    Na vielleicht fällt ne Kirche ja unter das Botschaftsrecht,da der Vatikan ja ein eigener Staat ist.


    Trapper : Die mussten das Werk nicht "durchsuchen". Die wussten ganz genau wo der Vogel sitzt und haben nur den Haftbefehl Vollstreckt.


    Und, ach ja : Ich saß nicht in der Pforte einer kirchlichen Einrichtung und er war auch kein Asylant der Verhaftet wurde :-)

  • Hallo John_Doe,


    Zitat


    Trapper : Die mussten das Werk nicht "durchsuchen". Die wussten ganz genau wo der Vogel sitzt und haben nur den Haftbefehl Vollstreckt.


    Soo ??.........Woher denn??......

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • [quote='Frank']Hallo,



    Nochmal für alle zur Erinnerung.... 8)


    Sonderzugangsrechte (aufgrund gesetzllicher Bestimmungen) haben zu jeder Tages -und Nachtzeit:


    a) Mitarbeiter der Staatlichen Arbeitsaufsicht (je nach Bundesland nennt sich das Gewerbeaufsichtsamt, Amt für Arbeitssicherheit oder ä.)


    b) Mitarbeiter des Staatlichen Umweltamtes


    c) Mitarbeiter der Bundeswasser-und Schiffahrtsverwaltung bzw. des Bundesamtes für Flugsicherung (sofern sich entsprechende
    Einrichtungen auf dem Werksgelände befinden)



    Wer sagt das?
    Nur als Beispiel:
    In der Gewerbeordnung steht das die Gewerbeaufsicht nur zu den üblichen Geschäftszeiten Sonderzutritt hat, das selbe für die Technischen Aufsichtsbeamten der Unfallversicherungsträger usw.
    Ein Sonderzutrittsrecht zu jeder Zeit ist nur bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erlaubt.



    Danach kommen die bei Gefahr im Verzuge berechtigten wie zum B:
    -Polizei
    -Feuerwehr
    -Zoll
    -Ordnungsamt



    Ordnungsamt, Feuerwehr aber auch Zoll brachen keine Gefahr im Verzug.


    Gruß Rainer


    [/b]

    Auch der längste weg beginnt mit dem ersten Schritt

  • Hi!
    In dem Zuge wollte ich mal fragen wie das mit der Mitwirkungspflicht aussieht. Bei einer Durchsuchung der Wohnung z.B. besteht keine Mitwirkungspflicht. D.h. dass die Pol zwar vor der Tür stehen kann und rufen kann, dass sie einen Durchsuchungsbefehl haben, aber man muss denen nicht aufmachen(okay, dann treten sie die Türe halt ein). Gilt das analog auch für Firmengelände oder Fabrikhallen?


    Gruss, Fundhund.

  • Wolltest du uns noch was mitteilen oder einfach nur Frank zitieren ???

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Hallo bushido,


    etwas konfus dein Text..............mal ausdröseln......


    Zitat


    Wer sagt das?
    Nur als Beispiel:
    In der Gewerbeordnung steht das die Gewerbeaufsicht nur zu den üblichen Geschäftszeiten Sonderzutritt hat, das selbe für die Technischen Aufsichtsbeamten der Unfallversicherungsträger usw.


    Wer das sagt??..... :lol:
    Nun,außer der DA noch jede Menge Gesetze und Rechtsverordnungen........


    Zitat


    Ordnungsamt, Feuerwehr aber auch Zoll brachen keine Gefahr im Verzug.


    Ist Artikel 13 Grundgesetz inzwischen geändert worden???........
    Ich glaube nicht.......
    Sofern sich kein Zoll-Lager auf dem Betriebsgelände befindet ,gilt für die drei genannten "Nur bei Gefahr im Verzuge" .

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

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