Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses

  • Moinsen die Herren Kollegen,


    Brauch mal 'ne erfahrene Meute, die mich beim Denken unterstützt. Betrifft nicht mich aber is mir trotzdem ein sehr wichtiges Thema!


    Mal angenommen, jemand bekommt einen auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag in unserer Branche als normale Sicherheitskraft für Separatbewachung. (Bundesland ist Baden-Württemberg) Im Arbeitsvertrag wäre eine Probezeit von 6 Monaten angegeben, in welcher innerhalb der eine Kündigungsfrist von 2 Tagen gilt. Des Weiteren steht hierin, dass es bei Ablauf des Vertrages keiner Kündigung bedarf. Der Vertrag würde zum 31.07.2007 ablaufen.
    Am 19.07. würde derjenige, wie auf dem Dienstplan angegeben zum Dienst erscheinen, dort findet er einen Zettel vor, dass er ab sofort nicht mehr auf dem Objekt arbeiten würde. Zu Hause findet er ein Kündigungsschreiben vom 17.07.08 zum 31.07.08.
    Ein Betriebsrat ist vorhanden, ob dieser gehört wurde und zugestimmt hat ist bislang nicht bekannt.


    Könntet ihr so freundlich sei und mir sagen, ob ich eurer Meinung nach richtig oder falsch liege?


    1. Ist die Klausel, dass es bei einem befristeten Arbeitsvertrag keiner Kündigung bedarf so weit ich weiß nichtig.
    2. Ich meine mich erinnern zu können, dass die Kündigungsfrist 4 Wochen zur Monatsmitte bzw. zum Monatsende beträgt.
    3. Ist es nach der Probezeit nicht möglich eine Kündigung ohne Angabe der Gründe auszusprechen.


    Wenn ihr mir meine 3 Vermutungen / Meinungen mal kommentieren könnten?!

    Die Kunst der Personalführung besteht darin,
    die Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen,
    dass diese die dabei entstehende Reibungshitze
    als Nestwärme empfinden.

  • Hallo Stephie,


    zu Punkt 1:
    Es ist soweit richtig, dass das regulär auslaufende Arbeitsverhältnis nicht gekündigt werden muss. Mit Ablauf des 31.07. ohne weiteren Vertrag und auch ohne Weiterbeschäftigung am 01.08. (z.B. nicht mehr im Dienstplan eingetragen) besteht das Arbeitsverhältnis schlichtweg nicht mehr... so gesehen bedarf es eben keiner Kündigung, um das befristete Arbeitsverhältnis zu beenden.



    Zu 2:
    Ja, 4 Wochen - wenn jedoch das befristete Arbeitsverhältnis ohnehin zum 31.07 endet, und die Kündigung zum 17.07. ausgesprochen wird, müssen die 4 Wochen nicht mehr eingehalten werden, da das Arbeitsverhältnis ohnehin früher als die Frist gehen würde ordentlich beendet ist.


    Zu 3:
    Naja... wenn ich mir so ansehe, dass der Vertrag ohnehin 2 Wochen später ausgelaufen wäre... wer muss da noch Gründe nennen?
    Aber du hast Recht, normalerweise muss auch die ordentliche Kündigung begründet werden...

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


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  • Zu 1.) Bei einem zeitlich befristeten Arbeitsvertrag ist eine Kündigung seitens des Arbeitgebers nicht erforderlich. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem veröffentlichten Urteil. Vielmehr ende das Arbeitsverhältnis mit dem Ablauf der vereinbarten Frist, so die Richter (Az.: 5 Sa 1029/02).


    zu 2.) Normal 4 Wochen zum Ablauf oder 15.ten des Monats ausser im TV steht was anderes


    § 622
    Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen



    (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.


    (2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen 1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
    2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
    3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
    4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
    5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
    6. 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
    7. 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.



    Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.


    (3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.


    (4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.


    (5) Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden, 1. wenn ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt ist; dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von drei Monaten hinaus fortgesetzt wird;
    2. wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet.



    Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Die einzelvertragliche Vereinbarung längerer als der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Kündigungsfristen bleibt hiervon unberührt.


    (6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.




    Warum hier so vorgegangen wurde ist aber schleierhaft, da die Antwort zu 1. doch eigentlich alles aussagt. Wenn der Lohn noch gezahlt wird nimms als Urlaub :-)

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • OK, dann ist es wohl auch so, dass derjenige nur Anspruch auf die Aufzahlung der tariflichen 173 h ein Anrecht hat auch wenn er laut Dienstplan eigentlich für mehr vorgesehen war?


    Dass er auf diesem Objekt nicht mehr eingesetzt wird, hat er beim vermeintlichen Dienstantritt erfahren, als ihn die Kollegen auf Grund einer handschriftlichen Anordnung des Objektleiters, nicht ins Objekt ließen. Der Zettel ist vom 17.07., Vorgesetzte (Einsatzplaner und Bereichsleiter) gehen nicht ans Telefon und haben auch im Vorhinein keinen Mucks gesagt...


    Ist echt das aller Letzte, wenn so getan wird als wäre alles in bester Ordnung und es werden noch Hoffnungen gemacht von wegen, wenn Sie sich gut anstellen werden sie mal noch Objektleiter und dann ist man draußen ohne Vorwarnung...



    Danke schon mal für die qualifizierten und wieder ein mal astrein unterlegten Meinungen! Wenns nur solche Kollegen gäbe, wäre die Welt echt schön.


    Ich glaube nach Urlaub ist ihm nicht zu Mute. Muss die 2 Wochen nutzen was Neues zu finden, wobei das in unserer Branche in unserer Region grade recht aussichtslos ist. (Übernahme der 2. größten Si-Fa. durch branchenfremde Firma, Beginn der "Sommerpause" bei den Firmen mit hauptsächlich abgedecktem Eventbereich...) Nun ja, werd da wohl unterstützend dabei sein müssen...

    Die Kunst der Personalführung besteht darin,
    die Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen,
    dass diese die dabei entstehende Reibungshitze
    als Nestwärme empfinden.

  • Wenn ich es heute morgen noch mal in Ruhe durchlese denke ich hier wurde versucht extra auf Nummer Sicher zu gehen mit Kündigungsschreiben zusätzlich
    zum Fristablauf....da traut man anscheinend dem eigenen Vertrag (und der Rechtslage) nicht und will "doppelt moppeln".


    Das keiner das "Gesicht" hat auch zu solchen Entscheidungen zu stehen ist traurig, sich hinter falschen Versprechungen zu verstecken scheint im Personalwesen aber durchaus mal üblich zu sein...ich glaub auch nur noch was ich Schwarz auf Weiss (und gerichtlich überprüfbar..) in Händen halte, nach den Versprechungen wäre ich auch schon Behördenleiter... :wink:


    Ansonsten gilt halt wirklich der Fristablauf, der Rest drum rum ist kokolores und nichtig, bezahlt wird natürlich nur was auch geleistet, respektive vertraglich mindestvereinbart war, genauso wie Schichtzuschläge auch nur für tatsächlich zu Unzeiten geleistete Dienste bezahlt werden. Der Plan ist da nicht massgeblich.


    Gruss L.

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  • Sprich: Bisher geleistete Stunden diesen Monat ganz normal mit Zuschlägen und ansonsten wir dann nur auf die 173 h aufgezahlt.
    Find's nur ne Frechheit, dass man sowas nicht zumindest mal vorher mitgeteilt bekommt und statt dessen die eigenen Kollegen bei so etwas auch noch mitspielen.... dass manche Vorgesetzte keinen Arsch in der Hose haben ist mir auch seit längerem klar aber das letzte bisschen Menschlichkeit ist wohl jetzt auch noch auf der Strecke geblieben... schade nur, dass man mal wieder keinen Ansatzpunkt hat, um denen mal so richtig kräftig vor's Schienbein zu treten.

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  • Die Vorgehensweise ist, auch wenn es unterste Schublade ist, rechtlich einwandfrei...


    So leid es mir tut, aber viele Unternehmen arbeiten vorerst nur mit befristeten Verträgen, denn viele Leute zeigen erst nach Ablauf der Probezeit ihr "wahres Ich" - und da ist ein befristeter Vertrag die beste Wahl für den Arbeitgeber.

  • Das Problem hier ist eher: Sie schmeißen jetzt alle Leute raus bei denen es gerade ohne Probleme geht, denn Ende des Jahres fällt dieses Objekt vll. weg und dann sind Leute in der Probezeit natürlich leichter zu "entsorgen" als welche mit unbefristetem Vertrag...


    Am Mitarbeiter lag es eher nicht, denn der ging immerhin wochenlang arbeiten, obwohl er sich eigentlich krank schreiben lassen hätte müssen...


    Aber das ist eben Personalpolitik...

    Die Kunst der Personalführung besteht darin,
    die Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen,
    dass diese die dabei entstehende Reibungshitze
    als Nestwärme empfinden.

  • Die BRD hat sich da politisch selber hinmanövriert, soweit weg wie wir von "Hire an Fire" sind geht es manchmal halt nicht anders um nicht betriebswirtschaftlich irgendwann völlig daneben zu liegen, aber einen Personalstamm am Hacken zu haben.


    Hier kommen solche Konstrukte halt durch die soziale Marktwirtschaft, Mitbestimmung und ähnliches erst auf.....nicht das ich die verdammen will, aber ein solches Verhalten kommt halt nicht von ungefähr.


    Selbst wir als Behörde arbeiten mittlererweile mit ca 20% Zeit- und Leiharbeitern um Belastungsspitzen aufzufangen...und so leid es einem manchmal tut um die einzelne Kraft wird man doch auch viele "überflüssige" nur so auch wieder los.


    Was der Fuchs da oben sagt stimmt leider auch, Hauptsache Probezeit rum und dann ert mal entspannen ist kein seltenes Phänomen.....bitte hier aber nicht als "Verdächtigung" im benannten Fall missverstehen, da interpretier ich gar nichts rein!! :wink:


    Es bleibt beim genannten Fazit : Personalpolitik.


    Gruss L.

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


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  • Hallo Kollegen,



    rechtlich ist das Ganze ja super abgehandelt. Bisher geleistete Stunden werden bezahlt, plus Resturlaub bis 31.7. abgegolten mit
    der letzten Lohnabrechnung. Ich denke die 173 Stunden Mindeststunden wurden erreicht, wenn nicht, müssen 173 abgerechnet werden.


    Ich weis nicht, wie es in BW am Arbeitsmarkt aussieht, bei uns in München sind keine Leute zu kriegen.
    Also wenn der Kollege mobil sein kann, würde ich ihm raten, mal die Fühler Richtung München auszustrecken. Man kann sich ja
    auch ein Zimmer nehmen( ab 300 Euro was vernünftiges).
    Bei Interesse und passablem Kollegen(kannst Du ja beurteilen) kann er gerne mal mit mir Kontakt aufnehmen. Wir suchen in München momentan Leute bis WS/GSSK II also auch mit §34a.


    Menschlich ist die Sache unterste Schublade. Auch unangenehme Dinge kann man vernünftig rüberbringen. Auch wenn das Objekt wackelt, kann man ja eine weiter Befristung machen. Dies ist dann auch nachvollziehbar.


    Viele Grüße nach BW aus Bayern




    hmoerser

  • Hmmmm, ich lese hier in BW regelmäßig die Zeitung mit den Stellenanzeigen :D . Im Raum Karlsruhe, Stuttgart und Philippsburg werden derzeit ständig Leute gesucht :!:

    Viele Grüße, Femmefatale


    Es gibt alte Piloten und es gibt kühne Piloten. Aber es gibt wenige alte, kühne Piloten.

  • Umziehen is derzeit aus privaten Gründen nicht möglich, daher bewirbt er sich im Großraum Freiburg.

    Die Kunst der Personalführung besteht darin,
    die Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen,
    dass diese die dabei entstehende Reibungshitze
    als Nestwärme empfinden.

  • Zitat

    Während der ersten 2 Jahre des Beschäftigungsverhältnisses kann das
    Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 14 Kalendertagen zum Schichtende
    gekündigt werden.


    Kann mir bitte jemand erklären, was der Text im Zitat genau bedeutet :?: :oops: Verstehe ich das richtig, daß ich quasi jederzeit kündigen kann (also beispielsweise auch zum 14.09.) oder muß ich 14 Tage vor Monatsende zum Monatsende kündigen??? :shock:

    Viele Grüße, Femmefatale


    Es gibt alte Piloten und es gibt kühne Piloten. Aber es gibt wenige alte, kühne Piloten.

  • Wenn da steht 14 Tae zum Schichtende, ist doch alles gesagt.
    Du Kündigst jederzeit nach der Schicht und bist 14 Tage spätr erlöst.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Danke ghostguard :D .


    Bin ich doch nicht so doof wie ich dachte :wink:


    Und ist es richtig, daß der Manteltarifvertrag über der Kündigungsklausel im Arbeitsvertrag (14 Tage zum Monatsende) steht???

    Viele Grüße, Femmefatale


    Es gibt alte Piloten und es gibt kühne Piloten. Aber es gibt wenige alte, kühne Piloten.

  • Zitat von Femmefatale

    Bin ich doch nicht so doof wie ich dachte :wink:


    Doch nicht Wasserstoffblond :todlachen:

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Nöööö, nicht wasserstoffblond - eher schwarz wie meine Seele :wink:


    Zitat von Femmefatale


    Und ist es richtig, daß der Manteltarifvertrag über der Kündigungsklausel im Arbeitsvertrag (14 Tage zum Monatsende) steht???

    Viele Grüße, Femmefatale


    Es gibt alte Piloten und es gibt kühne Piloten. Aber es gibt wenige alte, kühne Piloten.

  • Zitat von Femmefatale

    Danke ghostguard :D .


    Bin ich doch nicht so doof wie ich dachte :wink:


    Und ist es richtig, daß der Manteltarifvertrag über der Kündigungsklausel im Arbeitsvertrag (14 Tage zum Monatsende) steht???


    Ein ganz klares Jein! :wink:


    Es gilt das Günstigkeitsprinzip, das für den Arbeitnehmer günstigste zählt. Egal ob BGB, Tarif- oder Arbeitsvertrag, was für den Arbeitnehmer das günstigste ist zählt.

  • Heißt das dann, daß ich für mich, je nach Situation das günstigste heraussuchen kann? :oops:


    Das wäre ja genial :P:P .

    Viele Grüße, Femmefatale


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