Hi,
Habe mal gehört daß Urlaubsanträge die nach 14 Tagen noch nicht zurück sind als genehmigt "anzusehen" sind, soweit keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen !
Stimmt das und wo steht das ?!?
Desweiteren hat der AG die Pflicht zum Aushang eines Jahresurlaubsplans, wenn ja wo bitte !!!
Thx schon mal im voraus !!!