Wie lange bleibt die Unterrichtung ?

  • Hey,


    ich habe gehört das die Unterrichtung evtl. bald abgeschaft wird und nur die Sachkunde 34 a, bleiben soll??!!
    Weiß jemand was genaues dazu?
    Bzw. wann und wie soll das endlich abgehen!


    LG

  • Hey,


    aber hat der Gabriel nicht so etwas vorgeschlagen?
    Auch das die Sicherheitsfirmen jedes Jahr kontrolliert werden soll und das die Leute mit Unterrichtung die Sachkunden nach holen sollen?!


    LG

  • Das glaube ich nicht, @rolli01. Vor kurzer Zeit gab es im Rahmen der Flüchtlingsheim-Security ein paar Diskussionen dazu, ja. Bis sich da jedoch wirklich was bewegt das dauert ..... und dauert ... und dauert....


    Das mit den jährlichen Kontrollen ist eine reinrassige Scheißhausparole ... wer soll das machen? Zoll und Gewerbeaufsichtsbehörde sind zuständig, beide Behörden sind rettungslos überlastet!
    Wenn alle Leute mit Unterrichtung die Sachkundeprüfung § [lexicon='34a'][/lexicon] [lexicon='GewO'][/lexicon] nachmachen sollen, haben wir ab dem Tag (schätze mal) 40% weniger Sicherheitspersonal in Deutschland ... also ebenfalls Abteilung Scheißhaus!

  • Wenn es dazu käme, gäbe es einen Bestandsschutz... für die Kollegen mit Unterrichtung die diese seit x-Jahren bereits haben, die anderen müssten dann tatsächlich die erforderliche Qualifikation noch erbringen.

  • Wenn in der [lexicon='Sicherheitsbranche'][/lexicon] irgendwann mal Kontrollen durchgeführt werden und ordentliche Richtlinien geschaffen werden,
    werde ich der nächste Bundespräsident. ^^

  • Hey,
    aber hat der Gabriel nicht so etwas vorgeschlagen?


    Wenn der Gabriel so etwas vorschlägt, dann soll er aber auch dafür sorgen, dass jeder die entsprechende Schulung zur SK-Prüfung komplett finanziert kriegt, und nicht aus eigener Tasche bezahlen muss.


  • Wenn der Gabriel so etwas vorschlägt, dann soll er aber auch dafür sorgen, dass jeder die entsprechende Schulung zur SK-Prüfung komplett finanziert kriegt, und nicht aus eigener Tasche bezahlen muss.


    Warum sollte das ein anderer finanzieren? Wenn ich eine Kneipe aufmachen will, muss ich die Unterrichtung nach § 4 des Gaststättengesetzes auch selber zahlen. Wenn ich Versicherungen vermitteln will, muss ich die dort geforderte Sachkundeprüfung auch aus eigener Tasche bezahlen und wenn ich LKW fahren will, ist es auch meine Sache wie ich zu dem Führerschein komme.
    Fazit: Wenn ich in einem bestimmten Beruf arbeiten will und es gibt dazu gesetzliche Bestimmungen über die Voraussetzungen, ist es die Sache desjenigen, der diesen Beruf ausüben will, wie er zu den nötigen Nachweisen kommt.

  • Ja, so gesehen hast Du schon recht.
    Es gibt aber nicht wenige (arbeitslose) Leute, die einfach nicht das Geld dazu haben, eine SK-Prüfungs Schulung selbst zu bezahlen.
    Nach meiner kleinen Recherche verlangen aber die meisten Sicherheitsfirmen diese Prüfung zur Einstellung. Völlig egal, ob man dann als Türsteher/[lexicon='Ladendetektiv'][/lexicon]/City-Streife arbeitet.
    Die gehen einfach davon aus, dass diese Leute "qualifizierter" sind....


    Vor einigen Jahren wurde diese "Qualifikation" ja auch noch vom Arbeitsamt ohne Probleme finanziert.
    Unter Merkel wurde das dann abgeschafft.
    Mein doofer Sachbearbeiter meinte auf diese Frage von mir, sofort "NEIN, wird nicht mehr bezahlt. Punkt".


    Es werden Millarden für Griechenland, Flüchtlingshilfe etc. locker gemacht. Andererseits versperrt man motivierten, körperlich fitten Langzeitarbeitslosen die Möglichkeit, durch eine Tätigkeit im Wach-/Sicherheitsgewerbe wieder eine Chance auf den 1. Arbeitsmarkt zu bekommen.
    Stattdessen steckt man sie in völlig sinnlose "Maßnahmen", damit sie für ein paar Monate aus der Statistik rausfallen....


    Aber auch Leute, die schon lange in diesem Gewerbe arbeiten, sollte man mit div. Zuschüssen subventionieren, damit diese sich weiter qualifizieren können.
    So wie es aussieht, ist das Sicherheits-Gewerbe DER Beruf der Zukunft !!
    Dort sollte der Staat investieren. In Ausbildung und Qualifikation.


    Gruß
    Schlappen

  • Die Sachkundeprüfung setzt keine vorherige Ausbildung voraus, jeder kann sich selbst auf diese Prüfung vorbereiten. Daher werden Arbeitsagenturen / Jobcenter dafür häufig keine Mittel bereitstellen.
    Im übrigen hat da Merkel nichts abgeschafft, sondern das ist eine Frage der Mittel, die dem jeweiligen Jobcenter bzw. der Arbeitsagentur zur Verfügung stehen. Diese wiederum richten sich vor allem nach der Arbeitslosenquote in der Region. Weiter ist der Arbeitsmarkt in der jeweiligen Region zu berücksichtigen. Wenn man dem Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur z.B. genügend Stellenanzeigen oder gar Einstellungszusagen von Sicherheitsfirmen vorlegen kann, welche die Sachkundeprüfung fordern, ist die Chance, hierfür einen Bildungsgutschein zu bekommen, sicherlich gegeben.
    Ich kenne z.B. in Bayern Arbeitsagenturen in Landkreisen mit faktischer Vollbeschäftigung. Hier finanzieren die Arbeitsagenturen ihren wenigen Arbeitslosen fast alles. Das Problem dieser Agenturen ist eher, das sie so gut wie keine "brauchbaren" Kunden mehr haben, es sind fast nur Arbeitslose verblieben, die wirklich zu nichts zu gebrauchen sind.
    Die Weiterqualilfizierung von Personal, das bereits im Sicherheitsgewerbe tätig ist, ist durchaus machbar. Hier gibt es z.B. WeGeBau und IFLAS-Programme, die allerdings voraussetzen, das sich auch die Arbeitgeber damit beschäftigen und zumindest entsprechende Anträge stellen.

  • Sind das alles ungeschriebene Gesetze, oder nur Deine Meinung, nach Deiner persönlichen Erfahrung.?


    Ich zieh mir das ganz bestimmt nicht aus den Fingern, wenn ich sage, dass hier in NRW die Arbeitsämter bis vor einigen Jahren sämtliche Schulungen zum Erreichen des [lexicon='34a'][/lexicon] Scheines finanziert haben.
    Und jetzt eben nicht mehr. Zumindest nicht mehr so leicht. Das haben mir etliche Sachbearbeiter dort auch bestätigt.
    Und das hat eben auch mit den Sparmaßnahmen der Ämter zu tun.


    Auch andere wichtige Maßnahmen, um Langzeitarbeitslose wieder in den 1. Arbeitsmarkt zu bekommen (durch z.B. Subventionierung der Firmen) wurden unter Merkel gestrichen.


    Gruß
    Schlappen

  • Das sind keine ungeschriebenen Gesetze, sondern ist in den sog. "HEGA" (Handlungsempfehlungen und Geschäftsanweisungen) der Arbeitsagentur niedergelegt. Diese HEGA findet man alle unter
    https://www.arbeitsagentur.de/…gen/Arbeitgeber/index.htm


    Du solltest Dir allerdings genug Zeit nehmen, es dauert Tage, um hier alles durchzustudieren.


    Die früher vielleicht vorgenommene Förderung nach dem Gießkannenprinzip ist schon seit Jahren vorbei. Jedes Jobcenter und jede Arbeitsagentur stellt im Herbst eine sog. "Bildungszielplanung" auf, in der unter Berücksichtigung des lokalen Arbeitsmarktes und der zu erwartenden Wirtschaftslage festgelegt wird, für welche Fördermaßnahmen im Folgejahr Bildungsgutscheine ausgegeben werden. Bei dieser Bildungszielplanung wird z.B. festgelegt, das die Arbeitsagentur X-Hausen im Jahre 2016 zwanzig Bildungsgutscheine für die Umschulung zum Industriemechaniker, 5 Bildungsgutscheine für eine Qualifizierung zum Pflegehelfer und 5 Bildungsgutscheine für den Erwerb des MOS-Zertifikats Office 2013 ausgibt. Darüber hinaus gibt es noch eine Anzahl von nicht auf bestimmte Maßnahmen festgelegte Bildungsgutscheine. Hier kommt es dann eben darauf an, den Sachbearbeiter zu überzeugen. Den Weg dazu habe ich oben beschrieben.


    Weitere Fördermöglichkeiten ergeben sich möglicherweise aus den WeGeBau-Programmen oder evtl. aus der Förderung über ESF (Europäischer Sozialfond). Beide Programme sind aber an das Erfüllen einer Reihe von Bedingungen gebunden.


    Eine Subvention von Firmen gab es noch nie, weil das bereits durch EU-Recht verboten ist. Was es gab und was es immer noch gibt, ist z.B. der sog. Eingliederungszuschuß. Die Voraussetzungen und Bedingungen dafür kann man sich unter
    https://www.arbeitsagentur.de/….ctrl-state%3Drlyimxf8e_5
    heraussuchen.

  • es sind fast nur Arbeitslose verblieben, die wirklich zu nichts zu gebrauchen sind.




    Du hast bei Gesprächen mit Bewerbern bestimmt schon oft frustrierende Erfahrungen gemacht! Solche vernichtenden Sätze kannst nur du so schön schreiben!

  • Eine Subvention von Firmen gab es noch nie, weil das bereits durch EU-Recht verboten ist.


    Es gab in der Vergangenheit zumindest mind. 2 "Maßnamen" für Langzeitarbeitlose Fachkräfte, die jeweils über 12 Monate befristet waren, und wo das Arbeitsamt 2/3 des Gehalts des Arbeitnehmers übernommen haben.
    Der AG brauchte also nur 1/3 des Gehalts aus eigener Tasche bezahlen.
    An einer dieser Maßnahmen habe ich sogar teilgenommen, daher weiß ich das. ;)
    Das ganze nannte sich "Job-Perspektive".


    Der sogen. "Eingliederungzuschuss" ist nochmal was anderes. Den gibt es ja nach wie vor, bei entsprechenden Voraussetzungen.

  • Immerhin eine gute Erziehungsmaßnahme. Bevor man seinen Senf abschießt, erst nochmal gründlich nachdenken, was man da überhaupt tut, denn danach gibts kein Zurück mehr. Hat was. :D

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