Probleme im Ausbildungsbetrieb

  • Hallo liebe Kollegen,


    ich habe da ein paar Probleme mit meine Betrieb. Habe schon sehr viel Stunden damit verbracht im Netz zu finden, aber leider erfolglos.


    1. Müssen Zuschläge (Nacht, Sonntag, Feiertag) bezahlt werden ?


    2. In mein Vertrag stehen 42,5 Studen wöchentliche Arbeitszeit drin. Ist das richtig oder müssen es 40 Stunden sein ?


    Danke für Auskünfte

  • Hey,


    schau mal ins Arbeitzszeitgesetz...


    Da steht z. B.


    "Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.
    Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs
    Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich
    nicht überschritten werden."


    ... Da werktäglich von Montag bis Samstag bedeutet, dürftest du sogar noch mehr als 42,5 h arbeiten...


    Schau mal unter folgender Adresse...


    http://www.gesetze-im-internet…desrecht/arbzg/gesamt.pdf


    Gruß

    Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!

  • @
    Ich habe da was von Ausbildungsbetrieb gelesen.... richtig?, ergo Lehrling?
    Die bekommen nach meinem Wissen ein Lehrlingsentgelt, was nach Lehrjahren gestaffelt ist, aber nicht nach Einsatzzeiten...
    (und damit auch nicht nach Stunden, Zuschlägen etc.)
    Die genannte Zahl beschreibt den Durchschnitt an Einsatzzeit im Betrieb neben Deinen Aktivitäten in der Schule. Nicht mehr, nicht weniger.


    Thüringen ist GÖD, da kannst Du bei Ver.di anfragen... aber nachlesen solltest Du in Deinem Lehrvertrag, im MTV und evtl auch im LTV


    Ich gehe davon aus, das Du nichts finden wirst, Deine "Ansprüche" mit dem Lehrlingsentgelt erledigt sind.
    Sicher kann mehr sein, aber einklagbar ist nur das, was irgendwann unterschrieben wurde.


    In Thüringen eher nicht.


    Sorry

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