Mal ne Frage... wegen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

  • Muß mich mal an euch wenden......war nun 2 Tage krank geschrieben...auf der Lohnabrechnung ist auch ersichtlich das Lohnfortzahlung gab ,aber es waren 2 verschiedene Einsatzbereiche 1x mit Hund und 1x ohne ....der Grundlohn liegt beim mit Hund deutlich höher.....angerechnet haben sie aber nur den Tarif für normalen Sec.......müßte das nicht auch beim Krankheitsfall so abgerechnet werden als wenn ich gearbeitet hätte???


    Wäre schön wenn ich mal aufgeklärt würde ,weil dann kann ich am Di mal Dampf machen :roll:

  • Deine Frage lässt sich ohne Angabe des Tarifgebiets (Bundesland?) nicht wirklich beantworten...


    Die Antwort findest du in dem für dein Tarifgebiet gültigen Tarifvertrag...

    Grundsätzlich gibt es 2 Möglichkeiten der Lohnfortzahlung:
    Lohnausfallsprinzip (dann würdest du genau das bekommen, was du auch an dem Tag bekommen hättest wenn du auf Arbeit gewesen wärst)
    oder die Zahlung einer Durchschnittssumme, die sich aus einem Bemessungszeitraum vor dem Krankheitsfall ergibt (das ist in der Regel etwas weniger als wenn du gearbeitet hättest, es sei denn du hast im Bemessungszeitraum überdurchschnittlich viele Stunden gehabt und dadurch einen überdurchschnittlichen Bruttoverdienst erzielt)


    Was bei dir nun zulässig ist, steht eben in deinem Tarifvertrag. Wenn beide zulässig sind, kann sich dein Arbeitgeber eine Variante aussuchen...

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Bundesland Bremen........


    na Klasse......dann entweder nie Krank werden (was ich auch kaum bin) oder damit zufrieden sein ...grr

  • Auszug aus dem MANTELTARIFVERTRAG
    für das Wach- und Sicherheitsgewerbe im Lande Bremen vom 13. Dezember 2006
    gültig mit Wirkung ab 1. März 2007


    § 4 Fortzahlung von Arbeitsentgelt und Sozialleistungen


    1. Die Fortzahlung des Arbeitsentgeltes im Krankheitsfalle regelt sich nach dem
    Entgeltfortzahlungsgesetz in seiner jeweils geltenden Fassung.


    2. Die Höhe der Entgeltzahlung beträgt 100 von 100 des jeweiligen tariflichen
    Stundengrundlohnes einschließlich Zuschlägen ohne außertarifliche Zuschläge
    und Zulagen.


    (...)


    Daran dürfte sich auch nichts geändert haben.


    Schick mir mal bitte ne PN bei welcher Firma Du arbeitest, interessiert mich gerade.
    Nein, ich arbeite weder bei elko, Hegemann, Kötter, etc. ...
    Also keine Angst, ich petz nicht.

  • Zitat von Zaron

    na Klasse......dann entweder nie Krank werden (was ich auch kaum bin) oder damit zufrieden sein ...grr


    Kann man so nicht sagen... der Vorteil bei der Bemessungszeitraum-Variante liegt darin, dass man für alle Tage, die man krank geschrieben ist, die Lohnfortzahlung bekommt - also auch für Tage, die man nicht gearbeitet hätte.
    Im Falle des Lohnausfallsprinzip bekommt man zwar genau das Tagesentgelt, wie wenn man gearbeitet hätte, dafür aber an Tagen die man lt. Dienstplan frei hat auch nix...
    Wirklich schlechter oder besser fährt man mit keiner Variante, es sei denn, man hat eben im Bemessungszeitraum überdurchschnittlich verdient.


    Achja, die passende Antwort kam ja bereits vom stinkefuchs. Musst du nur noch im Entgeltfortzahlungsgesetz schauen, wie dort die Lohnfortzahlung geregelt ist.

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    Team_Signatur

  • Zaron


    Ich bin da mal ganz prakmatisch, hast Du schon in der LoBu nachgefragt und Dir die Abrechnung erklären lassen? Hinterfragen ist sicher kein Zeichen von Schwäche :wink: .


    Ist es das erste Mal passiert?


    Vielleicht ist es ein Buchungsfehler den man korrigieren kann, ohne das gleich großes Kino veranstaltet werden muß.



    Gruß WR

  • Danke an alle ....


    klar werd ich das ganze erstmal im Lohnbüro nachfragen ,nur muß ich ja schon wissen ob es so rechtens ist oder ebend nicht und wenn ich das bei Stinkefuchs richtig gelesen und verstanden hab........müßte voller Lohn gezahlt werden incl. Nachtzuschlag da ich nur Nachts arbeite und auch der Zuschlag für den Hund........


    Werd nun nochmal die Abrechnung genau nachlesen und dann telen.....


    Achja und da nichtmal Dienstpläne ohne Zustimmung der GW verfasst werden ....wird sich die Firma vllt ja auch da an Manteltarifvertrag halten müßen....hmmmm na mal schauen und groß bamborium mach ich nicht....in der Ruhe liegt die Kraft :wink:

  • So mal zur Info.......es wird dort grundsätzlich nur der Tariflohn als Lohnfortzahlung gezahlt...egal ob du mit Hund,spezielles Objekt usw arbeitest......find ich persöhnlich schon ganz schön traurig sowas.....trotz GW.

  • Bekommst Du also die zwei Tage die Zulage für den Hund nicht bezahlt ???


    Wieviel ist das ? 6 € oder so.... :roll: :roll:

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Bingo.......Hmmm Hund hätte ja arbeiten können war ja nicht krank :lol:


    Nix Zulagen.....hab auf dem einen Objekt eh schon anderen Grundlohn weil "Sicherheitsbestimmungenhochusw" und nun im Falle von krank sind das mal schlappe 3-4 € /std weniger als normal......kein Nachtzuschlag ---da Nachtarbeit---nüscht....nur der tarifliche Grundlohn für normalen Sec Mitarbeiter :twisted:

  • Also aufregung umsonst, da alles rechtens..... :lol: :lol: :lol:

    Gruss
    Ghost


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    R.v.Weizsäcker

  • Wenn dir das so wichtig ist... habt ihr einen Betriebsrat? Oder bist du in einer Gewerkschaft?
    Auf den zweiten Blick ist zumindest die Frage berechtigt, warum keine Nachtzulage bezahlt wird...


    Zitat

    2. Die Höhe der Entgeltzahlung beträgt 100 von 100 des jeweiligen tariflichen
    Stundengrundlohnes einschließlich Zuschlägen ohne außertarifliche Zuschläge
    und Zulagen.

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    Mike Lowrey - Bad Boys


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    2 Mal editiert, zuletzt von guardian_bw ()

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