Revierfahrer. Der hässlichste Job im gesamten Wachgewerbe!

    • Erster Beitrag

    Also langsam bin ich echt der Meinung das Revierfahrer der schlimmste Job im gesamten Wachgewerbe ist.
    Man wird bis aufs Blut ausgesaugt vom Arbeitgeber. Immer mehr Objekte in der gleichen Zeit und immer mehr Aufträge annehmen trotz Personalmangel. Dazu noch Alarme und dann noch das [lexicon='Revier'][/lexicon] schaffen. Wie soll das gehen?
    Wir hatten letzte Woche 3 Ausfälle. Einer hat fristlos gekündigt( gibt wohl noch mächtig Zoff), einer Schlaganfall und einer mit Herzinfarkt. Alle noch keine 50! Und das in einer Woche. Im letzten Jahr 6 solche Ausfälle.
    Da kann man ja echt Angst bekommen.
    Ich suche mir jetzt ne schöne Pforte als Arbeitsplatz.

  • Ja. ich hab auch gefragt wie er sich das denkt. Von mir wird ja auch erwartet das ich mich an Absprachen halte.
    Antwort: Keine Fahrer, das Interesse der Firma hat Vorrang. Danke!
    Nein. Ich werde kein [lexicon='Revier'][/lexicon] mehr fahren.

  • Gelten für Revierfahrer eigentlich auch Lenk-und Ruhezeiten? Oder ist das nur für LKW-Fahrer geltend?
    Vielleicht kann man da nämlich den Arbeitgeber drauf hinweisen und die Schichten werden besser aufgeteilt.
    Nur so eine Idee.

  • 1. Wenn ich eine Pause abgezogen bekomme, dann mache ich sie auch . Komme was wolle. Ich frage allerdings mittlerweile vorher wie das mit der Pausenregelung aussieht. "Pause" bedeutet dann im übrigen auch weder über Funk noch über Handy erreichbar zu sein.


    2. So sehr ich die Problematik der Fahrtzeit verstehe ( ich fahre pro weg selber 1,5 -2 h...das ist aber in der Regel überall das Problem der AN. Leider schaffen es nur ganz wenige Personaler diese Problematik in ihre Planungen mit einzubeziehen.


    3. Notfalls bei der BG beschweren...

  • Hallo,


    Revierdienst war und wird auch wohl immer ein Problemkind bei allen Security-Firmen bleiben. Denn der bringt ihnen viel Kohle und da ist imemr die Versuchung groß, das auf die Knochen der AN zu "machen".Neben den oft unqualifizierten Disponeten /Einsatzleitern.


    Ich habe Jahrelang [lexicon='Revier'][/lexicon] gefahren und auch 2 von den ganz großen der Branche dabei kennen gelernt.Alleine darüber könnte ich Bücher schreiben :-)


    Aber auch dei AN sidn manchmal nicht ohne, vor allem wenn sie vom "hohen Lohn" des Revierfahrers geblendet werden und unbedingt zum Liebling der Chefs aufsteigen wollen.


    Dazu ein Beispiel aus meiner Zeit:
    Neben Nachtrevieren hatten wir auch Tagesreviere und die sind nun eimal dank des Verkehres kaum komplet zu schaffen...naja, bis ein neuer Fahrer kommt.....Bei der wöchentlichen Schichtbesprechung vor dem Antritt der ersten Nachtschicht unser Ei-Leiter mit den Ausdrucken der Kontrollgeräte....GUckt euch das an,Leute DER NEUE hat das Tagesrevier komplett geschaft.
    Naja beim nächsten Mal musste er sich zurücknehmen....denn der Kunde hatte die Ausdrücke auch geprüft und daraufhin sehr schnell festgestellt, das die Kontrollzeit nicht stimmen konnte (na kein Wunder, der neue war mit dem Pkw daran langgedüst und hatte so natürlich statt 25 Minuten die diese Kontrolle normalerweise dauert, das ganze in 7 Minuten geschafft ).


    Oder eine "[lexicon='Gruppe'][/lexicon]" von neuen, die sich immer sehr schnell selber abserviert.......die "Schumis" für arme.
    Statt 5,5 Liter Diesel auf 100 Km brachten die unsere Revierwagen auf 15 Liter und ihre Führerscheine schnell wieder zurück an das Amt.

  • Mir stellt sich gerade die Frage, wie lange eigentlich die Fahrzeiten dauern dürfen?

    Immer wird von den Pausenzeiten zwischen den Schichten gesprochen, die reine Fahrzeit und ihre
    Gesetzesmäßigkeiten für Revierfahrer finde ich nirgendwo.

  • Es gibt keine Regelung dazu, es gilt daher das Arbeitszeitgesetz.


    Die allgemein Bekannte Regelung, die Fahrpersonalverordnung, gilt für andere Fahrzeuge. Es wird dort sogar Explizit in §18 der Geld- und Werttransport ausgeschlossen.

  • Hallo Cygniat,


    da irrst du dich, die Fahrzeitenregelungen der EU gelten für alle AN,die berufsmäßig Kraftfahrzeuge führen.


    Die Hauptunterscheidung dabei ist die Gewichtsklasse des jeweils geführten Fahrzeuges:


    a) bis 7,49 Tonnen zul. Gesamtgewicht gelten "erleichterte" Vorschriften, auf die ich gleich zu sprechen kommen


    b) ab 7,5 Tonnen zul. Gesamtgewicht gelten die "Strengen" Vorschriften für Berufskraftfahrer , die schon mit dem Zwang eines Befähigungsnachweises alle 2 Jahre beginnen.



    Zurück zu a)


    Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen unterliegen überwiegend den Regelungen des AZG (also max. 10 Stunden pro Tag OHNE Ausnahmeregelungen für mehr) mit der Begrenzung auf maximal 60 Stunden insgesamt in der Woche MO bis SO .Dabei ist aber sicherzustellen, das in einem 6 Monatigen Zeitraum im Durchschnitt eine Wochenarbeitszeit von 48 Stunden eingehalten wird und natürlich die Ruhezeiten usw..


    Über 2,8 Tonnen zul.Gesamtgewicht müssen vom Fahrer Aufzeichnungen in Papierform über die jeweilige Arbeitszeit mitgeführt werden (also die Kopie seines Monatsdienstplanes zum B. ).In unserer Branche also vor allem der Bereich G+W, da deren Fahrzeuge deutlich über 3 Tonnen wiegen.

  • Mein Vorgesetzter meint ich solle demnächst nach 10 Stunden Revier noch 2,5 Stunden Center-Aufschluss dran hängen.

    Ist das noch rechtlich vertretbar und erlaubt? Oder werden schon Richtlinien mit Füssen getreten.

  • Nicht zulässig außer es wird min. 50 % Arbeitsbereitschaft gewährt.

    Aber naja... Wo kein Kläger da kein Richter und ich würde es abhängig von dem konkreten Angebot machen.

  • Hallo Nightwatcher,


    nein, das geht nicht so, da du einer Fahrtätigkeit (Revierfahrer) nachgehst und somit maximal 10 Stunden am Tage arbeiten darfst.


    Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, das du mit 2,5 Stunden für den Center-Aufschluß hin kommst. Oder ist das Firmenbüro da und fängst du da an und hörst auf ?

  • Ich hab ein Jahr Revierdienst gemacht. Ja geschafft. Hatte da mal ein Revier, da musste ich den Kunden, vier mal bestreifen, eine Fußstreife war 6 Kilometer, nur bei einem Kunden und die vorgegebene Zeit konnte nicht eingehalten werden. Viele der Kollegen die das gleiche Revier hatten sind halt durchgerushed. Die Folge war die Bestreifung war nicht Ordnungsgemäß da alles schnell schnell, da der Arbeitgeber nur die vorgegebene Zeit bezahlt. Also ohne Pause durch.


    Auf dem anderen Revier alles easy zu machen, da hat man blöderweise mehr zeit und ich musste ne 3/4 stunde pause machen. Ich weiß nicht wie das mein ehemaliger Arbeitgeber das dem Kunden erklärt hat. Auch hatten wir Rentner als Kollegen (teilzeit Rentner) Da hies es dann, man müsste Gas wegnehmen beim bestreifen, sonst kommen die nicht hinterher. Da der Kunde dann fragt: Warum ist der Mitarbeiter zügiger mit der Bestreifung?


    Man denkt bei der Arbeit immer an die Kollegen, da sie sonst noch mehr Arbeit auf die Schulter bekommen, wie Sie schon haben. Deswegen habe ich auch erst so spät gekündigt, da dem Arbeitgeber nur eines wichtig war: Kein Stress vom Kunden und das Geld vom Selbigen.


    Bei Alarmfahrten hat man dann n 20er extra bekommen aber Geld ist nicht alles. Ich vermisse zwar das stetige laufen aber stress muss nicht sein.

  • An Ende verliert man den Kunden wenn nicht Auftrag gemäß gearbeitet wird, kann auch nicht im Sinne der Firma sein.

    Anstatt von vornherein so zu planen dass die Reviere zu schaffen sind, steht wie meistens nur der finanzielle Gewinn im Vordergrund, war für mich oft genug ein Grund, dass Revier nicht zu machen und natürlich letztendlich die Firma zu wechseln wenn man sich nicht einigen konnte.

  • Ich habe heute mit dem Leiter des Mobilen Dienstes bei uns im Kreis Telefoniert. Ich hoffe das war kein Fehler, das ich mich dort bewerbe. Aber ich denke mal nicht jede Niederlassung ist so schlimm.


    Will ja auch nicht auf ewig in den Mobilen Dienst zurück, sondern als überbrückung, bis ich einen Träger im Umkreis finde, der die Vorbereitung zur Sachkundeprüfung, anbietet.

  • Der Gewerbetreibende mitsamt seinem "Rechenkünstler" ist nach jeder organisatorischen Änderung gesetzlich dazu verpflichtet neu einzuweisen/unterweisen (siehe DGUV etc.). Da diese Tätigkeit (Revier- bzw. Interventionsdienst) hauptsächlich während der Nacht stattfindet, muss die Einweisung/Unterweisung auch am Tage durchgeführt werden. Der Treadersteller sollte überlegen ob er dazu was unterschrieben hat oder ob eine solche Einweisung/Unterweisung stattgefunden hat. Falls nicht, würde ich die Geschichte dem Gewerbeaufsichtsamt sowie der BG melden.

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