Führen der eigenen Waffe

  • Moin,
    ich fange demnächst bei einem Sicherheitsdienst an, welcher auch Aufträge ausführt bei dem Waffen geführt werden.


    Nun meine Frage, ist es möglich, das ich eventuell mit einer Sonderbewilligung vom Amt, meine eigene Waffe (HK P10)
    während der Auftragsausführung führen darf??


    Gruß Fritz

  • Hi Fritz,


    das Führen deiner eigenen Waffe ist nicht möglich, da nur bedürfnissbezogene Waffen geführt werden dürfen, in deinem Fall also nur die Waffen die im WS eingetragen sind. Dies war vor einigen Jahren mal möglich, hat sich aber im Zuge der neuen WaffVV geändert.

  • Moin,


    Danke für die schnelle Antwort. Schade eigentlich, na dann bin ich mal gespannt was ich da für ne "Gurke" bekomme. :-)


    Schönen Sonntag noch.



    Gruß Fritz

  • Deine Privatwaffe kann zusätzlich auf die Firma Eingetragen werden, also auf die Firmen-WBK und auf Deiner. Ist aber ein lästiger, teurer und unnötiger Papierkrieg. Lasse Deine Sportwaffe einfach in Deinem Safe und lasse Dir vom Chef eines seiner Werkzeuge geben.

  • Vorausgesetzt sein Chef hat ein Eisen, auf dem er auch ausgebildet wurde, und mit dem er recht rgelmässig trainieren kann. Ansonsten würd ich das Ding so oder so in der Firma liegen lassen.

  • Moin,
    @ .357mag
    Es ist eine Firma in Bayern (nähe München), ob Pistole oder Revolver weiß ich nicht.


    RalliArt
    Ich habe meine WBK über meine dienstliche Sachkunde erworben. Von daher bin ich "offiziell" auch nur an 1 Waffe ausgebildet. Privat habe ich mich schon weitergebildet, nur für die "normale" Sachkundeprüfung fehlt mir einfach die Zeit.



    Gruß Fritz

  • Naja, ich bin einfahc nach wie vor der Meinung, dass mti der Waffe, die man dabei hat, diese man in und auswendig können sollte, und damit mind. 1 mal im Quartal auch wieder Auffrischungskurse im SV-Schiessen etc. machen sollte, weil sonst ist einfach die Übung und die Sicherheit dahin.. und wenn man sich die Geldtransporter so ansieht, dann erledigen sich 90 % eh schon selber... allein die Kombination Sicherheitskoffer / Waffe überfordert viele...


    Was ich drauf raus will ist, was brignt es einem, wenn man sagen wir ne Pistole gut beherrscht, udnd er CHef drück einem nen Revolver indie hand, mit dem man 1. nicht wirklich umgehen kann, 2 der eventuell zugross/klein für einen ist, und 3. mit dem man nie wirklich trainiert hat?

  • Moin,


    RalliArt


    Du kennst mein privates Training nicht. :wink: 8)


    Ich schieße sowohl Revolver als auch Pistole. Und zwar auch Verteidigungsschießen einschl. Deutschuß / Doubletten. Öfters auch just for Fun Langwaffen wie MP5, Kalaschnikov (zivile Ausführungen) und Pumpgun.
    Mein privater Munitionsverbrauch liegt ganz ganz weit über dem dienstlichen!!


    Gruß Fritz

  • Findet das Training in D statt oder fährst Du über irgendwelche Grenzen?
    "Privater Club" oder öffentlicher Platz?


    Zitat von Fritz

    Ich habe meine WBK über meine dienstliche Sachkunde erworben. Von daher bin ich "offiziell" auch nur an 1 Waffe ausgebildet.


    Magst Du das mal etwas näher schildern?


    Ich kenne da nämlich ungefähr drölf Ämter, die die "Sachkunde" von PVB´s, Feldjägern und Zöllnern nicht anerkannt haben - und die Laufbahnprüfungen lagen schon einige Tage zurück...

  • Moin,


    also zum Ort des Trainings äußere ich mich mal nicht. 8) , ich kombiniere Fortbildung für den dienstl. Waffengebrauch aufgrund geringer Übungskapazitäten seitens des Dienstherrn mit privatem Interesse :wink:
    Also ein "öffentlicher Platz" ist es defenitiv nicht!


    Man bekommt eine Bescheinigung über den Umgang mit der Waffe und Munition an der man ausgebildet wurde. Und soweit ich weiß, darf die Prüfung nicht länger als 2 Jahre her sein. Bei mir gab es diesbezüglich halt nur die Einschränkung, dass ich einen Voreintrag auf diese bestimmte Waffe bekommen habe. Ach so, selbstverständlich bin ich vorher auch 12 Mon. lang regelmäßig schießen gegangen und Mitglied in einem Schützenverein.


    Gruß Fritz

  • Zitat von RalliArt

    Vorausgesetzt sein Chef hat ein Eisen, auf dem er auch ausgebildet wurde, und mit dem er recht rgelmässig trainieren kann. Ansonsten würd ich das Ding so oder so in der Firma liegen lassen.


    Verstehe ich nicht ganz.

  • Ich verstehe den ganzen Thread nicht wirklich.


    Dienstherr, private Sicherheit, Ausbildung und privates Training, ein leichter Hauch von einem Verstoß gegen das Waffenrecht, WBK als Sportler, ...


    Mir erschließt sich der Sinn und der Zusammenhang gerade nicht mehr.
    Ich warte aber noch ab.
    Wenns reicht, kommt die Kette...

  • Moin,


    nur um eins klarzustellen, ich begehe defenitiv KEINEN!! Verstoß gegen irgendwelche Gesetze. Da passe ich schon auf.
    (Und wenn es Training im Ausland ist) :oops:


    Gruß Fritz

  • Zitat von stinkefuchs

    Ich verstehe den ganzen Thread nicht wirklich.


    Dienstherr, private Sicherheit, Ausbildung und privates Training, ein leichter Hauch von einem Verstoß gegen das Waffenrecht, WBK als Sportler, ...


    Mir erschließt sich der Sinn und der Zusammenhang gerade nicht mehr.
    Ich warte aber noch ab.
    Wenns reicht, kommt die Kette...


    Den Thread verstehe ich schon und die gleiche Frage habe ich mal meinem alten Chef gestellt.
    Ich wollte auch gerne eine meiner privaten Waffen zum Dienst mitnehmen, da ich seine Dinger nicht wollte.


    Also, die betreffende Waffe muss dann neben der eigenen WBK noch auf der WBK der Firma stehen und dafür das Genehmigungsverfahren durchlaufen. Man kann sie aber auch von seiner eigenen WBK streichen lassen und ganz auf der WBK vom Chef stehen haben.


    Vorteil:
    Die Waffe ist normal erheblich hochwertiger, wie die Alltagswumme vom Chef
    Man kennt diese ggf etwas besser


    Nachteil:
    Kostet sehr viel Zeit und Ärger
    Wer zahlt die Reperaturen?
    Wer zahlt, wenn die Wumme im Dienst geklaut wird?
    Wer zahlt die Haftpflicht?
    Verlässt man die Firma oder die Abteilung zahlt man wieder viel Geld um die wieder auf die eigene WBK zu bekommen
    Auf dem Weg zur Arbeit und zurück darfst Du die nicht Führen. Also wird es beim Stopp beim Bäcker oder Supermarkt doof.


    Fazit:
    Lasse Dein privates Material zuhause und Arbeite mit den Sachen vom Chef. Er hat sicherlich nichts dagegen, wenn du diese zum Training ausleihst, ganz im Gegenteil.

  • In der Einkommensteuererklärung könnte man die Waffe aber als abschreibungsmögliche Betriebsausgaben geltend machen.
    Bsp. Anschaffungspreis 1000 Euro lineare Abschreibung auf 5 Jahre heist jedes Jahr 200 Euro + Munitionskosten zusätzlich geltend machen :wink: .

  • Das mag bei dem einen oder anderem Finanzamt gehen, sicherlich nicht überall.
    Als ich bei der BW war, hatte mein Finanzmensch nichtmal Reinigungkosten für die Bekleidung gelten lassen.

  • Zitat von DSS

    Das mag bei dem einen oder anderem Finanzamt gehen, sicherlich nicht überall.
    Als ich bei der BW war, hatte mein Finanzmensch nichtmal Reinigungkosten für die Bekleidung gelten lassen.


    Natürlich nicht, in jeder anständigen Kaserne gibt man sein Dienstzeug auch zum waschen ab.


    OT: Warum will man denn unbedingt seine privaten Wummen in der Arbeit benutzen? Klar, mit meiner eigenen kann ich den bösen Buben auf 25m nen Apfel vom Kopf schiessen... aber muss ich? Nimms Zeug vom Arbeitgeber, treu dem Motto "Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps." Führ deine Ladies in deiner Freizeit aus.

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