Türsteher als Täter? ---Kein Alltäglicher Einsatz---

    • Erster Beitrag

    hallo zusammen!


    hier mal ein nicht ganz alltäglicher einsatz der polizei (letztes wochenende so gelaufen):


    nach erzählung meines kollegen hat sich der fall wie folgt zugetragen:


    in der nacht zum samstag konnten gäste vor dem eingang einer disco beobachten, wie zwei türstehen sich verbal mit einem vermutlichen gast im eingangsbreich stritten. im anschluss dieser verbalen streitigkeit kam es nach zeugenaussagen auf dem vorgelagertem parkplatz zu einer körperlichen auseinandersetzung zwischen den drei personen.


    die beiden türsteher schlugen mit fäusten und traten gemeinsam auf den "gast" ein. dieser schrie lauthals um hilfe. als der "gast" augenscheinlich regungslos am boden lag, entfernten sich die beiden türsteher und beabsichtigten wieder die disco zu betreten.
    einige gäste hatten wohl den vorfall beobachtet und sprachen die türsteher nach dem grund des vorfalls an. diese jedoch ignorierten diese ansprache und gingen richtung eingang weiter.
    während ein gast wohl telefonisch die polizei und rtw verständigte, stellte sich ein gast den türstehern in den weg und teilte ihnen mit, dass er von seinem recht der vorläufigen festnahme gebraucht macht und die beiden bis zum eintreffen der polizei festhalten würde, da hier ja objektiv eine gefährliche körperverletzung begangen worden sei und die personalien der türsteher ja nicht bekannt sind.
    die türsteher lachten ihn daraufhin aus und schuppsten ihn zur seite. daraufhin kamen dem gast etliche personen zur hilfe und die türsteher wurden mit körperlicher gewalt an dem weitergehen gehindert.
    die türsteher wehrten sich gegen diese massnahme und wurden daraufhin durch anwesende gäste mittels einer wäscheleine nach hefitger gegenwehr auf dem boden fixiert.
    bei dieser aktion wurden die türsteher und auch einige gäste nicht ganz unerheblich verletzt!


    in der disko selbst hat sich der vorfall natürlich schnell herumgesprochen. da jetzt die tür der disco ohne bewachung war, liefen wohl ca. 20 pesonen aus dem laden, ohne die getränkekarten zu bezahlen.
    die dame an der kasse war verständlicherweise total mit der situation überfordert!


    als mein kollege vor ort eintraf, wollten natürlich alle einen krankenwagen und sich gegenseitig anzeigen!


    die türsteher die gäste, der niedergeschlagene gast die türsteher, die gäste die türsteher und der geschäftsführer die eingeschrittenen gäste wegen begünstigung der zechprellerei!
    ausserdem bestand der geschäftsführer auf eine entschädigung der securitiyfirma, da das personal ja zum zeitpunkt der zechprellerei nicht ordnungsgemäss sich an der tür aufhielt bzw. nicht verfügbar war!
    ob bei der ersten schlägerei (gast/türsteher) eine notwehr vorlag, konnte mein kollege nicht sagen. die ermittlungen laufen noch. irgendwie sprachen alle beteiligen hinterher das sie in notwehr bzw. nothilfe gehandelt hätten!
    -wirklich verzwickt das ganze, kollege hat lange geschrieben---


    auf jeden fall wird das eine interessante gerichtsverhandlung!!!


    was sagt ihr dazu? wer hast hier recht oder unrecht?


    gruss-zeitwesen- :P:P

  • Ohje ohje
    Ich bin mir sicher das sich alle Türsteher von den Aussagen distanzieren.


    180 Minuten Mitglied und fünf Beiträge ist nicht schlecht, aber der Inhalt!

  • @ Balisto


    Das war nur Störfeuer...war woanders machte man sich schon Lustig... :lol: :lol: :lol:

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Zitat

    Aufgrund der Tatsache, dass die Türsteher von einem Sicherheitsunternehmen da waren und garantiert den Auflagen der BewachV entsprechend eine Kennung getragen haben und die Personalien dadurch feststellbar sind


    Also ich kenne einige Diskotheken, aber Schildchen hab ich da eher keine gesehen, lediglich nen Pin oder so...


    Da isset wohl mit der BewachV nich weit her...
    Die meisten haben ihren Dienstausweis eh in der Tasche, damit er nicht wegkommt...
    Zumindest bei Clubs etc.


    Meine Erfahrung...

  • Jeder verklagt jeden - ist ja fast wie in den USA hier....


    Im ernst, wenn die Türsteher DA mit Namen und Personalnummer getragen haben, darf man sie nicht vorläufig festnehmen, da man ja die Personalien hat.


    Die Sache dass der GF von der Disco von der Security Firma ne entschägung will ist für die Polizei hier irrelevant, da sowas zivilrechtlich durchgesetzt wurde.


    Die Zechprellerei - da muss halt jeder Gast einzeln angezeigt werden. Und wenn er die anderen Gäste, die die Türsteher aufgehalten habe wegen Beihilfe anzeigen will - bitte das ist sein Gutes Recht. Wie weit das dann geht entscheidet dann ahlt der StA.


    Was ich nicht verstehe ist: Wo ist hier das Problem - auch die rechtliche Würdigung dürfte, mit ein bischen Fleiß zwar, doch recht einfach ausfallen, wenn man alle Aussagen der Tatbeteiligten und -zeugen aufgenommen und ausgewertet hat.

    That´s 20 minutes away from here - I´ll be there in 10!

  • Mich würde mal interessieren wo das ganze stattgefunden hat--hört sich ja nach einem tollen altmodischen Laden an.........zumindest die Region wenn man den ort nicht Preis geben kann wäre ja interessant

  • Zitat

    Im ernst, wenn die Türsteher DA mit Namen und Personalnummer getragen haben, darf man sie nicht vorläufig festnehmen, da man ja die Personalien hat.


    Nö, hat man nicht. Außerdem steht in den seltensten Fällen beides auf einem Kennschild. Die Identität einer Person steht fest wenn ich ihren PA in der Hand habe.



    Zitat

    Die Zechprellerei - da muss halt jeder Gast einzeln angezeigt werden. Und wenn er die anderen Gäste, die die Türsteher aufgehalten habe wegen Beihilfe anzeigen will - bitte das ist sein Gutes Recht. Wie weit das dann geht entscheidet dann ahlt der StA.


    Zechprellerei gibt es nicht^^

  • nur mal am rande ..... was berechtigt dich zur kontrolle eines bpa und zur personenfeststellung benötigt man definitiv KEINEN bpa. frage mich hier ernsthaft wer überhaupt erfahrung als türsteher hat, wenn ich mir die beiträge so anschaue.....



    ricon

  • Zitat

    nur mal am rande ..... was berechtigt dich zur kontrolle eines bpa und zur personenfeststellung benötigt man definitiv KEINEN bpa. frage mich hier ernsthaft wer überhaupt erfahrung als türsteher hat, wenn ich mir die beiträge so anschaue.....


    Nur mal am Rande, wer hat was von Kontrolle gesagt? Wenn ich den BPA nicht bekomme bleibt die betreffende Person halt da. So einfach.

  • Weiß gar nicht wieso Ihr da diskutiert. Der 127er ist doch eindeutig. Ich darf Ihn festhalten, so lange er mir unbekannt ist. Und sobald ein Ausweisdokument vorgelegt wird, ist er das nicht mehr. Wobei, mir fallen da noch mehr als nur der Ausweis ein...

  • Zitat von bkabb

    Nur mal am Rande, wer hat was von Kontrolle gesagt? Wenn ich den BPA nicht bekomme bleibt die betreffende Person halt da. So einfach.


    Genau so ist es.


    Und nochmal zu der Frage, ob ein NICHTamtliches Dokument wie z.B. ein Dienstausweis zur IDF ausreicht:


    Nein, das reicht nicht.


    127 StPO hat den Zweck, die Strafverfolgung und in letzter Konsequenz eine Verurteilung zu ermöglichen. Dies geht aber nur, wenn die Identität des Verdächtigen unzweifelhaft geklärt ist. Diese rechtliche Sicherheit kann nur ein amtliches Dokument bieten, kein von einem Privaten selbstgebastelter "Ausweis".


    Im Hinblick auf das folgende Strafverfahren und die dafür nötige Rechtssicherheit wäre es geradezu unsinnig, wenn einerseits eine IDF durch die Polizei (selbstverständlich) nur durch Vorlage eines amtlichen Ausweises durchgeht, andererseits ein Privater die Identität hinreichend sicher schon durch irgendeinen DA ermitteln könnte.


    Mit anderen Worten: Wenn ein Strafverfahren aufgrund einer IDF durch einen Privaten eingeleitet wird, müssen natürlich (erst recht !) dieselben strengen Voraussetzungen gelten wie bei einer IDF durch die Polizei.

  • Zitat von Gutmensch

    Im Hinblick auf das folgende Strafverfahren und die dafür nötige Rechtssicherheit wäre es geradezu unsinnig, wenn einerseits eine IDF durch die Polizei (selbstverständlich) nur durch Vorlage eines amtlichen Ausweises durchgeht, andererseits ein Privater die Identität hinreichend sicher schon durch irgendeinen DA ermitteln könnte.


    Nur am Rande sei erwähnt:
    Für die Polizei gilt: Nicht nur amtliche Ausweise gehen bei der IDF durch... (wäre ja auch schlecht möglich, da in Deutschland grundsätzlich keine Mitführpflicht für den BPA oder andere amtliche Ausweise gilt).
    Da gibts auch andere Möglichkeiten, manchmal sogar ganz ohne irgendeinen Ausweis...




    Allgemein:
    Vielleicht auch noch einmal den 127er der StPO genau durchlesen (ich habe das auch recht lange falsch gelesen/verstanden):
    Ich als Jedermann kann da in vielen Fällen sogar jemanden festnehmen, den ich zweifelsfrei kenne. Allerdings nicht wegen des berühmten Kaugummi-Diebstahls oder wegen einer einfachen Ohrfeige.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • ....es ist wirklich trauig......und auch nur mal so am rande...etwas falsches wird nicht richtig durch gebetsmühlenartiges wiederholen. festhalten einer person ist nicht nur durch eine fehlende identität berechtigt...man darf sogar festhalten wenn die betreffende person sich den bpa an die stirn genagelt hat.


    Zitat

    Die Identität einer Person steht fest wenn ich ihren PA in der Hand habe.


    was ist das sonst?.......eierlaufen mit bpa? ich nenne das kontrolle! oder will hier allen ernstes jemansd den bpa einziehen?


    es wird hier im forum immer besser!


    :kotz:



    ricon

  • Zitat von ricon

    was ist das sonst?.......eierlaufen mit bpa? ich nenne das kontrolle!


    ricon, unabhängig vom Rest der diesbezüglichen Beiträge:


    Wenn mir mein Gegenüber den BPA freiwillig in die Hände drückt, muss ich wohl nicht drauf verzichten... ist doch fast wie mit allem, was für uns Sicherheitsmitarbeiter gilt.
    Was natürlich nichts dran ändert, dass ich den dann mir bekannten Störer noch immer festhalten darf (wenn es der restliche Sachverhalt hergibt).

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur


  • Falls du mich meinst musst du irgendwas falsch verstanden haben. Der geschwärzte Teil deiner Aussage wird hier auch nirgendwo (mit Ausnahme der Aussage von knx) bestritten.
    Zur Klarstellung: Meine Äußerungen beziehen sich eigentlich nur auf die Frage ob die Identität einer Person durch ein Kennschild ausreichend geklärt ist (im Sinne des 127 StPO). Und das ist sie nicht. Zu einer Kontrolle des Personalausweises gegen den Willen des Betroffenen ist man selbstverständlich nicht berechtigt. Allerdings bleibt der Täter im Falle der Verweigerung ganz einfach bis zum Eintreffen der Polizei vor Ort. Ich weiß gar nicht wo das Problem liegt.

  • Zitat von bkabb:
    nur mal am rande ..... was berechtigt dich zur kontrolle eines bpa und zur personenfeststellung benötigt man definitiv KEINEN bpa. frage mich hier ernsthaft wer überhaupt erfahrung als türsteher hat, wenn ich mir die beiträge so anschaue.....



    Keiner-----ums mal so zu sagen wie es ist, die Anzahl derer die hier wirklich etwas von ihrem Handwerk verstehen ist geschwiendend gering.........

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.