Abrechnung nach falscher Steuerklasse

  • Guten Morgen zusammen.


    Folgendes Problem, irgendwie hab ich es verbummelt meine Lohnsteuerkarte abzugeben, ja ja, schön blöd, ich weiß, ist aber nunmal passiert. Jetzt wurd ich von der Firma rückwirkend bis Januar auf Steuerklasse VI abgerechnet, d.h. ich musste ganz ordentlich nachbezahlen, und diese Summe (runde 3.000 Euro) hat die Firma auch direkt einbehalten.


    Mittlerweile haben die natürlich die Lohnsteuerkarte, weigern sich nun aber die Abrechnung noch einmal zu machen und zu berichtigen. Meine Fragen daher: dürfen die das so einfach und wenn ja aufgrund welcher Gesetze ? Müssen die mir nicht trotzdem sowas wie nen Mindestbetrag auszahlen ? Muss ja auch von irgendwas leben / tanken, etc...


    Für Tipps und Tricks wär ich echt dankbar, weil mittlerweile fett Ebbe in der Kasse ist.

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  • Sorry - das war dein Fehler, der diese Folgen verursachte.
    Dein Arbeitgeber hat im Normalfall auch schon längst die nach StKl. 6 fällige Steuer an das zuständige Finanzamt abgeführt. Einfach so neu abrechnen geht da nicht.


    Deine zuviel gezahlte Lohnsteuer bekommst du im Rahmen deiner Steuererklärung zurück - Anfang 2009.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
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  • Wie oft hast du das denn verbummelt?


    Der durchschnittliche AG weist den AN für gewöhnlich mehrmals darauf hin,wenn die Lohnsteuerkarte noch nicht da ist. Die wollen ja auch arbeiten.

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  • Wenn es ne gute Firma ist, kannst Du versuchen ein AN-Darlehn zu bekommen....

    Gruß


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  • Fuchs,


    kann sein das Du hart bist... aber bestimmt nicht ungerecht :wink:

    Gruß


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  • Zitat von rescue

    Fuchs,


    kann sein das Du hart bist... aber bestimmt nicht ungerecht :wink:


    Das erzähl mal einigen meiner Mitarbeiter. Die sehen das differenzierter.

  • Vorschüsse und AG Darlehen sind immer so ne Sache... Ich möchte meinem AG nichts schuldig sein.
    Man verkauft sich damit noch mehr und kann dann unter Umständen erst mal ganz kleine Brötchen backen.

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  • Wobei ich schon unterscheiden würde zwischen Vorschuss und Darlehen.


    Bis vor nicht allzu langer Zeit waren bei uns z.B. Abschlagszahlungen tariflich garantiert - wer wollte und/oder brauchte konnte sich Abschlagszahlungen vom Arbeitgeber auszahlen lassen. Und das nicht nur zum Monatsersten, sondern auch wöchentlich...
    Teilweise heute noch üblich in vielen Betrieben sind monatliche Abschlagszahlungen zum Monatsersten, allerdings eben zwischenzeitlich auf freiwilliger Basis der Arbeitgeber.

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  • Zitat von Trapper

    Vorschüsse und AG Darlehen sind immer so ne Sache... Ich möchte meinem AG nichts schuldig sein.

    Das ist nicht gegen Dich Trapper. Ich sage nur: Wenn man sich den Stolz leisten kann?

    Gruß


    Rescue


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  • So nun wissen wir auch das der Stinkefuchs Konsument der Clever & Smart Comics ist :lol: :lol: :lol:


    Hast du neu angefangen oder bist du schon länger im Unternehmen??


    Der AG hat völlig richtig gehandelt, alles andere hätte ihn in Schwierigkeiten gebracht. Man nimmt in solchen Fällen immer die ungünstigste Steuerklasse, um nicht später auf die Schnauze zu fallen. Du erzählst dem AG z.B. du hast die Steuerklasse 3, er berechnet deinen Lohn danach und führt die Steuern dementsprechend ab. Dann kommst du Monate später und auf der Steuerkarte steht Steuerklasse 5. Das bedeutet viel zu wenig Steuern abgeführt und eine deftige Nachzahlung.


    Aber das Ganze muß sozialverträglich sein, heißt es darf nicht unter die Pfändungsgrenze kommen. Das bedeutet dein AG sollte mit dir einen sozialverträglichen Rückzahlungsplan vereinbaren.


    Guckst du hier:


    http://www.ra-info.de/rcberech…tblubrechn/Pfaendung.aspx


    Gruß WR

  • Zitat von rescue

    Das ist nicht gegen Dich Trapper. Ich sage nur: Wenn man sich den Stolz leisten kann?


    Das ist natürlich richtig. Ich kenne nur einen bei uns,der steht mit mindestens 3 ´Monatslöhnen beim AG in der Kreide. Aus der Nummer kommt er kaum raus,da Lohnpfändung bis zum Existensminimum. Der Kerl muß schon springen,wenn der Chef sich am A... kratzt.
    Das gönne ich echt keinem.
    Ich würde eher mal mit meiner Bank reden.


    Aber wie du schon richtig sagtest,rescue - Diese Option muß man erst mal haben. Ich vergesse das gelegentlich,sorry.

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  • wie schon mehrfach gesagt, hat der AG vollkommen richtig gehandelt. Einzige Frage die für mich noch offen ist, ist ob dein AG dich nicht mehrfach auf die Lohnsteuerkarte angesprochen hat? Denn wenn er das getan hat, frag ich mich, warum du es trotzdem nicht hinbekommen hast, da ein Arbeitgeber normalerweise im gleichem Atemzug darauf hinweist, dass man bei Nichtabgabe automatisch in eine schlechtere Lonhsteuerklasse eingestuft wird (im Regelfall Lohnsteuerklasse 6). Ebenso meldet sich für gewöhnlich auch der Steuerberater beim AG und weist auf die fehlende Lohnsteuerkarte hin.


    Was ein Darlehen bzw. Vorschuss betrifft, so würde bei uns ein MA nie so viel bekommen, maximal in der Höhe eines Monatslohns, bei langjährigen Mitarbeitern unter Umständen etwas mehr.
    Ist es bei Darlehen an Mitarbeiter nicht auch so, dass diese zu einem festgelegten Satz verzinst werden müssen? Zumindest ist es so, wenn eine Firma einem Aussenstehenden ein Darlehen gewährt, wenn ich mich nicht täusche!

  • Zitat

    Ist es bei Darlehen an Mitarbeiter nicht auch so, dass diese zu einem festgelegten Satz verzinst werden müssen?


    "müssen" iss nich - man "muss" nur sterben. ;-)
    Ansonsten unterliegt es der Vertragsfreiheit, was der Chef mit seinem Arbeitnehmer vereinbart. Das kann auch ein zinsloses Darlehen sein.

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  • Zitat von guardian_bw

    "müssen" iss nich - man "muss" nur sterben. ;-)
    Ansonsten unterliegt es der Vertragsfreiheit, was der Chef mit seinem Arbeitnehmer vereinbart. Das kann auch ein zinsloses Darlehen sein.


    Auch nicht ganz richtig, hin und wieder muss man auch mal auf Klo. :wink:
    Ok, dann gilt das für eigene Angestellte nicht, sondern nur wenn man extern ein Darlehen als Firma vergibt.

  • Also, erstmal Dankeschön für Eure schnellen Antworten, auch wenn die nicht wirklig rosig klingen...


    Und NEIN, genau das ist es ja, ich wurde nicht ein einziges Mal auf die fehlende Karte angesprochen, weder vom AG noch von sonstwem... :cry: Tippe fast schon auf "berechnendes Verhalten"...Scheiß-Laden.

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  • Naja... was hat dein AG davon, wenn er sich "berechnend verhält"? Nix...


    Schon mal die Lohnabrechnung genauer angeschaut? Hier findet sich oftmals ein Hinweis auf fehlende Lohnsteuerkarte... auch oft vorbeugend in den Monaten November und Dezember des Vorjahres...

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  • Zitat von Werkschutzremmel

    Hast du neu angefangen oder bist du schon länger im Unternehmen??




    Aber das Ganze muß sozialverträglich sein, heißt es darf nicht unter die Pfändungsgrenze kommen. Das bedeutet dein AG sollte mit dir einen sozialverträglichen Rückzahlungsplan vereinbaren.


    zu a) Bin knapp zwei Jahre dabei


    zu b) sollte, aber nicht müssen ? Zu Deutsch, ohne Anwalt (und somit Extra-Kosten) wird das nix werden, oder wie ?

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