§ 7 Sachkunde
(1) Den Nachweis der Sachkunde hat erbracht, wer eine Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle bestanden hat oder seine Sachkunde durch eine Tätigkeit oder Ausbildung nachweist.
Was ist damit gemeint? Nur einen Lehrgang ohne Prüfung?
PS per Suchfunktion "Waffensachkunde" habe ich nur einen Tread gefunden... im Text eine Vorstellung.