Quartalsschießen?

  • Diese Vorgabe kenne ich nur aus der militärischen Bewachung. Wie das im zivilen Bereich aussieht, interessiert mich auch mal.

  • Ich habe das vom bekannten gehört dass er nur 4 mal im Jahr 5 Schuss abgibt, da es wohl eine Vorgabe gibt wie oft also 4 mal im Jahr , aber nicht wieviel schiss man dann machen muss. Ist aber echt schon wenig.

  • es heist: ...........................regelmäßig an Schießübungen teilnehmen, und zwar mindestens 4 Mal im Jahr. Hierzu sollte grundsätzlich ein
    Zeitabstand von 3 Monaten nicht überschritten werden. So sehen es z.B die BG und unter anderem auch für den OSD die Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung.

  • Ich würde gerne auch das Quartalschießen absolieren?


    Kennt denn jemand einen Verein oder Fachverband die für das Verteidigungsschießen anerkannt/zertifiziert/ oder befähigt sind. Ich weiß nicht genau welche Vorraussetzungen dieses jeweiligen Stätten haben müssen?


    Im Raum NRW wäre gut? Ich komme aus der nähe Köln



    Lg

  • Geh mal googeln...
    Da gibt es etliche Vereine etc., bei denen du als Gastschütze hingehen kannst.

  • Danke für die Antwort... Werde deinen rat befolgen, es hätte ja sein können, dass hier jemand Erfahrung gesammelt hat und vielleicht eine Empfehlung aussprechen könnte, oder vielleicht noch ein paar Ratschläge oder Tipps, worauf man vielleicht achten sollte.


    Lg

  • Ich würde gerne auch das Quartalschießen absolieren?


    Kleiner Blick in die DGUV Vorschrift 23*:


    "Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass Versicherte, die Träger von Schusswaffen nach Absatz 1 sind, regelmäßig an Schießübungen teilnehmen".


    D.h. das ist nicht Deine Aufgabe, sich darum zu kümmern, das muss Deine Firma machen.


    Auch wenn ich ansonsten ein starker Befürworter der Eigeninitiative und des selbstständigen Kümmerns um Sachen bin, hat das hier durchaus seinen Sinn und Zweck.
    Das Warum ergibt sich aus dem Folgenden.



    Kennt denn jemand einen Verein oder Fachverband die für das Verteidigungsschießen anerkannt/zertifiziert/ oder befähigt sind.


    Es gibt keine Vereine oder Fachverbände, die für "Verteidigungsschiessen" anerkannt sind. Da hier wie oben bereits angeführt die Unternehmen in der Pflicht sind, müssen die sich um dieses Thema kümmern. Die können zwar Dritte, z.B. entsprechend befähigte Ausbilder oder Firmen, damit beauftragen die in ihnen obliegenden Aufgaben durchzuführen, aber das Ganze läuft dann immernoch unter der Federführung des Unternehmens, das Wach- und Sicherungspersonal mit Schusswaffen ausstattet.


    Abgesehen davon verlangen Schiessübungen i.S.d. DGUV V23 kein Verteidigungsschiessen**, hier ist eher die sichere Handhabung von Schusswaffen der Schwerpunkt. Die Vorschrift kommt vom Unfallversicherer.
    Das heisst selbstverständlich nicht, dass Verteidigungsschiessen keinen Sinn macht für jemanden, der beruflich mit einer Schusswaffe ausgerüstet wird, aber Verteidigungschiessen bedeutet eben grade nicht, 4 mal im Jahr auf einer Schiessbahn vorbei zu schauen. Verteidigungschiessen erfordert umfangreiches Training in Taktik, Umgang mit der Schusswaffe und sicherer Handhabung, und ganz am Schluss sogar noch ein bisschen Fähigkeit, auch noch etwas zu treffen, auf das man schiesst.


    Und versteh' mich bitte nicht falsch, das ist nicht böse gemeint, aber wenn Du die Fragen so stellst wie Du es hier tust, bist Du vom Verteidigungsschiessen noch weit entfernt.
    Da wäre es tatsächlich erstmal wichtig, dass Du geklärt bekommst, wie Dein Arbeitgeber seinen minimalsten Pflichten nachkommt.
    Danach kannst Du mal schauen, ob Du nicht irgendwie über dieses Pflichtpensum heraus Ausbildung geniessen kannst, um den sicheren Umgang weiter zu vertiefen.
    Und dann kommt irgendwann mal etwas, das in die Richtung von Verteidigungschiessen o.ä. geht.



    Ich weiß nicht genau welche Vorraussetzungen dieses jeweiligen Stätten haben müssen?


    Auch hier hilft ein Blick in die DGUV Vorschrift 23:


    Die Schiessübungen müssen unter der Aufsicht eines nach Waffenrecht Verantwortlichen und Sachkundigen auf (dafür zugelassenen) Schießstandanlagen durchgeführt werden, die den behördlich festgelegten sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen, sachgerecht durchgeführt werden.


    Dazu kommt - und jetzt kommt der Teil, der das "einfach mal alleine in den Schützenverein gehen" schwierig bis ggf. unmöglich macht - dass die Schiessübungen mit den dienstlich zugewiesenen Schusswaffen und Munitionsarten durchgeführt werden, die auch beim dienstlichen Einsatz Verwendung finden, um als sachgerecht angesehen zu werden.
    Bei den meisten Schützenvereinen werden verfügbare Leihwaffen nicht dem entsprechen, was die jeweilige eigene Firma als Dienstwaffe einsetzt. Damit sind diese Schiessübungen im Schützenverein sicherlich keine vergeudete Investition (im Gegenteil verbreitern sie Deine Basis an Fertigkeiten über das Pflichtpensum heraus, was wie oben schon angemerkt wichtig ist), aber für das was Du beruflich erstmal wirklich brauchst, ist das nicht ausreichend.


    Weiteres "Problem" ist, dass der Unternehmer über die Schießübungen sowie die Schießfertigkeit (und den ebenfalls jährlich zu überprüfenden Sachkundestand) Aufzeichnungen führen muss. Dabei sollte er auch belegen können, dass die o.g. Kriterien für diese Schiessübungen eingehalten wurden (Nachweise Anmietung Schiessbahn, Nachweis des Verantwortlichen Durchführenden, Nachweis der erbrachten Trefferleistung, etc...).



    ** Jetzt kommt noch das Trauerspiel: Das Niveau der nachzuweisenden Schiessfertigkeiten ist nirgends verbindlich festgelegt oder gar vorgeschrieben. Das macht die Sache einerseits zwar "leichter", ist aber einem gewissen Mindestniveau beim Umgang und den Fertigkeiten mit der Schusswaffe nicht unbedingt förderlich.







    *



    Kurz zusammengefasst:


    Wende Dich an Deinen Vorgesetzten.
    Nur der kann sicherstellen, das Du das bekommst, was Du nach den Vorschriften benötigst. :!:

  • Danke für deine ausführlichen und hilfreichen Antworten.


    Ich bin mir dessen bewusst gewesen, jedoch ging es mir lediglich darum um unteranderm Vorraussetzungen für eine WBK zu erfüllen sowie dem eigentlichen Sinn der sicheren Handhabung und Umgang mit dier Dienstwaffe im Bezug auf das Verteidigungsschießen und nicht dem scheiben schießen, wie stehe ich am besten und sorge für einen sportlichen,ausgeglichenen Stand indem ich mit höchster Konzentration und einer sportwaffe punkte sammel. Das soll absolut kein verbaler angriff auf die sportschützen sein oder ins lächerliche gezogen. Im Gegenteil, ich möchte ja genau die Fertigkeiten weiterhin trainieren die im Dienst passieren könnten.


    Also gehe ich davon aus,dass Unternehmen die ihr Bewachungspersonal für bewaffnete Bewachungstätigkeiten einsetzen auch regelmäßig im Bezug auf den Dienst mit der Waffe, diese auch nicht nur auf scheiben schießen geschult werden.


    Ich hoffe ich werde hier nicht missverstanden und entschuldige mich für jegliche Äußerungen die für den Betrachter oder leser bösartig oder dekonstruktiv rüber kommen.


    Lg

  • Grundsätzliche Voraussetzung für die Erteilung der WBK und für den Erwerb und Besitz erlaubnispflichtiger Schusswaffen ab 5,6 mm ist : Vollendung des 21. Lebensjahres, Zuverlässigkeit nach § 5, Persönliche Eignung nach § 6, Sachkunde nach § 7 und das Bedürfnis. Dazu reicht eine mind. 12 monatige Mitgliedschaft in einem Sportschützenverband.

  • Jetzt aber richtig:


    Grundsätzlich ist was Du sagst natürlich nicht falsch, Higgi. Du gehst IMHO aber nicht auf das wesentliche Problem ein, dass sich bei LaRs Gedankengang ergibt, auch wenn Du es anreisst.
    Ich hole dazu (mal wieder) ein wenig aus:


    Grundsätzlich ist der Waffenbesitz in Deutschland an ein Bedürfnis gebunden. In den Waffenrechtsänderungen der letzten Jahre zeichnet sich immer stärker ab, dass der Gesetzgeber hierbei ganz genau auf den vom Bedürfnis umfassten Zweck des Waffenbesitzes abzielt und es ist abzusehen, dass sich das in Zukunft eher noch verschärft.


    Was bedeutet das jetzt in unserem Fall?



    Ich bin mir dessen bewusst gewesen, jedoch ging es mir lediglich darum um unteranderm Vorraussetzungen für eine WBK zu erfüllen


    Du als Privatperson hast nur eine Handvoll Möglichkeiten, ein Bedürfnis für eine WBK zu begründen.


    Neben der Jagd bleibt Dir da letztendlich nur eine Betätigung als Sportschütze, wenn Du tatsächlich mit Deinen Waffen schiessen willst.


    Selbst bei Waffensammlern ist es mittlerweile strittig, ob die denn mit den Sammelobjekten überhaupt schiessen dürfen, da ändert sich derzeit grade die Rechtssprechung in's Negative. Erben dürfen, wenn kein anderweitiges Bedürfnis vorliegt, mit geerbten Waffen i.A. auch nicht schiessen und müssen diese (irgendwann mal) blockieren.


    Wenn Du jetzt aber Sportschütze wirst, so ist Dein Bedürfnis eben das Sportschiessen und nicht das Verteidigungsschiessen, womit wir zu diesem Absatz kommen:



    sowie dem eigentlichen Sinn der sicheren Handhabung und Umgang mit dier Dienstwaffe im Bezug auf das Verteidigungsschießen und nicht dem scheiben schießen, wie stehe ich am besten und sorge für einen sportlichen,ausgeglichenen Stand indem ich mit höchster Konzentration und einer sportwaffe punkte sammel. Das soll absolut kein verbaler angriff auf die sportschützen sein oder ins lächerliche gezogen. Im Gegenteil, ich möchte ja genau die Fertigkeiten weiterhin trainieren die im Dienst passieren könnten.


    Besitzt Du irgendwann mal eine WBK als Sportschütze, dann darfst Du Dich im Rahmen von Wettkämpfen nach den Sporthandbüchern zugelassener Schiesssportverbände schiesssportlich betätigen und natürlich auch für diese Wettkämpfe trainieren. Je nach Verband sind diese Disziplinen meist recht statisch, mit einigen wenigen Ausnahmen (Mehrdistanz/1500, K17, IPSC). Im Allgemeinen ist das aber Scheibenschießen, auch wenn es mittlerweile die eine oder andere Sportdisziplin gibt, bei der man z.B. auf Stahlziele schiesst.
    Dennoch gilt für alle Sportschützen der §9 Abs. 1 Nr. 2a) AWaffV ("es darf nur auf der Grundlage einer genehmigten Schiesssportordnung geschossen werden") i.V.m. §7 AWaffV, der unzulässige Schiessübungen im Schiesssport definiert und deren Durchführung schlicht und einfach verbietet.


    Dazu zählt ganz pauschal "die Durchführung von Schießübungen in der Verteidigung mit Schusswaffen" sowie eine ganze Reihe detailliert aufgezählter Elemente von Schießübungen, die summierend als "realitätsnahes Schiessen" zusammengefasst werden können - also ziemlich genau das, was Du eigentlich machen möchtest, wenn ich Deine Beiträge richtig verstanden habe.


    Kurzum: Wenn Du privat eine WBK besitzt, darfst Du das, was Du gerne trainieren möchtes schlicht und einfach nicht trainieren. Das ist doof, ist aber gesetzlich so vorgeschrieben.


    Was Du trainieren kannst, sind Grundlagen und Grundfertigkeiten und der sichere Umgang mit der Schusswaffe. Das natürlich nur im Rahmen der Zulassung des Schiessstandes und im besten Fall im Rahmen einer genehmigten Schiesssportordnung, letzteres ist aber mehr oder minder problemlos möglich.
    Und unter uns: Das macht locker 75-90% des tatsächlichen Trainingsbedarfs auch für einen beruflichen Waffenträger aus. Für die den überwiegenden Teil der Waffenträger in Deutschland sogar eher 99%.
    Der Bedarf an Zeit und Geld (in Form von Munition) ist hierfür schon recht beachtlich.


    Hierfür ist zumindest theoretisch* auch privater Waffenbesitz und das erlaubte Schiessen im Rahmen einer Sportordnung nutzbar. Hierzu muss man sich halt die richtige(n) Disziplin(en) aussuchen und einen passenden Verein finden. Um ein wirklich (um den Begriff aus der BGV C7/DGUV V23 wieder aufzugreifen) sachgerechtes Training durchzuführen, sollte man dies aber auch mit einer den dienstlich zugewiesenen Waffen identischen eigenen Waffe tun, die auch beim dienstlichen Einsatz Verwendung findet.
    Andernfalls gewöhnt man sich evtl. die Nutzung von Bedienelementen und Abzugstechnik an, die im dienstlichen Kontext dann kontraproduktiv sind und man erreicht ggf. sogar das Gegenteil des Angestrebten.


    * Last not least ist Training nicht einfach nur Ballern. Im Allgemeinen ist es unheimlich viel effektiver, wenn man einen Ausbilder/Trainer/Coach dabei hat, der von dem was man eigentlich lernen möchte (hier: Verteidigungsschiessen) auch viel Ahnung hat und dann auch noch in der Lage ist, diese zu vermitteln - leider eine Kombination, die nicht wirklich häufig ist.
    Es bringt natürlich nichts, wenn Du Dir von einem Top-Sportschützen auf Deutschem Meisterschaftsniveau die Tricks des Innenzehner-Jagens beibringen lässt, der aber seine Griffel dauernd und jederzeit am Abzug hat und das nicht nur bei seinen Schülern nicht korrigiert sondern das auch noch beibringt. Das ist für den dienstlichen Alltag natürlich (wortwörtlich zu verstehen) tödlich.


    Insofern ist die Idee "ich trainiere einfach ein bisschen selbst auf dem Schiessstand" für einen Anfänger alleine aus diesem Grund schon nicht besonders gut. Das bringt erst etwas, wenn man schon in der Lage ist, eigene Fehler zu erkennen, selbst zu korrigieren und abzustellen.



    Also gehe ich davon aus,dass Unternehmen die ihr Bewachungspersonal für bewaffnete Bewachungstätigkeiten einsetzen auch regelmäßig im Bezug auf den Dienst mit der Waffe, diese auch nicht nur auf scheiben schießen geschult werden.


    Ja, diese Unternehmen sind - von einigen wenigen privaten Waffenscheininhabern als gefährdete Person nach §19 WaffG mal abgesehen - in Deutschland auch die einzigen, die im ausserbehördlichen Bereich das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen zu Sicherungs- und damit Verteidigungszwecken haben. §28 dehnt dieses Bedürfnis auf das Bewachungspersonal des erlaubnisinnehabenden Bewachungsunternehmers aus, solange diese die Waffen nach seiner Weisung führen.


    Dabei ist es grundsätzlich erstmal egal, in welcher der vielfältigen Konstellationen jetzt ein Waffenschein vorhanden ist oder nicht (bei der Sicherung von Objekten innerhalb eines befriedeten Besitztums ist z.B. nicht zwingend ein WS notwendig, manchmal hat nur die Firma einen WS, manchmal der Bewachungsunternehmer, manchmal gibt es einen WS für eine Reihe oder alle Mitarbeiter, manchmal hat jeder MA einen eigenen WS, manchmal gibt die Firma nur "Tragescheine" aus... da gibt's echt fast nix, das es nicht gibt) - solange das Bedürfnis des Waffenbesitzes das des Bewachungsunternehmers ist, das während des Dienstes im Auftrag und auf Weisung des Arbeitgebers auch an den Mitarbeiter "heruntergereicht" wird.


    Jetzt kommen wir eben an den Punkt, der Deiner Idee entgegensteht:


    "Einfach so" auf privater Basis im Verein kannst und darfst Du auch als Mitarbeiter eines Bewachungsunternehmens nicht Verteidigungsschiessen trainieren. Erst recht nicht mit eigener Waffe, deren Besitz mit einem anderen Bedürfnis (hier wohl am ehsten Sportschütze) bedründet wurde.


    Zum einen muss der Schiessstand für entsprechende Übungen geeignet und vor allem zugelassen sein (Stichworte: Mehrdistanz, Kugelfang, Mindestabstand zu den Zielscheiben,...).
    Zum anderen müssen Lehrgänge und Schießübungen zur Ausbildung in der Verteidigung mit Schusswaffen oder generell Schießübungen dieser Art der zuständigen Behörde schriftlich angezeigt werden, wobei ein Lehrgangsplan oder Übungsprogramm vorgelegt werden muss und eine verantwortliche Aufsichtsperson und Ausbilder zu bestellen und zu benennen sind. Auch das schiebt dem "mal schnell selbst machen" einen klaren Riegel vor und erfordert vielmehr einen institutionalisierten Ansatz über das Bewachungsunternehmen und ein gewisses Mindestpersonal.
    Siehe hierzu auch die §§22-25 AWaffV.


    Weiterhin muss man aufpassen, das zusätzlich zu den in §7 AWaffV aufgeführten, im Sportschiessen unzulässigen Übungen im §22 AWaffV auch Schießübungen und insbesondere die Verwendung von Hindernissen und Übungseinbauten nicht zulässig ist, die der Übung über den Zweck der Verteidigung der eigenen Person oder Dritter hinaus einen polizeieinsatzmäßigen oder militärischen Charakter verleihen. Wo genau da die Grenze gezogen wird, ist selbst mir nicht ganz klar. Was die Polizei z.B. als Schiessübungen heutzutage durchführt entspricht meiner Meinung nach nichtmal richtigem Verteidigungsschiessen. Aber das ist schon wieder ein ganz anderes Thema.
    Die Begründung hierfür wird aus § 27 Abs. 7 Satz 1 WaffG gezogen, der erstmal pauschal auf Schiessstätten das kampfmässige Schiessen untersagt. Warum Verteidigung kein Kampf ist oder sein soll, hat aber irgendwie keiner erklärt... :S


    Viel Text, aber auch ein recht komplexes Thema mit vielen Fallstricken und dem dauerhaften Damoklesschwert des Verlustes der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit (auch) bei (ungewollten oder unbewussten) Fehltritten. Daher hole ich lieber ein bisschen weiter aus, zumal das ja mein Lieblingsthema ist... :love::saint:


    WaffG = Waffengesetz
    AWaffV = Allgemeine Waffengesetz Verordnung
    WS = Waffenschein

  • Aber bevor das alles viel zu negativ weil viel zu kompliziert klingt:


    Ein denkbares Szenario für Deine grundsätzliche Intention wäre beispielsweise, dass eine nach §28 Abs. 3 gemeldete und von der zuständigen Behörde überprüfte Wachperson als Mitarbeiter eines Bewachungsunternehmens, das bewaffnete Bewachungsaufträge durchführt, auch privat als Sportschütze Waffenbesitzer ist und sich durch passende Wahl eines Schiesssportverbandes und dort einer passenden Disziplin nach dem Erfüllen der hierfür notwendigen waffenrechtlichen Voraussetzungen eine der dienstlich zugewiesenen Schusswaffe identische private Schusswaffe erworben hat.
    Privat ist diese Person ausschliesslich Sportschütze und darf sich eigenständig auch nur im Rahmen dieses Bedürfnisses schiesssportlich betätigen.


    Damit hat er üblicherweise auch eine entsprechend passende Munitionserwerbsberechtigung, hat kompatible Holster, Magazine, Magazintaschen, etc.


    Ein kluger Bewachungsunternehmer würde jetzt das Engagement des Mitarbeiters nutzen und diesem und ähnlich denkenden Mitarbeitern die Möglichkeit einräumen, im Rahmen von dienstlich angeordneten und i.S.d. UVV und WaffG sachgerecht durchgeführten Schießübungen eigene oder zum Selbstkostenpreis überlassene (und natürlich geeignete) Munition zu nutzen.
    Damit wird dem Mitarbeiter die Möglichkeit eingeräumt, waffenrechtlich korrekt im entsprechenden (unternehmensseitigen) Bedürfniskontext zu trainieren (unabhängig davon, ob das jetzt Grundlagentraining ausserhalb des Korsetts einer Sportordnung ist oder tatsächliches, anmeldepflichtiges und dann natürlich auch ordnungsgemäß angemeldetes Verteidigungsschiessen), während der Bewachungsunternehmer zwar die Rahmenbedigungen (geeignete, zugelassene Schiessbahn, Aufsicht, Ausbilder) stellt, aber (aufgrund des erhöhten Trainingsumfangs meist deutlich) besser ausgebildetes und motivierteres Personal erhält, ohne die vollen Kosten dafür tragen zu müssen.
    Ob das dann mit der Privatwaffe oder der Dienstwaffe geschieht, ist (fast*) irrelevant, denn die Waffen sind ja identisch.


    * Erfahrungsgemäß genügt da oft eine Rücksprache mit der zuständigen Behörde, die eine Nutzung von Privatwaffen zu Ausbildungszwecken meist abnickt.


    Aber merke: Hier ist der Bedürfniskontext über §28 WaffG hergestellt, hier trainiert eben nicht der Sportschütze nach §14 WaffG sondern die bewaffnete Wachpersonen eines Bewachungsunternehmens!


    Das erfordert aber einen entsprechend willigen Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten, der auch bereit ist, so etwas durchzuführen. Und da wären wir wieder bei den abschliessenden Zeilen meines letzten Beitrags.


    In diesem Sinne: Gute Nacht und schönen Ostersonntag.

  • Also man merkt das, dass dein Fachgebiet wohl ist oder eins von vielen.


    Daher wünsche ich dir auch erstmal schöne Ostertage und werde mir das alles nochmal durchlesen :)


    Vielen Dank für deine mühe und Zeit.

  • Verteidigungsschießen wirst du normal nur als Jäger oder Mitarbeiter einer Behörde sprich Justiz, Zoll, Polizei mitmachen können. Durchführung und die Teilnehmer sind genehmigungspflichtig.

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