§ 7 BGV C7/Kaufhausdetektive

  • Hallo, ein Kollege im Forum der aufgrund einer Auseinandersetzung mit einem Dieb (bei welcher er offenbar keinen Kollegen zur Unterstützung hatte) gekündigt werden soll hat mich auf die Idee zu diesem Beitrag gebracht.


    Nach den Durchführungsanweisungen der BG zu § 7 BGV C7 sind beim Einsatz von Kaufhausdetektiven grundsätzlich ZWEI Beschäftigte einzusetzen.
    Begründung: Hohes Konfrontationspotential.


    Ich kann mich ja täuschen - aber ich habe den Eindruck dass diese Vorschrift in kleineren Märkten so gut wie nie eingehalten wird


    :shock:


    Mich würden mal eure Erfahrungen interessieren :)


    Grüße

  • Grundsätzlich hast Du (wieder) Recht.


    Aber sowas versuch mal dem Kunden zu begründen. Da bringt es auch nix, ihm nur ne C7 auf´n Tisch zu legen und sich darauf zu berufen.


    Wichtig wäre, die eingesetzten Kräfte mit Führungs- und Einsatzmitteln auszustatten, damit ihnen immer die Möglichkeit gegeben wird, Hilfe zu holen.


    Alternativ Aufträge abzulehnen, wäre ein totgeborenes Kind, denn welches kleine Unternehmen betreut schon ausschließlich Häuser, in denen mindestens zwei Detektive gleichzeitig eingesetzt werden?


    Ich kenne da.... moment, ich überlege,.... keins.

  • Zitat von stinkefuchs


    Aber sowas versuch mal dem Kunden zu begründen. Da bringt es auch nix, ihm nur ne C7 auf´n Tisch zu legen und sich darauf zu berufen.


    Alternativ Aufträge abzulehnen, wäre ein totgeborenes Kind, denn welches kleine Unternehmen betreut schon ausschließlich Häuser, in denen mindestens zwei Detektive gleichzeitig eingesetzt werden?


    Ich kenne da.... moment, ich überlege,.... keins.



    Hier hast DU wohl (man muss schon sagen - traurigerweise- ) Recht !

  • Nachtrag: Obwohl ich die Antworten auf meinen Beitrag schon ahne - der Beitrag ist trotzdem ernst gemeint !!!


    :roll:
    Komme nicht aus dem Detektiv-Bereich und bin an den Erfahrungen von Praktikern interessiert um mir ein besseres Bild machen zu können :)

  • In einer gewissen Hinsicht habt ihr alle Recht. Der der sagt, dass man dem Kunden die BGV zwr auf den Tisch legen kann, aber nichts bewirkt und der der sagt so sollte es aber sein.


    Ich für meinen Teil habe meine FaSi und wenn die Firma, bei dem der Detektiv angestellt ist auch eine hat, hätte diese darauf hinweisen müssen. Die FaSi hätte auch das Gespräch mit der Kaufhaus FaSi erörtern sollen.


    Ich weiss, jetzt weden viele sagen, dass ich nicht ganz "sauber" bin. Nur sollte man sich überlegen, wenn man eine FaSi isst und soetwas zulässt. Ich gehe davon aus, dass die richtigen FaSi´s wissen wovon ich spreche.


    In diesem Sinne.

    Vorsicht ist die Mutter der Porzelankiste, denn dieses ist meine freie Meinung

  • Hallo,


    Mich würde mal interessieren wie die Ausseinandersetzung mit dem Dieb ausgesehen hat. Vor allem welche Gründe für eine angebl. Kündigung sprechen sollen?



    Gruss,
    Peter

  • Ist doch hier für die Bewertung der Frage nach dem Personaleinsatz völlig irrelevant, oder ??

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

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