Führen der eigenen Waffe

    • Erster Beitrag

    Moin,
    ich fange demnächst bei einem Sicherheitsdienst an, welcher auch Aufträge ausführt bei dem Waffen geführt werden.


    Nun meine Frage, ist es möglich, das ich eventuell mit einer Sonderbewilligung vom Amt, meine eigene Waffe (HK P10)
    während der Auftragsausführung führen darf??


    Gruß Fritz

  • Beim Führen einer privaten Waffe im Dienst, auch wenn die entsprechenden Bescheinigungen (WBK, WS) vorhanden sind, macht in der Regel die Versicherung des Dienstherrn Probleme.


    1. Beispiel: Ein Werkschutzmitarbeiter von einem unternehmeseigenen Werkschutz ist privat in einem Schützenverein, hat auch privat Waffen und schießt fleißig. Er stellte bei seinem Dienstherrn den Antrag, im Dienst seine eigene Waffe tragen zu dürfen und nicht die dienstlich gelieferte (Anmerkung hierzu: Es hat aber jeder Werkschutzmitarbeiter eine nur für ihn zugewiesene Waffe, die er im Dienst trägt und mit der er auch die Schießübungen absolviert).
    Die Juristen der Rechtsabteilung gaben das Ansinnen an den Versicherer des Unternehmens weiter. Die Versicherung teilte wiederum der Rechtsabteilung mit, dass diese Waffe versicherungstechnisch als nicht versichert für das Unternehmen angesehen wird. Darauf wurde dem Antrag nicht statt gegeben, obwohl der Werkschutzmitarbeiter mitteilte, dass er für seine Waffe auch ja eine eigene Versicherung habe.
    Es geht hier aber darum, dass der Werkschutzmitarbeiter ja im Auftrag des Unternehmens tätig ist und demzufolge auch die Versicherung des Unternehmens zuständig ist.


    2. Beispiel: Ein ehem. Soldat (Offizierslaufbahn) sollte über eine Einzelwehrübung bei der Bundeswehr an einem bestimmten Einsatz teilnehmen. Er wollte seine privat Waffe (WBK und personenbezogener WS vorhanden) mit zur Bundeswehr nehmen und auch hier im Dienst tragen. Der Rechtsberater der Einheit und auch der Rechtsberater im Wehrbereich haben das u. a. auch aus versicherungstechnischen Gründen nicht genehmigt.


    Jetzt würden mich aber noch folgende Antworten interessieren:


    Wieviel Schießausbildungen werden im Jahr hier so durchgeführt?
    Was sagt das Waffenrecht über die Anzahl der jährlichen Schießausbildungen?
    Was sagt die Berufsgenossenschaft über die Anzahl der Schießausbildungen?
    Was sagt die Berufsgenossenschaft über die Anzahl der Patronen, die bei jeder Schießausbildung abzugeben sind, damit in der Regel davon ausgegangen werden kann, dass der Waffenträger seine Waffe beherrscht?
    Wo ist darüber etwas Schriftliches niedergeschrieben?


    Noch etwas zum Schluß. Es zeichnet sich in der Bundesrepublick der Trend ab, dass immer mehr für das Waffenrecht zuständige Behörden (Landratsämter, Kreisverwaltungsreferate, Kreispolizeibehörde, etc.) nicht mehr gewillt sind, WBK´s und vor allem WS auszustellen. Ja, es soll sogar Landkreise geben, die sich quasi als waffenfreie Zone rühmen.
    Ein zuständiger Sachbearbeiter sagte mir, es gibt schon örtlich bezogene Veränderungen bei den Haupsitzen von Sicherheitsunternehmen. Man sucht sich einen Landkreis bzw. ein Bundesland aus, wo es noch etwas leichter geht mit dem Antrag für einen WS. Es gibt auch Fälle von örtlichen "Zuständigkeitsverschiebungen", keine Behörde will zuständig sein.


    Na. ja , da habe ich es leichter, ich muss nur kurz über die östliche Grenze, da bekomme ich alles :D

  • @ Legende - hört sich ja etwas dunkel an (Gott sei dank sind wir ja unter uns :roll: )


    Klaus hat aber absolut recht,wenn Chef Waffeneinsatz will oder benötigt dann Werkzeuge vom Chef nehmen. Muss man sich nicht unnötig einen Kopf darüber machen.

    Gruß
    Simans


    Der Weg ist das Ziel - manchmal ist der Weg verdammt lang und steinig.

  • Na, ja, ganz so schlimm ist es nicht mehr.
    Ein dienstgradmäßig höherer Polizeibeamter sagte einmal zu mir, was an der Grenze zu den Niederlanden an Drogen zu uns rüberkommt, kommt an der anderen Grenze im Osten an Waffen zu uns. Wobei die Aussage im Bezug auf Menge/Anzahl sicherlich etwas hoch gegriffen ist, aber Tatsache ist, dass der BGS, jetzt Bundespolizei und auch der Zoll im Bayerischen Wald und an der Grenze zum Vogtland öfters "fündig" werden (und ich denke an der Grenze zu Polen auch).


    Einen sehr großen Erfolg spricht man auch den "Schleier-Fahndern" zu. Den einen oder anderen Erfolg bekomme ich manchmal mit. Diese Beamten müssen wirklich eine super Spürnase haben, was die so alles aus dem Verkehr ziehen.
    Aber das ist jetzt nicht das Thema vom Thread.


    Ich habe aber immer noch den Eindruck, dass mancher im Glauben ist, er bekommt so einfach einen Waffenschein nebst WBK, wenn er bei der zuständigen Behörde sagt: Ich werde jetzt Personenschützer und brauche dazu eine Waffe.


    Jedes mal, wenn bei uns eine Waffenscheinverlängerung ansteht oder eine Neuausstellung erforderlich ist, wird von der zuständigen Behörde erst einmal beim LKA nachgefragt, ob die Schutzperson auch noch die Schutzstufe hat und im Bereich Objektschutz wird von der zuständigen Behörde bei der für uns zuständigen sicherheitsbetreuenden Stelle (ein Bundesministerium) nachgefragt, ob noch weiterhin das Waffentragen beim Werkschutz erforderlich ist.
    Mein Eindruck ist, dass es in den letzten Jahren immer strenger gehandhabt wird.
    In einem anderen Thread bin ich ja schon einmal darauf eingegangen. Ein Werkschutzmitarbeiter ist außerhalb der Dienstzeit in eine Alkoholkontrolle der Polizei geraten., Blutprobe. Das Resultat der Blutentnahme war noch gar nicht bekannt, da hatte die für den Waffenschein zuständige Behörde uns telefonisch mitgeteilt, dass der Werkschutzmitarbeiter vorerst keine Waffe tragen darf, schriftliches kommt nach. Das bedeutete für den Mitarbeiter, ein paar Tage keinen Werkschutzdienst (Urlaub/Gleitzeit). Nach ein paar Tagen kam dann die Mitteilung, er darf wieder eine Waffe tragen (Blutentnahme war negativ).

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