Absicherung von Geld-/Werttransporten

  • Derzeit wird mir immer wieder die Frage gestellt, ob das Abhandenkommen des Geldes in der Bewachungshaftpflicht auch dann versichert ist, wenn man Geld- und Werttransporte nicht als Subunternehmer sondern aktiv selbst durchführt.


    Was ist dabei zu beachten?


    Wenn Sie den Geld- und Werttransport selbst durchführen, muss das Abhandenkommen des Geldes / der Wertgegenstände möglicherweise über eine separate Transportversicherung abgesichert werden. Die Betriebshaftpflicht Ihres Bewachungsunternehmens übernimmt hierfür je nach Versicherungsgesellschaft im Schadenfall keine Absicherung.


    Wird ein gepanzertes Fahrzeug benötigt?


    Die eventuell notwendigen Mindestsicherungen für den Transport richten sich nach den benötigten Summen, die Sie absichern möchten. Ein gepanzertes Fahrzeug ist bis zu einem gewissen Betrag nicht zwingend nötig. Gerade, wer sich erst einmal an die Thematik des GWT herantasten möchte und noch nicht weiß, ob und wie es anläuft, muss also nicht gleich in ein gepanzertes Fahrzeug investieren.


    Gerne erhalten Sie auf Anfrage weitere Informationen zu diesem Thema.


    Schöne Grüße,
    A.Kopf

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