Moinsen die Herren Kollegen,
Brauch mal 'ne erfahrene Meute, die mich beim Denken unterstützt. Betrifft nicht mich aber is mir trotzdem ein sehr wichtiges Thema!
Mal angenommen, jemand bekommt einen auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag in unserer Branche als normale Sicherheitskraft für Separatbewachung. (Bundesland ist Baden-Württemberg) Im Arbeitsvertrag wäre eine Probezeit von 6 Monaten angegeben, in welcher innerhalb der eine Kündigungsfrist von 2 Tagen gilt. Des Weiteren steht hierin, dass es bei Ablauf des Vertrages keiner Kündigung bedarf. Der Vertrag würde zum 31.07.2007 ablaufen.
Am 19.07. würde derjenige, wie auf dem Dienstplan angegeben zum Dienst erscheinen, dort findet er einen Zettel vor, dass er ab sofort nicht mehr auf dem Objekt arbeiten würde. Zu Hause findet er ein Kündigungsschreiben vom 17.07.08 zum 31.07.08.
Ein Betriebsrat ist vorhanden, ob dieser gehört wurde und zugestimmt hat ist bislang nicht bekannt.
Könntet ihr so freundlich sei und mir sagen, ob ich eurer Meinung nach richtig oder falsch liege?
1. Ist die Klausel, dass es bei einem befristeten Arbeitsvertrag keiner Kündigung bedarf so weit ich weiß nichtig.
2. Ich meine mich erinnern zu können, dass die Kündigungsfrist 4 Wochen zur Monatsmitte bzw. zum Monatsende beträgt.
3. Ist es nach der Probezeit nicht möglich eine Kündigung ohne Angabe der Gründe auszusprechen.
Wenn ihr mir meine 3 Vermutungen / Meinungen mal kommentieren könnten?!