• Hi,
    Habe mal gehört daß Urlaubsanträge die nach 14 Tagen noch nicht zurück sind als genehmigt "anzusehen" sind, soweit keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen !


    Stimmt das und wo steht das ?!?


    Desweiteren hat der AG die Pflicht zum Aushang eines Jahresurlaubsplans, wenn ja wo bitte !!!


    Thx schon mal im voraus !!!

    Es ist leichter ein Atom zu spalten, als eine vorgefasste Meinung ! (Albert Einstein)

  • Verschoben... ist eher ein Thema für dieses Unterforum.


    Diese Frage regelt entweder der jeweils gültige MTV, oder (wahrscheinlicher) eine Betriebsvereinbarung. Im letzteren Fall wäre das von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Hallo daywalker,



    Zitat

    Habe mal gehört daß Urlaubsanträge die nach 14 Tagen noch nicht zurück sind als genehmigt "anzusehen" sind, soweit keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen !


    Nein....es sei denn,man setzt einen kleinen schriftlichen Zusatz darunter.......:-)
    so in der Art: "Sollte ich bis zum XX.XX.2008 nichts Gegenteiliges von Ihnen Hören,sehe diesen Antrag als Genehmigt an.".



    Zitat


    Desweiteren hat der AG die Pflicht zum Aushang eines Jahresurlaubsplans, wenn ja wo bitte !


    Nein.....es gibt keine Pflicht zum Aushang eines Jahresurlaubsplanes........das wird zwar in sehr vielen Betrieben praktiziert...aber
    aus Zweckmäßigkeitsgründen ......in Großbetrieben gibt es dazu auch Betriebsvereinbarungen bzw. im Öffentlichen Dienst wird dieses über Erlasse bzw. Dienstanweisungen geregelt.

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • @


    Mal aus der Praxis eines "Großbetriebes":
    Wir haben im Einvernehmen mit dem BR bei uns die Vereinbarung, das der Jahresurlaub vorab zu planen ist, bindend bis Januar des laufenden Jahres.
    Und da ist es mir eigentlich Wurst, wenn ich die Planung zB für 2009 im November 2008 abgebe, wie lange es dauert.
    Spätestens Ende Januar habe ich meinen Urlaubsantrag zurück... genehmigt in den Hauptterminen, oder in den Ausweichterminen, die ich angeben muß. (Der AG muß alle Positionen besetzen... und reihum trifft es bei Überschneidungen in schöner Reihenfolge jeden.)


    Bitte Input
    Verstehe Deine Sorgen oder Frage nämlich absolut nicht.


    Was macht es für Sinn, wenn der AG so einen Plan erstellen soll?
    Der hat andere Sorgen.


    Der monatliche Dienstplan hängt zB für das FSD Team in der NL
    oder liegt in Separatobjekten aus. Und da steht auch, wer Urlaubsrunde geben muß.


    Was soll also ein "Gesamtplan" bringen, außer vergeudeter Zeit und Papier für den Chef?


    Was die 14 Tage betrifft:
    Ist Dir plötzlich eingefallen, das Du in 14 Tagen die Insel brauchst?


    Siehe oben: Input!

  • @
    Das ist interessant.
    Wir müssen uns ebenfalls bis Ende Januar des laufenden Jahres in den Urlaubsplan eintragen.(Urlaub im Jan. oder Feb. ist noch zusätzlich telefonisch anzumelden. Ausser Karnevall, da ist immer Urlaubssperre.)
    Erhalten jedoch keine Bestätigung.
    Eine Kopie des Planes behalten wir selbstständig im Objekt zurück.
    Sollte dem nicht wiedersprochen werden, sehen wir die Planung als bestätigt an.
    Meißtens klappt es mit dem Urlaub,aber hin und wieder wird man halt kurz vor Urlaubsantritt zum verschieben gedrängt.
    Und man sieht ja nicht ein immer was buchen zu müssen um ein Anrecht auf seinen Urlaub zu haben.
    Wenn nun ein einzelner Mitarbeiter eine schriftliche Bestätigung verlangen würde, würde der AG dieses vermutlich verweigern und als provokant auffassen.
    Manche rufen an und fragen...aber was sind schon Worte am Telefon?


    Bewegen wir uns da auf zu dünnem Eis?
    Haben wir Anspruch auf die Urlaubstage wenn der AG die Planung lediglich vorerst unwiedersprochen läßt,jedoch auch nicht gesondert bestätigt?
    Ich denke das Urlaubsanträge die dem AG ein halbes Jahr oder länger vorliegen,doch wohl als "bekannt" angesehen werden müßten. :?:


    Gruß,
    Trapper

    Leidenschaftlicher Skeptiker und alles-in-Frage-Steller


    Optimisten sind Träumer! Deshalb behalten die Pessimisten auch immer recht!

  • Hallo Trapper,



    Zitat


    Wir müssen uns ebenfalls bis Ende Januar des laufenden Jahres in den Urlaubsplan eintragen.(Urlaub im Jan. oder Feb. ist noch zusätzlich telefonisch anzumelden. Ausser Karnevall, da ist immer Urlaubssperre.)
    Erhalten jedoch keine Bestätigung.
    Eine Kopie des Planes behalten wir selbstständig im Objekt zurück.


    Das kann man als "Gesamtbetriebs- Urlaubsplanung" auffassen......


    Zitat


    Haben wir Anspruch auf die Urlaubstage wenn der AG die Planung lediglich vorerst unwiedersprochen läßt,jedoch auch nicht gesondert bestätigt?


    Ja......solche Urlaubslisten sind dann verbindlich für beide Seiten......


    Wobei du kennst ja den berühmten Spruch:
    "Aus betrieblichen Gründen.........."

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Zitat

    "Aus betrieblichen Gründen.........."


    Das ist aber kein Freibrief! Die Firma muß schon regelrecht unter Wasser stehen,damit man MAs aus dem Urlaub holen,oder ihnen diesen verweigern darf.Z.B. viele Krankheitsfälle o.ä.


    Kurzfristige Sonderaufträge z.B. gelten keinesfalls als "betriebliche Gründe". Darauf läuft es aber meißtens in der Haupturlaubszeit hinaus. Man soll die Urlaubsvertretung für irgendwelche Heinis eines Kunden stellen.


    Muß der AG ablehnen,wenn er keine Leute dafür frei hat.


    Das so was nicht abgelehnt wird weiß ich leider auch. :cry:

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  • Ich merke langsam das ich mein Team wohl zu sehr verwöhne.


    Als erstes bekommt mal jeder von mir eine schriftliche genehmigung des Urlaubs und dann lasse ich mir selbst maximal 2 Wochen zeit für die Bearbeitung der Anträge .


    Und einen Urlaub ein ganzes Jahr vorplanen hat so seine vor und nachteile wie ich meine .


    Und wenn du aus Hessen kommst must du 4 Wochen warten laut MTV ausser halt es gibt ne andere Regelung in deiner Firma mit den Fristen ausser sie ist länger wie 4 Wochen nach einreichung dann zieht wieder der MTV (so habe ich es zumindest gelernt ) und mal aus meiner sicht es gibt nix schlimmeres wie wenn ich einem Mitarbeiter sagen muss ne Urlaub ist nicht ich versuche alles um den Urlaub hinzubekommen den nur Motivierte Mitarbeiter sind gute Mitarbeiter .


    So sollte ich falsch liegen bitte um berichtigung

  • Hallo bizzl mix,



    Zitat

    Und einen Urlaub ein ganzes Jahr vorplanen hat so seine vor und nachteile wie ich meine....


    nein.....die Vorteile überwiegen......


    Wenn es nicht gerade ein "2-Mann-Betrieb" ist,hat eine "Jahresplanung" für den Urlaub immer Sinn.
    Denn in der Regel hat man es mit verheirateten MA (meistens noch mit Kindern) zu tun....und damit ist der
    Urlaubskonflikt schon vorprogrammiert....... :)
    Alle wollen im Sommer....nach Möglichkeit natürlich sofort mit Anfang der Sommerferien der Schulen........
    Das funktioniert aber nun mal nicht.....


    Daher hier auch mal an alle Arbeitnehmer der Hinweis.... :!:


    Es können nicht alle gleichzeitig in Urlaub gehen........


    Denn ohne Mitarbeiter kann Firma nicht arbeiten...kein Geld........kein Lohn.......einfach und simpel..........


    Das scheinen einige aber zu vergessen...... :?:

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

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