Hallo zusammen,
ich bin im Werkschutz tätig (Pfortendienst), eigentlich nix weltbewegendes und ein Dienstbereich wo man gewisse Vorfälle niemals vermuten würde.
Dennoch stand ich kürzlich einen Bruchteil einer Sekunde kurz vor einer Notwehrsituation.
Kurzbeschreibung Vorfall:
3 Personen (die auf Ihre LKW Abfertigung warteten blockierten das [lexicon='Drehkreuz'][/lexicon] zum Personal Ein- und Ausgang).
Die Personen wurden 4x freundlich darum gebeten den Bereich Frei zu halten.
Verletzte Person in der Pforte Anwesend RTW gerufen.
Die 3 Personen blockierten wieder und wurden erneut freundlich gebeten den Bereich frei zu halten weil [lexicon='Rettungsweg'][/lexicon] und RTW...
Nach Erstversorgung der verletzten Person blockierten die 3 Personen erneut den Bereich.
Dann wurde ich auch mal etwas lauter und bestimmender jetzt sofort diesen Bereich frei zu machen.
Dann gieng der Terz los:
Eine der 3 Personen bewegte sich brüllenden und zornig auf mich zu, ich begab mich in eine [lexicon='defensive'][/lexicon] Körperstellung und nahm hinter meinem Rücken ein Tierabwehrspray in die Hand (behielt es aber weiterhin um Provokation zu vermeiden hinter meinem Rücken).
Die Person bemerkte dass ich irgendetwas hinter meinem Rücken gemacht habe und blieb nach meiner Ansicht nach aus "Ach du scheiße der hat da was hinter seinem Rücken" stehen.
Die Person stänkerte und schimpfte weiter verließ aber dann den Bereich.
Da sich solche Vorfälle gerade nahezu häufen (auch bei dort Dienst tuenden Kollegen) sind wir nun am überlegen was wir denn tun können um nicht (eine aufs Maul zu bekommen oder gar abgestochen zu werden.......) da aus meiner militärischen Erfahrung heraus solche Situationen schnell eskalieren können.
1. Stichschutzunterziehwesete besorgen und verdeckt tragen (Kann das der Dienstherr verbieten ? )
2. Aufstocken der legalen Abwehrmittel Tierabwehrspray 1x Fog und einmal Jet (Kann das der Dienstherr verbieten ? ) In der [lexicon='Dienstanweisung'][/lexicon] ist hierrüber nichts vermerkt, lediglich die während der Dienstzeit zu Tragende Art der vom Dienstherrn gestellte [lexicon='Dienstkleidung'][/lexicon] (Sicherheitsschuhe S2, Einsatzhose usw.
3. Schnittschutzhandschuhe evtl. Schnittschutz Unterzierkleidung (Kann das der Dienstherr verbieten ? )
Zum Verständnis der mir vorliegenden Informationen:
Ein Tierabwehrspray als solches welches per Aufschrift eindeutig erkennbar deklariert ist benötigt lediglich ein Mindestalter von 14 Jahren zum Erwerb und darf getragen werden. Es ist lediglich das einbringen bei öffentlichen Veranstaltungen durch den jeweiligen Hausrechtsbesitzer i.d.r. untersagt.
Weiter:
Um es im Dienst am Mann zu tragen benötigt man lediglich einen Rechtfertigungsgrund. = Die Wahrscheinlichkeit (und wenn sie noch so gering ist) von einem Tier angegriffen zu werden muss gegeben sein. Bei uns befinden sich nun mal Tiere auf dem Werk die Ausbrechen können und dann auch gefährlich werden können.
Ein [lexicon='Pfefferspray'][/lexicon] welches als Tierabwehrspray deklariert ist fällt nicht unter das [lexicon='Waffengesetz'][/lexicon]. Es ist lediglich als gefährlicher Gegenstand einzustufen. Der Umgang / das Handling sowie die Erste Hilfe nach dem Einsatz gegen Menschen sollte jedem bewusst sein (Training) RTW rufen. Die Folge nach dem Einsatz gegen einen Menschen sollte jedem klar sein = Ein Tatbestand einer "Gefährlichen Körperverletzung". = Polizei rufen und selbst anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung vor nehmen mit der Einzelfallprüfung der gerechtfertigten [lexicon='Notwehr'][/lexicon] / [lexicon='Nothilfe'][/lexicon].
Generell ist das [lexicon='Pfefferspray'][/lexicon] als Tierabwehrspray für den Einsatz gegen Menschen verboten.
Wenn man es dennoch gegen einen Menschen einsetzt muss folgendes beachtet werden:
ist [lexicon='Notwehr'][/lexicon] / [lexicon='Nothilfe'][/lexicon] gegeben: Tatbestand prüfen.
Ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfüllt und der Einsatz vom Tierabwehrspray gegen einen Menschen das geringste zur Verfügung stehende Mittel.
Den [lexicon='Notwehr'][/lexicon] § sollte jeder kennen:
Notwehrgewalt ist diejenige Gewalt, welche einen rechtswidrigen unmittelbar bevorstehenden, gegenwärtigen oder noch andauernden [lexicon='Angriff'][/lexicon] gegen sich selbst, andere Personen unter der Voraussetzung der Verhältnismäßigkeit abwehrt oder verhindert insofern obrigkeitliche Hilfe nicht unmittelbar zu erlangen ist.
Den [lexicon='Nothilfe'][/lexicon] § sollte auch jeder kennen:
= fast das selbe wie [lexicon='Notwehr'][/lexicon] nur von einer dritten Person ausgehend die feststellt, dass sich das Opfer nicht selbst aus [lexicon='Notwehr'][/lexicon] wehren kann.
Ich bedanke mich schonmal im Vorraus für eure Kommentare hierzu