Frage auch wegen Lohnfortzahlung bei Krankheit

  • hallo @all bin neu und gleich eine Frage.
    Arbeite in Niedersachsen,habe ein Problem,meine Firma und Betriebsrat(sehr Arbeitgeberfreundlich) der Meinung sind mir Krankheitstage nich bezahlen zu wollen bzw. unterschiedlich brechnen.
    6 Tage Krank und 4 werden nur bezahlt,davon 1 mit Werkschutz die anderen als Sicherheitsmitarbeiter ohne zulagen.
    war im Monat Dezember 2007 anders bezahlt worden.da hatte ich auch 6 Tage wegen krankheit gefehlt und ca.250 € mehr gehabt.
    Lt.BETRIEBSRAT ist der Plan den er bekommt z.b. am 20 MÄRZ (für Monat April)bindent für Berechnung auch von Krankengeld??!!!
    und da sich ja der Plan bei uns sehr oft ändert,werden änderungen die nach dem 20 März getroffen wurden für ihn nich bindent???
    Krank war ich am 23-28 April!
    Gibt es da eine möglichkeit was zu machen weil is ja ne sauerei ohne ende.
    :evil:


    wäre nett wenn mir jemand da helfen bzw. tips geben könnte was ich da machen kann.

  • @
    Kenne den MTV & LTV aus Euerm Bundesland nicht, weiß auch nicht, ob die für allgemeinverbindlich erklärt wurden.
    Ist Dein AG Mitglied im BDWS?


    Bring mal zu o.g. was in Erfahrung und ergänze Deine Anfrage damit.
    Dann kann man diskutieren

  • also unsere Firma ist im Verband.


    Manteltarif Niedersachsen


    § 6 Fortzahlung von Arbeitsentgeld und SOZIALLEISTUNGEN


    Der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgeldes im Krankheitsfalle regelt sich nach dem Entgeldfortzahlungsgesetz mit folgenden Abweichungen zur Höhe des fortzuzahlenden Entgelds:


    a) Die Höhe der Entgeldfortzahlung beträgt 100 von 100 des tariflichen STUNDENLOHNES OHNE JEGLICHE TARIFLICHEN UND AUßERTARIFLICHEN ZUSCHLÄGE UND ZAHLUNGEN.


    b)Das fotzuzahlende Arbeitsentgeld der Arbeitnehmer berechnet sich nach der für den Arbeitnehmer durchschnittlichen Arbeitszeit der letzten 3 Monate ohne Überstunden multipliziert mit dem tariflichen Stundengrundlohn ohne jegliche tariflichen und außertariflichen Zuschläge und Zulagen.
    Der so ermittelte Tageslohn wird mit den Arbeitstagen der Arbeitsunfähigkeit multipliziert.


    Für Arbeitnehmer,deren ununterbrocheneBeschäftigungszeit länger als 4 Wochen,aber weniger als 3 Monate,beträgt,wird die tatsächliche Beschäftigungszeit für die Berechnung der durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitszeit zu Grunde gelegt.


    c) bei Vorliegen von Dienstplänen kann der Arbeitgeber für seinen Betrieb die Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Lohnausfallprinzip ohne jegliche und außertariflichen Zulagen und Zuschläge berechnen.


    so das is mir zu schwammig bzw. irgendwie stehe ich auf den schlauch??100 von 100 dann sollten sie mir das bezahlen was ich sonnst verdient hätte??
    und is das zulässig das sie mir 2 tage einfach nich bezahlen??
    wie schon geschrieben bevor icch Krank geworden bin hatte ich Anfang April eine Schicht getauscht und einen Tag zusätzlich mir eintagen lassen im Dienstpan,was ich auch gemacht hätte ,wenn ich nich Krank geworden wäre.
    Meine Chefs und mein sogenaater Bertriebsrat sind der Meinung der Plan der am 20 März für sie bindent sind für die Lohnfortzahlung,das kann doch wohl nich sein.
    weil sie meinen änderungen nach dem 20.märz sind für sie nich bindent.der Plan wird immer geändert weil Leute mal kurzfristig Frei brauchen oder Krank oder Urlaub......oder woanders Arbeiten müßen und dann übernimmt man halt die Schichten.
    also hätten man Lt.Dienstplan vor Krankschreibung auch Dienst gehabt.



    wäre nett wenn mir da jemand nen Tip oder so geben könnte,ob das alles rechtens ist??
    danke in vorraus für die mühe!!

  • @
    Ich versuche es mal....

    Zitat

    a) Die Höhe der Entgeldfortzahlung beträgt 100 von 100 des tariflichen STUNDENLOHNES OHNE JEGLICHE TARIFLICHEN UND AUßERTARIFLICHEN ZUSCHLÄGE UND ZAHLUNGEN.


    Beträgt also den reinen Stundenlohn lt. Tarif, und nur den.


    Zitat

    b)Das fotzuzahlende Arbeitsentgeld der Arbeitnehmer berechnet sich nach der für den Arbeitnehmer durchschnittlichen Arbeitszeit der letzten 3 Monate ohne Überstunden multipliziert mit dem tariflichen Stundengrundlohn ohne jegliche tariflichen und außertariflichen Zuschläge und Zulagen.


    Bedeutet, das die geleisteten Stunden aus den letzten drei Monaten addiert werden, und dann durch drei dividiert.
    Diese "Quersumme" bildet den Berechnungsgrundsatz für Dein "Ausfallgeld" , aber siehe oben, rein Netto, ohne jegliche Zuschläge


    Zitat

    Für Arbeitnehmer,deren ununterbrocheneBeschäftigungszeit länger als 4 Wochen,aber weniger als 3 Monate,beträgt,wird die tatsächliche Beschäftigungszeit für die Berechnung der durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitszeit zu Grunde gelegt.


    Ist Sonderreglung für MA in Probezeit und "Kurzzeitsecus"


    Zitat

    c) bei Vorliegen von Dienstplänen kann der Arbeitgeber für seinen Betrieb die Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Lohnausfallprinzip ohne jegliche und außertariflichen Zulagen und Zuschläge berechnen.


    Dein AG kann Dein Krankengeld, unter Berücksichtigung der oben genannten Faktoren zusätzlich kürzen, indem er Dich für den laufenden Monat nur nach dem tatsächlichen Ausfall, sprich anhand der eigentlich geplanten Stunden für die Zeit, die Du krank bist, aber hättest arbeiten sollen, und nicht nach Kalendertagen berechnet...., incl. Wegfall etwaiger Objekt- oder tätigkeitsbezogener Zulagen. Solltest Du länger ausfallen, gilt die oben beschriebene 3 - Monats - Regel.. aber fortlaufend..




    Ach so... so traurig das klingt: hätte, wäre, könnte... zählt nicht.


    Der Dienstplan für den laufenden Monat in dem Du unglücklicherweise krank geworden bist, ist mit o.g. Reglung hinfällig.
    Da greift "B" oder "C" ) wie auch beim Urlaubsgeld die 3 - Monate (vorher) "Quersumme".
    Aber sicher immer das AG - freundliche Modell...



    Axo, noch was... Ich bin inzwischen Uhu und seit fast 10 Jahren bei einer Firma...
    Kann Dir aber echt nicht sagen, wann ich das letzte Mal krank war. :wink:


    Oder anders... kenne diese Sorgen nicht aus der Praxis... sondern nur vom Papier
    :roll:

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