Moin, moin
Die Gewerkschaft GÖD ( Gewerkschaft für den öffentlichen Dienst und Dienstleitungen)
hat u.a. für Tarifverhandlungen in Hamburg folgendes gesagt:
Evtl. darf ich das hier nicht veröffentlichen, steht aber auf der Homepage von der GÖD,
also einer Gewerkschaft, die für das Wohl der Arbeitnehmen kämpfen sollte.
Der link folgt.
Sollte ich gegen geltendes Recht verstoßen bitte ich folgendes zu löschen !
Bilde Dir Deine eigene Meinung:
Wie kann die Gewerkschaft Ver.di, für die in Brandenburg im Veranstaltungsdienst ein Lohn von 4,61 € und im Separatwachdienst von 4,87 € gilt, einen Mindestlohn von 5,75 € als “Hungerlohn” bezeichnen ?
Die gleiche Gewerkschaft Ver.di hat in Berlin 2003 den bis dahin geltenden GÖD-Tarif von 6,25 € für Revierdienst um über 10 % auf 5,62 € abgesenkt, und bis heute nicht mehr erhöh.Im Separatwachdienst wird in Berlin nur 5,25 € und im Veranstaltungsdienst sogar nur 5,14 € gezahlt !tt
Der link lautet:
http://www.goed-online.de/Bere…destlohn/mindestlohn.html
Unter : (Bilde Dir Deine eignene Meinung: ) ist der komplette Artikel.
Also 5,75 Euro sind für die GÖD kein Hungerlohn, es handelt sich bei der Aussage um eine Gewerkschaft, die Tarifverträge für die Sicherheitsbranche aushandeln will.
Habe ich irgendwas nicht mitbekommen ?
LG
Uwe