§ 35 StGB, Entschuldinger Notstand

  • Moin ..
    Ich habe mal eine Bitte, kann mir jemand mal eine schlüssige Erklärung hierfür geben?


    1. Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht,
    um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld.
    Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen , namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder
    weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen,
    jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 (StGB) gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes
    Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.


    Vielen Dank im voraus
    Heino der AlteSack

    Nolle in causa est, non posse praetenditur

  • Grundlage ist das dieser § für den absoluten Extremfall gedacht ist.


    Ein mögliches Beispiel wäre ein Großbrand. Einem Ottnormalverbraucher kann nicht abverlangt werden, dass er außer im Rahmen seiner Möglichkeiten zu Hilfeleistungen verpflichtet werden kann. Also er läßt z.B. seinen Kollegen liegen und bringt sich selbst in Sicherheit. Dafür ist dieser § gedacht.


    Anders sieht das bei einem Feuerwehrmann (Der zu dem Brand gerufen wurde) aus, hier kann erwartet werden das er auf Grund seiner rechtlichen Stellung und seiner Ausbildung tätig wird und sich aktiv an den Lösch- und Rettungsmaßnahmen beteiligt. Bleibt er passiv kann er sich nicht auf den entschuldigenden Notstand berufen. Wobei er nicht verpflichtet ist sich selbst übermässig in Gefahr zu bringen. Das heißt wenn er erkennt das z.B. das Gebäude vor dem Zusammensturz steht, braucht er natürlich nicht mehr reinzurennen.


    Gruß WR

  • Zitat von alterSack

    oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand,


    Ich würde mal sagen Garantenstellung bei Gefahrengemeinschaft.... z.B. Feuerwehrmänner


    ups das passiert wenn man sich ablenken lässt beim schreiben... da war Remmel schneller

    Gruß


    Rescue


    Jeden Tag verschwinden Rentner spurlos im Internet...Sie drücken immer "alt u. entfernen"

  • Kann bei SMA im Dienst auch zutreffen.


    Ein Grund übrigens warum vielfach gefordert wird den § 35 StGB aus der Sachkundeprüfung als Prüfungsstoff zu nehmen.


    Gruß
    trainer

  • Moin ..
    ist beim Vorbereitungslehrgang in Kiel bei der "Schule der Sicherheit Nord" dabei .. ich hatte wohl nicht richtig aufgepasst.


    Danke nochmals für eure Hilfe
    Heino

    Nolle in causa est, non posse praetenditur

  • @
    Das Beispiel mit der Privatperson und dem "Amtsdiener" im Extremfall ist nicht zu toppen
    (aber auch meist Lehrstoff... :wink: )


    Und ehe hier noch wer Zweifel äußern möchte...


    STRICK...



    (heute aber wirklich positiv, um das so wie es steht, zu belassen...)