Das Führen von Waffen sowie die Lagerung von Waffen und Munition ist im Waffengesetz WaffG, und für Sicherheitsunternehmen speziell nochmal in der DGUV Vorschrift 23 (alt BGV C7) geregelt.
Eines vermisse ich allerdings und habe mir schon den Wolf gesucht:
Es ist für jeden der eine Waffe führt eigentlich selbstverständlich, jedoch: Wo steht es als Rechtsvorschrift für Nicht-Sicherheitsgewerbeleute, dass eine geladene Waffe weder an eine andere Person übergeben, und auch nicht in dem Zustand gelagert werden darf.
Im Voraus Dank für eure evtl. Hilfe.