Waffenrecht Ausland (Schreckschuss+Kleiner Waffenschein)

  • Hallo allerseits^^!!


    Ich würde gerne einmal wissen, wie es denn aussieht, eine Waffe, speziell Schreckschuss mit Pfefferpatronen usw.. im Ausland zu führen, speziell Ungarn. Ein kleiner Waffenschein ist ja das mindeste was vorhanden ist, jedoch würde ich gerne wissen wie es mit ihm um die "Gültigkeit" steht dort. Anbei wäre mir auch eine "Liste" oder sowas in der Art hilfreich wo mehrere Länder aufgelistet sind, wie es dort eben um sowas steht.....???!??!


    Weiss da jemand mehr? Klar, wenns sein muss rufe ich Telefonisch in einer Botschaft an oder weiss der Teufel, aber vielleicht wenigstens vorab schonmal Infos zu der Geschichte, die ich dann Telefonisch bestätigen lassen kann oder so......?!


    Wäre über jede Hilfe dankbar!!! :)



    EDIT: Der Transport spielt ja dann auch eine Rolle - Ohne kleinen Waffenschein Magazin draussen und nicht geladen, jeweils Waffe und Magazin in verschlossenen Behältnis / kleiner Waffenschein wäre dann berechtigung zum tragen (geladen und schussbereit im Holster beispielsweise) aber wie stehts mit dem "Ausland"....?^^

  • Jo so ist es nunmal..... Ich hab meinen Arsch am Arsch der Welt in Ungarn, um die Ecke ne Karawane von Zigeuners und da soll ich Nachts auf einem Grundstück wo grade der Rohbau und Fenster drin sind in Ruhe schlafen???^^ Sorry für die Ausdrucksweise, aber wieso soll ich mich denn nicht schützen wollen/dürfen... Deshalb wäre es doch interessant zu wissen was man darf.... Sind doch keine Falsche Überlegungen, oder etwa doch????


    Noja, so wies aussieht lass ich es bleiben aber trotz allem, infos wären nicht schlecht...

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.