Hallo, ein Kollege im Forum der aufgrund einer Auseinandersetzung mit einem Dieb (bei welcher er offenbar keinen Kollegen zur Unterstützung hatte) gekündigt werden soll hat mich auf die Idee zu diesem Beitrag gebracht.
Nach den Durchführungsanweisungen der BG zu § 7 BGV C7 sind beim Einsatz von Kaufhausdetektiven grundsätzlich ZWEI Beschäftigte einzusetzen.
Begründung: Hohes Konfrontationspotential.
Ich kann mich ja täuschen - aber ich habe den Eindruck dass diese Vorschrift in kleineren Märkten so gut wie nie eingehalten wird
:shock:
Mich würden mal eure Erfahrungen interessieren
Grüße