Schuhe mit Stahlkappe

  • Ein wesentlicher Aspekt ist, dass es in Tätigkeitsbereichen, in denen der SMA viel mit Menschen zu tun hat (ÖPNV, etc.), es nicht ausgeschlossen werden kann, dass er sich in einer Selbstverteidigungssituation u. U. nicht anders als durch einen Tritt zu helfen weiß. Würde ein solcher Tritt nun mit einer Stahlkappe ausgeführt, wodurch es zu verheerenden Verletzungen des Gegenüber kommen könnte, geriete besagter SMA bei der späteren Gerichtsverhandlung in Erklärungsnot.

  • ......geriete besagter SMA bei der späteren Gerichtsverhandlung in Erklärungsnot.


    Die SMA kommen doch sowieso wegen jedem Dreck in Erklärungsnot. Wenn sich die falschen Leute beschweren, muss sich der SMA erstmal rechtfertigen - egal ob er gesetzlich einwandfrei gehandelt hat oder nicht. Auch die DA ist erst mal egal. ZUERST muss er sich rechtfertigen und steht oftmals dann in Erklärungsnot. Und was würde es für einen Sinn machen, jmd. mit Pfeffer, Schlagstock, Schusswaffe oder sonstiges auszustatten, ihm aber dann die Stahlkappen zu verbieten????


    Und wenn ich in Notwehr handeln müsste....dann würde es sicher nicht bei einem einzigen Tritt bleiben ;)



    Kraftsport

  • @ Kraftsport


    Den gleichen Sinn, aus dem Personen, die mit Pfeffer, Schlagstock, etc. ausgestattet sind, auch keine Quarzsandhandschuhe bekommen.


    Das Problem bei der Sache ist, dass die SMA, die mit den von Dir genannten Einsatzmitteln ausgestattet sind, in diesen auch ausgebildet wurden. (Okay, ich weiß, Theorie und Praxis.) Personen mit Stahlkappen jedoch keine Schuh-lung bekommen.


    Wenn ich ein Einsatzmittel in die Hand nehme, bin ich mir dessen bewusst. Ein Tritt kann in der entsprechenden Situation instinktiv erfolgen und hier liegt eben das Problem, da ich mir sodann der Stahlkappe nicht bewusst bin.

  • Also wenn ich jemandem einen Tritt in die Eier verpasse, dann bin ich mir dieser Tatsache auch ziemlich bewusst..... "Instinktiv" habe ich bisher noch keinem die Knie durchgetreten oder die Eier zerquetscht. Ich bezweifle, dass sich das mit Stahlkappen ändern würde...


    Auf der anderen Seite, geht ein deutlich größerer Schutz von diesen Schuhen aus. Aber das ist wieder mal nur zweitrangig - schließlich handelt es sich ja sowieso nur um die martialische Sicherheitskraft und nicht um den armen, schutzwürdigen Bürger.....



    Und noch was: Rein rechtlich macht es keinen großen Unterschied mehr, ob ich nun mit Stahlkappen meiner Notwehr nachgehe oder mit "normalen" Schuhen, die vorne gehärtet sind. Speziell der MA im Streifendienst, der sowieso i.a.R. mind. zu zweit unterwegs und zugleich bewaffnet ist, würde hier eine gef. KV begehen.
    Ach und ja...sollte der Richter die NOTWEHR (sie heißt u.a. deswegen so, weil man sich in dem Moment nicht anders zu wehren weiß) anerkennen, dann hat sich das sowieso erledigt....


    Die einzige Frage wäre dann noch, wie es aussieht, wenn der Kontrahent auf der Zivilklage derherkommt....allerdings ein VERBOT für evtl. Zivilklagen? nunja -.-


    Hat denn jmd. einen Link, der auf ein solches Gesetz bzw. eine solche Verordnung hinweist, dass Stahlkappen grundsätzlich verboten sind? Würde mich mal interessieren, was da genau steht. Der genaue Wortlaut....



    Kraftsport

  • Den gleichen Sinn, aus dem Personen, die mit Pfeffer, Schlagstock, etc. ausgestattet sind, auch keine Quarzsandhandschuhe bekommen.


    Wenn Sie bei Euch keine Quarzsandhandschuhe erhalten, dann ist es löblich, aber die Austattung damit ist (leider) nicht gesetzlich verboten... bei uns per DA verboten, wir stellen alles und möchte jemand etwas privates führen, erst freigeben lassen (EKA, Handfesseln und OC sind von einer Freigabe von vorneherein ausgenommen, hier ausschließlich dienstlich geliefert zu verwenden)



    Zitat

    Das Problem bei der Sache ist, dass die SMA, die mit den von Dir genannten Einsatzmitteln ausgestattet sind, in diesen auch ausgebildet wurden. (Okay, ich weiß, Theorie und Praxis.) Personen mit Stahlkappen jedoch keine Schuh-lung bekommen.


    Der Einsatz des Fusses sollte jedem Streifenläufer bekannt sein, der Tritt mit der Stahlkappe ist blitzartig eine gefährliche Körperverletzung und wenn es richtig dumm läuft wird Tötungsabsicht unterstellt. Da interessiert es nur noch bedingt das es vielleicht eine Affekthandlung war, bissel ausgeartet ist....


    Zitat

    Wenn ich ein Einsatzmittel in die Hand nehme, bin ich mir dessen bewusst. Ein Tritt kann in der entsprechenden Situation instinktiv erfolgen und hier liegt eben das Problem, da ich mir sodann der Stahlkappe nicht bewusst bin.


    Das wird der Richter eben in der Regel anders sehen und unterstellt bewusstes tragen der Stiefel mit Stahlkappe...


    Und noch was: Rein rechtlich macht es keinen großen Unterschied mehr, ob ich nun mit Stahlkappen meiner Notwehr nachgehe oder mit "normalen" Schuhen, die vorne gehärtet sind. Speziell der MA im Streifendienst, der sowieso i.a.R. mind. zu zweit unterwegs und zugleich bewaffnet ist, würde hier eine gef. KV begehen.
    Ach und ja...sollte der Richter die NOTWEHR (sie heißt u.a. deswegen so, weil man sich in dem Moment nicht anders zu wehren weiß) anerkennen, dann hat sich das sowieso erledigt....


    Ich muss dann nicht mehr zu weit sein, ich muss nicht mehr bewaffnet sein... siehe oben, wenns richtig dumm kommt gKV mit Tötungsabsicht bzw den Tod billigend in kauf nehmend...


    Zitat

    Also wenn ich jemandem einen Tritt in die Eier verpasse, dann bin ich mir dieser Tatsache auch ziemlich bewusst..... "Instinktiv" habe ich bisher noch keinem die Knie durchgetreten oder die Eier zerquetscht. Ich bezweifle, dass sich das mit Stahlkappen ändern würde...


    Wenns dumm läuft hab ich das Bein bereits bei dem Versuch mich zu ärgern... gab da schon den ein oder anderen "Kampfkünstler" der sich verkünstelt hat und nicht nur bei uns für Unterhaltung sorgte, auch bei der Polizei die ihm dann im RTW begleiten musste....


    Zitat

    Auf der anderen Seite, geht ein deutlich größerer Schutz von diesen Schuhen aus. Aber das ist wieder mal nur zweitrangig - schließlich handelt es sich ja sowieso nur um die martialische Sicherheitskraft und nicht um den armen, schutzwürdigen Bürger.....


    Für mich geht es hier um den Schutz des Mitarbeiters.... auch vor den Folgen eines Tritts mit Stahlkappen... Mache ich als Arbeitgeber meinen Job richtig, hat ein FaSi mittels GB bereits eine Schutzausrüstung deifniert die umgesetzt wirdm, stehen hier Schuhe mit Stahlkappe in meinem Pflichtenheft, werden die auch verwendet...




  • Ja, das kann man nun wenden, wie man möchte. Evtl hab ich mich da auch unklar ausgedrückt. Bei der gef. KV bleibt es - mit oder ohne Stahlkappen.



    Wenn sich ein "Kampfkünstler" selbst mit diesen Schuhen verletzt, dann war es vermutlich kein "guter Kampfkünstler" :D :D
    Aber was genau soll mir das sagen?



    D.h. Stahlkappen sind eben NICHT verboten, sondern es kommt hier auf auf die definierte Schutzausrüstung an?



    Kraftsport

  • Ich kenne keine Vorschrift die es verbietet, genauso wie bei Quarzsand... eher das Gegenteil ist der Fall, verland eine Gefährdungsbeurteilung das tragen von Sicherheitsschuhen mit Stahlkappe, werden diese auch getragen... allerdings erlauben wir im Dienst keine Stahlkappen und privat beschaffte Einsatzstiefel müssen freigegeben werden.... Das Gericht kann hier sehr wohl einen Unterschied machen... Stiefel mit oder ohne SK... und zumindest bei uns würde die Kappe nicht wirklich einen Unterschied machen, unsere MA sind gut ausgestattet.


    Beim Kampfkünstler meinte ich eher den Versuch mittels Kampfkunst und gehobenen Beinchen Treffer zu landen....

  • Ich weiß net warum immer alle auf Quarzsandhandschuhen herumreiten (ich besitze keine)
    aber diese Handschuhe sind Schutzhandschuhe und keine Waffen oder Waffenähnliche.
    Ist es halbwissen oder nur dummes Nachgelaber ?


    heute gibt es fast keine Stahlkappen mehr, sondern gottseidank Keflar-Teflon oder Hartplaskikkappen,die um einiges leichter sind als die alten Stahlkappenschuhe mit Stahlsohle !!!

  • Zitat

    Ich weiß net warum immer alle auf Quarzsandhandschuhen herumreiten (ich besitze keine)aber diese Handschuhe sind Schutzhandschuhe und keine Waffen oder Waffenähnliche.Ist es halbwissen oder nur dummes Nachgelaber ?


    Quarzandhandschuhe im Bereich der Sicherheit als Schutzhandschuhe zu bezeichnen ist schon mutig, schlag damit mal "schützend" zu und Du wirst sehen das der Richter Deinen Schutz gänzlich anders sieht als Du selbst.... Im Bereich Schlag- und Stichschutz gibt es inzwischen mehr als genug Auswahl Dir dir nicht gleich den Kiefer zertrümmern.... hier verhält es sich eigentlich wie mit den Stahlkappen...


    Leih Dir mal passende Quarzsand und teste die Wirkung an einer Wassermelone...

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