Personalakte

  • Hallo brauche euren Rat!


    Ich habe eine Straftat begangen!
    Wo: Warenhaus
    Wert: ca. 60 Euro
    Im schreiben der Staatsanwaltschaft bin ich zu 10 Tagessätzen a 40 Euro verdonnert worden!
    Im Schreiben geht hervor , das es aber nicht im Führungszeugniss vermerkt wird!
    Nun meine Frage: Holt sich die Firma die Personalakte eines Angestellten einer Sicherheitsfirma im bereich Geld- Werttransporte ein bei einer Behörde ( Polizei )! Ist es rechtesns wenn sie eine Personalakte einholt?
    Kann das ein Kündigungsgrund sein?
    Steht diese Strafttat überhaupt in der Pers. Akte?


    Lg

  • Zitat von Pitbull007

    Ich habe eine Straftat begangen!
    Wo: Warenhaus
    Wert: ca. 60 Euro

    Schon scheisse. Sowas weiß man vorher... Also hör auf zu jaulen... (nicht böse gemeint, nur ehrlich)


    Zitat von Pitbull007

    Im schreiben der Staatsanwaltschaft bin ich zu 10 Tagessätzen a 40 Euro verdonnert worden!
    Im Schreiben geht hervor , das es aber nicht im Führungszeugniss vermerkt wird!

    Weil Du nicht verurteilt wurdest, sondern es einen Strafbefehl gab. Also bist Du nicht vorbestraft... (zumindest nicht mit dieser Nummer)


    Zitat von Pitbull007

    Nun meine Frage: Holt sich die Firma die Personalakte eines Angestellten einer Sicherheitsfirma im bereich Geld- Werttransporte ein bei einer Behörde ( Polizei )! Ist es rechtesns wenn sie eine Personalakte einholt?

    Deine Personalakte besteht aus dem Arbeitsvertrag und dessen Begleitunterlagen wie Abmahnungen etc. - und auch einer eventuellen Kündigung.


    Was Du meinst, ist das Führungszeugnis.



    Zitat von Pitbull007

    Kann das ein Kündigungsgrund sein?

    Ja.


    Zitat von Pitbull007

    Steht diese Strafttat überhaupt in der Pers. Akte?

    Siehe weiter oben...


    Und außerdem mal hierher verschoben...

  • deine tat wird im bundeszentralregister gespeichert.
    im führungszeugnis werden erst straftaten mit einer bestrafung ab 91 tagessätzen aufgeführt. die höhe des tagessatzes spielt keine rolle.
    so deinem ag mußt du das führungszeugniss vorlegen. der ag muß bei seiner zuständigen behörde alle neuen ma angeben und unterlagen hinschicken. ob nun der ordungsamtsleiter diese daten abfrägt (was er darf) also daten aus dem bundeszentralregister entscheidet er. macht er dies und kommt zum ergeniss daß du nicht geignet bist, diesen job auszuüben kann er dies der fa. auferlegen, und eine beschäftigung untersagen.
    sollte deine fa. einen waffenschein für dich beantragen, wird grundsätzlich vom amtsleiter der zuständigen waffenbehörde das bundeszentralregister abgefragt. dann entscheidet auch dieser ob du nach dem waffg geeignet bist. laut waffg ist demjenigen die waffenrechtliche genehmigung zu untersagen, welcher mit 60 tagessätze und mehr bestraft wurde..... aber die entscheidung obliegt dem amtsleiter.
    deine fa darf außer dem führungszeugniss einsehen gar nichts.....
    außerdem erhält deine fa überhaubt keine angabgen über deine gespeicherten daten. außer die o.g. und nur wenn diese arbeitsvorgänge eingeleitet werden.

    Sicherheitsfachwirt i.A.
    (Anmeldebogen hab ich schon mal ausgefüllt)

  • Obwohl ich es bereits in meiner ersten Antwort geschrieben habe, möchte ich mein Posting ergänzen.


    Aufgrund der Anzahl der Tagessätze taucht dieser Vorgang nicht im normalen Führungszeugnis auf.
    Sollte es eine Anzahl von 90 Tagessätzen überschreiten, steht ein Aktenzeichen im Führungszeugnis.
    In polizeilichen (Informations-, Vorgangs- und Auskunfts-)Systemen (wie POLAS, INPOL, ISA, @rtus, NIVADIS, ...) bleibt man aber trotzdem vermerkt.
    Das bedeutet, dass eigentlich jeder Schutzmann bei einer Kontrolle erfährt, dass Du geklaut hast - auch, wenn Du nicht verurteilt wurdest...


    Sollte jemand in diesem Berufsfeld tätig sein, kann (ich betone KANN) die Staatsanwaltschaft bei Delikten, die vermuten lassen bzw. bei denen man davon ausgehen kann, dass die persönliche Zuverlässigkeit nicht (mehr) gegeben ist, eine Meldung an die zuständige Ordnungsbehörde geben.


    Die Ordnungsbehörde untersagt dann die Zuverlässigkeit - als Ergebnis gibt´s dann die Kündigung.


    Alternativ kann im Arbeitsvertrag stehen, dass bestimmte Straftaten zur außerordentlichen Kündigung führen können.
    Als Beispiel sei hier der klauende Ladendetektiv genannt.

  • Zitat

    Ist es rechtesns wenn sie eine Personalakte einholt?
    Kann das ein Kündigungsgrund sein?
    Steht diese Strafttat überhaupt in der Pers. Akte?


    Sorry, aber hier geht mir der Hut hoch...
    Du begehst eine Straftat und machst dir Sorgen, dass andere vielleicht auch gegen das Recht verstoßen könnten...? Nur weil das vielleicht (hoffentlich!!) deinen Arbeitsplatz kosten könnte...?


    Da hab ich überhaupt kein Verständnis für, tut mir leid.


    Um wenigstens einige Frage zu beantworten:
    Ja, dein Vorgang ist bei der Polizei gespeichert (nennt sich nur nicht Personalakte), ebenso ist es im BZR gespeichert, allerdings nicht im "kleinen Führungszeugnis",
    und ja, sollte dein Arbeitgeber auf irgendeinem Weg (die StA kann von sich aus Meldung machen) von dem Vorfall erfahren, ist das in aller Regel ein Kündigungsgrund. Und das ist auch gut so.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


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  • Ja ich könnte mir selber in den allerwaertesten beissen! Passiert, ist passiert und ich kann es leider nicht rückgängig machen!
    Ja ich wusste es eigentlich vorher... es war das 1.mal und auch das letzte mal , es war eine Erfahrung....


    Du begehst eine Straftat und machst dir Sorgen, dass andere vielleicht auch gegen das Recht verstoßen könnten...?
    Diessen Satz musst du mir erklären......


    Ich wollte nur wissen ob der Arbeitgeber die Polizeiliche Akte von den Mitarbeitern also ( auch von mir ) einholt!
    Ich weiss das , das eigentlich von Arbeitgeber zu Arbeitgeber verschieden ist!


    Komme selber mit der Situation nicht klar!
    Aber soll ich mich umbringen?? Verdammt kann seit Monaten nicht mehr richtig schlaffen.... Und weiss das ich das mir selber zuzuschreiben habe....
    Ich würde 1000 Sozailstunden abarbeiten u. von mir aus 1000 Euro in Raten bezahlen , wenn es soweit keine weiteren Konsequenzen mit sich ziehen würde..

  • Ich verstehe nicht was du meinst.
    Hat dein Arbeitgeber denn einen Grund,das von sich aus zu tun?
    Wenn,dann würde er nicht nach ner "Polizeilichen Akte" fragen,sondern schlicht und ergreifend ein aktuelles Führungszeugnis von dir verlangen.
    Bist du überhaupt im Sicherheitsbereich tätig,willst da rein,oder fragst du nur zufällig hier.

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  • Klartext


    Wie könnte der Fall nun weitergehen?
    Wenn die StA herausbekommt das ich im Sicherheitsgewerbe tätig bin, und somit festellt stellt das ich " Nicht mehr zuverlässig bin " gibt sie den Fall an die Polizei weiter , welche dann ein schr. mit der Empfehlung an meine Fa. herausgibt und diese über meinen Vorfall berichtet.
    Ist das so korrekt?


    Hab ich das jetzt richtig verstanden, das die Fa. nicht die Pers. Akte von seinen Mitarbeiten bei der behörde einholen darf?


    Editiert durch Stinkefuchs
    Staatsanwaltschaft wird mit "StA" abgekürzt... Der Verein, der da eben noch stand, hatte eine andere Aufgabe...

  • Ja ich arbeite schon mehrere Jahre im bereich Geldtransporte...
    Nein, hab mein Führungszeugniss erst gerade erst abgegeben..
    Und im nächsten Führungszeugniss wird wie beschr. auch nichts drinne stehen, da die Tagessätze nicht über 90 waren, also bleibt das Führungszeugniss sauber...


    Wollte nur wissen, ob sich die Fa. eine Personalakte einholt eines jeden Mitarbeites .. welches dazu führen würde das ich entlassen werde.....

  • Zitat von Pitbull007

    Hab ich das jetzt richtig verstanden, das die Fa. nicht die Pers. Akte von seinen Mitarbeiten bei der behörde einholen darf?


    Also erst mal: Wenn ich Klartext reden würde, dann müssten meine Kollegen Moderatoren mich direkt sperren!


    Soviel: Es gibt keine "Pers.Akte" von dir bei der Polizei. Das haben stinkefuchs und ich aber bereits geschrieben. Und nein, kein Arbeitgeber kommt an die im polizeilichen Informations- und Auskunftssystem gespeicherten Daten auf normalem Weg ran. Aber jeder hat so seine Beziehungen...


    Zu dem, was die Staatsanwaltschaft wie und auf welchem Weg machen kann, hat stinkefuchs ebenfalls bereits alles geschrieben. Man muss nur lesen.

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  • Das Staatsanwaltschaft oder Polizei wegen dieser Sache deine Firma kontaktieren ist unwahrscheinlich. Zu geringfügig.
    Ich bin mir nicht mal sicher ob es erlaubt ist. Datenschutz müßte doch auch hier greifen. :?:
    Ob nicht trotzdem hinten rum ein Tip an deinen Chef gegeben wird weiß ich nicht. War nie in dieser Situation.

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  • Zitat von Trapper

    Das Staatsanwaltschaft oder Polizei wegen dieser Sache deine Firma kontaktieren ist unwahrscheinlich. Zu geringfügig.
    Ich bin mir nicht mal sicher ob es erlaubt ist. Datenschutz müßte doch auch hier greifen.



    Ist es...
    Man nehme die Bibel der Bewacher und suche darin Folgendes:

    Zitat von BewachV

    §15 Unterrichtung der Gewerbeämter


    In Strafsachen gegen die in § 1 Abs. 2 aufgeführten Personen sind, wenn der Tatvorwurf geeignet ist, Zweifel an der Eignung oder Zuverlässigkeit hervorzurufen, von den Staatsanwaltschaften und Gerichten folgende Informationen an die für die Überwachung des Bewachungsunternehmens zuständige Behörde zu richten:


    1. der Erlass und der Vollzug eines Haft- oder Unterbringungsbefehls,
    2. die Anklageschrift oder eine an ihre Stelle tretende Antragsschrift,
    3. der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls,
    4. die das Verfahren abschließende Entscheidung mit Begründung.

  • @
    Grad mal nachgelesen.
    Korrekt. Muß meine Aussage wiederufen.
    (*wird das bei Mods nicht mehr angezeigt wenn ihr editiert? Bin irritiert. Vor meinem post stand keine erklärungt da. Nur verweis auf §15.)


    Pitbull
    "Kann" also durchaus passieren das dein Chef informiert wird.
    Du wirst wohl ne Weile schwitzen und hoffen müssen....
    Und wenn nix nachkommt wirst du das besser nie vergesssen.

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    Einmal editiert, zuletzt von Trapper ()

  • Unsere Fa. holt alle 3 Jahre pers. auskünfte seiner Mitarbeiter ein!
    Wie und auf welchem weg weiss ich nicht genau!


    Welche Daten das sind weiss ich nicht..


    Das Führungszeugniss wird ja von dem Mitarbeiter selbst geliefert!

  • Soll ich mich bei der StA melden und sagen in welchem unternehmen ich arbeite und somit mich selber quasi stelle oder dem Chef sagen was sache ist!


    Ich denke ich habe ein gutes Verhälltniss zum Chef und könnte mich Outen, evtl. kann er mit dem Personalchef reden . -... wenn wie gesagt was kommen sollte!


    Was würdet ihr tun???


    Verdammt! Bin verzweifelt!


    Ich denke wenn man selbst es weitergibt was man getan hat, könnte ich evtl. mit einer Abmahnung davon kommen!
    Und ja es war mir eine Lehre......

  • Nu beruhig dich mal.
    Ungeachtet dessen was ich vom klauen halte,sag ich mal:


    Behalt das ganze für dich und hoffe das beste,...wenn du weiter in der Branche arbeiten willst. Dich der Gnade deines Chefs zu unterwerfen halte ich für keine gute Idee,da er dann dafür gerade stehen muß,wenn du später mal beruflich scheiße baust und er von deiner.."Schwäche" gewußt hat.-Sofern er dich überhaupt noch behalten darf. :?
    Dein Chef würde,sofern ihm was an dir liegt, sicher auch so denken. Warum willst du ihm den schwarzen Peter zuschieben? Wenn er den nicht haben will, kann er dich nur entlassen.
    Ohne wenn und aber!
    Mein Tip als Mensch lautet: Abwarten und Tee trinken.
    Das mit deinem Gewissen mußt du selber bereinigen. Du hast scheiße gebaut,keine Frage. Aber wenn dich niemand um deine Existens bringen will,dann wärst du dumm wenn du es selber tust.
    Ich habe den Eindruck du hast schon was draus gelernt.


    @all
    Das ganze ist jetzt einfach mal menschlich vernünftig gedacht und ich bitte von moralischen und arbeitsrechtlichen Belehrungen gegen mich abstand zu nehmen.
    Schließlich ist in unserem Lande niemand gezwungen sich selbst zu belasten. Wenn es andere tun hat er natürlich pech gehabt.

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  • Ja, das weiss ich mit Sicherheit!


    Und erstmal danke für die doch etwas aufbauende Gedanken!Fehler pasieren immer, nur meiner war Dumm und der konsequnezen war ich mir nicht bewusst!
    Ja trotz meiner bis jetzt guten 8-9 Jahre als Fahrer!

  • @
    Ich hätte es ja noch verstanden, wenn Du bei der Vereinigung ungeschulter und nicht zertifizierter Türsteher gelistet wärst...
    Aber GuW?
    Nogo!


    Das mal jemand eine scheiß Schufa hat, würde ich jedem MA nachsehen, wenn diese Schuf nicht aus einem krankhaften Kaufrausch resultiert. Da gibt es unendlich viele elende familiäre Faktoren, die dazu führen können.
    Aber Diebstahl? Dann evtl noch als "Geldbote"?


    Wenn ich Cheffe wäre käme hier die fristlose.
    Sorry.


    Und nochmal Sorry: Das Thema ist für mich beendet.
    Ich habe keine Gesprächsbereitschaft mit solchen "Kollegen"! :...:

  • wenn du waffenträger bist, wovon ich ausgehe, kann die StA eine meldung an deinen zuständigen amtsleiter machen.
    der wiederum wenn er meint deine zuverlässigkeit ist dahin, wird der den waffenschein einbehalten, und dann weis es dein chef.
    ich würde dir raten dich an einen chef zu wenden un reinen wein einschenken. laut deiner ausssage ist es eh ne kleine sache.
    wenn du so nen guten draht hast lohnt sich das auf alle fälle. nichts ist schlimmer als über umwege.

    Sicherheitsfachwirt i.A.
    (Anmeldebogen hab ich schon mal ausgefüllt)

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