Urteil nach Allgemeinem GleichbehandlungsG.

  • Über die Geschichte darf man doch noch reden...


    ...nur solche Sachen wie "wer sagt denn, dass die Geschichte tatsächlich so war wie geschildert"... darüber zu philosophieren ist absolute Zeitverschwendung... denn das Gericht hat hier bereits entschieden dass es so war...


    Auch über die Motivation des Studenten kann man reden... ich denke jedoch auch, dass es hier weniger um Geld ging als einfach ums Prinzip... und da ging der Student den richtigen Weg... keinen Vergleich.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


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  • Zitat von guardian_bw

    Über die Geschichte darf man doch noch reden...


    ...nur solche Sachen wie "wer sagt denn, dass die Geschichte tatsächlich so war wie geschildert"... darüber zu philosophieren ist absolute Zeitverschwendung... denn das Gericht hat hier bereits entschieden dass es so war....


    So ist es auch gemeint.

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Zitat von guardian_bw

    Über die Geschichte darf man doch noch reden...


    ...nur solche Sachen wie "wer sagt denn, dass die Geschichte tatsächlich so war wie geschildert"... darüber zu philosophieren ist absolute Zeitverschwendung... denn das Gericht hat hier bereits entschieden dass es so war...


    Auch über die Motivation des Studenten kann man reden... ich denke jedoch auch, dass es hier weniger um Geld ging als einfach ums Prinzip... und da ging der Student den richtigen Weg... keinen Vergleich.


    Wie schon gesagt, stell ich seine Motivation in Frage, ich finde es immer wieder bestürzend, wenn Leute gute Anlässe (wie in diesem Fall "Rassismus") nehmen und mit ihrer Geldgier zunichte machen.


    Wie schon gesagt es ist meine meinung, zu seiner motivation.


    Den irgendwann werden auch solche Themen wie Rassismus nicht mehr ernst genommen, gerade wegen solchen zwielichten Aktionen :wink:

  • Zitat von Blue_Dragon

    Wie schon gesagt, stell ich seine Motivation in Frage, ich finde es immer wieder bestürzend, wenn Leute gute Anlässe (wie in diesem Fall "Rassismus") nehmen und mit ihrer Geldgier zunichte machen.


    Der Bericht und die Absicht das Geld zu spenden stellen aber eine andere Intention dar. Er betont eindeutig warum der Vergleich abgelehnt wurde.


    Er steht offen und mit seinem Namen dazu, zudem macht er grad seinen Master in Ingenieursphysik.....das ist kein Studium nachdem man von Arbeitslosigkeit bedroht ist...ich denke also Geldgier kann man hier mal ausschliessen.


    Meine ursprüngliche Intention den Bericht hier einzustellen war, das ich denke hier tatsächlich einen Wegbereiter in Sachen Musterurteil zu sehen.
    Die Zeit wird es wohl zeigen, dass hier war meines Erachtens nicht das letzte Urteil und es wird Konsequenzen an der Tür nach sich ziehen.

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  • Prozess um Disko-Einlass
    HANNOVER. Der Streit ums Einlassverbot vor Diskotheken geht vor Gericht. Zum ersten Mal befasst sich ein Richter mit der Klage eines 34-jährigen Türken auf Zahlung eines Schmerzensgeldes wegen Verstoßes gegen das Antidiskriminierungsgesetz. Unterstützt wird der junge Mann von der Stadt Hannover, die mit einer erfolgreichen Klage auf einen Präzedenzfall hofft. Am 24. Oktober wird verhandelt. Der jetzt klagende Türke war im März zunächst am Eingang der Raschplatz-Disko MEC und danach am Zaza (Hamburger Allee) gescheitert – angeblich, weil er Ausländer sei, so der Kläger. Er beruft sich auf das sogenannte Antidiskriminierungsgesetz und verlangt 300 Euro Schmerzensgeld von Zaza-Betreiber Jürgen Uhlenwinkel. Der Chef der Szene-Disko hat sich bereits zur Wehr gesetzt – und eine Widerklage gegen den 34-Jährigen vor dem Amtsgericht eingereicht: Der Türke behaupte ungerechtfertigt, das Zaza würde beim Einlass nach rassistischen und ethnischen Kriterien entscheiden und Nichtdeutsche benachteiligen. „Wir fordern 1000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz für diese Behauptungen“, so Anwalt Andreas Hüttl. Eine zweite Klage des 34-Jährigen gegen die Raschplatz-Disko MEC hat das Gericht ebenfalls für den 24. Oktober terminiert. Doch ob die stattfinden kann, ist fraglich: Das MEC gibt es nicht mehr.« voi»


    Quelle NP

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  • Super, wenn jetzt jeder damit angerannt kommt. Haben vor paar Wochen auch eine Anzeige deswegen kassiert. Hat ein Typ behauptet wir hätten ihm den Einlass verwährt weil er schwarz ist. Gott sei Dank hat der Staatsanwalt das abgewiesen. Pff, hier ein Bsp. aus der Schweiz...so sollte es laufen: http://doorman.over-blog.de/article-23150187.html


    Türsteher vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen!
    « Balkanstaaten nein », hieß es vor vier Jahren für Bafti Zeqiri, als er um Einlass in einen Club begehrte. Gestern hat das Amtsgericht Thal-Gäu den damaligen Türsteher vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen.
    Ein Satz, ein paar etwas ungelenk aneinander gehängte Wörter brachten Erol N.* in den Ruf des Rassisten: « Momentan, bis auf weiteres, Balkanstaaten nein. » Gesagt am 27. Juni 2004 vor dem « Happy and Mad Dance Club» in Egerkingen, wo N. als Türsteher amtete.
    Für den Albaner Bafti Zeqiri, den Adressaten der Worte, war es nicht das erste – auch nicht das letzte – Mal, dass ihm in dieser Form der Einlass in Nachtclubs verweigert wurde. Aber es war der Moment, der ihn schließlich dazu bewog, rechtliche Schritte zu ergreifen.
    Heute kämpft der 30-jährige gelernte Bodenleger vor Gericht dagegen, aufgrund seiner Herkunft als ambulantes Sicherheitsrisiko eingestuft zu werden.
    Sein Kampf dreht sich dabei längst nicht mehr darum, in Clubs eingelassen zu werden. Zeqiri ist zum engagierten Streiter wider Rassendiskriminierung geworden.

    Ein Rassismus-Experiment
    In dieser Rolle hat er auch die Beachtung der Medien gefunden. Und das schon bevor er überhaupt juristisch zu Felde gezogen war: Bereits vor der abermaligen Abweisung im Juni 2004 war Zeqiri an «Tele M1» gelangt, mit der Bitte, seinen Fall publik zu machen.
    Und so war die Szene, die sich vor dem «Happy and Mad Dance Club» abspielte, eigentlich ein Rassismus-Experiment: Zeqiri, ausgestattet mit Funkmikrofon und in Begleitung von zwei Freunden, wurde beim erfolglosen Versuch mit versteckter Kamera gefilmt. Der Satz des unfreiwilligen Experimentteilnehmers Erol N. ist in Ton und Bild dokumentiert.

    Trotz des vorhandenen Beweismaterials blieb das Engagement der Untersuchungsbehörden bescheiden: Es brauchte mehrere Anläufe, bis Bafti Zeqiri bei der Polizei Gehör fand und noch einmal drei vom Obergericht gutgeheißene Beschwerden, bis die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft schließlich dem Amtsgericht Thal-Gäu vorlag.

    Opfer vorhanden, Täter nicht

    Wer einem Menschen den Zutritt zu einem öffentlichen Lokal aufgrund seiner ethnischen Zugehörigkeit verweigert, macht sich strafbar – sagt das Strafgesetzbuch. Nichts anderes war Zeqiri und seinen beiden Begleitern widerfahren – und sollte geahndet werden.

    Ein «Zeichen setzen, dass alle Lokalinhaber und Türsteher wissen, dass Menschenrechte zu respektieren sind», so die Forderung des Rechtsvertreters von Zeqiri.

    Zur Diskussion stand aber, ob sich das Geschehene auch tatsächlich dazu eignete, das gewünschte Exempel zu statuieren. An Grautönen mangelte es nicht. Zum Beispiel Erol N.: Der 31-Jährige ist zwar Schweizer, sein Name verrät indes die türkische Herkunft.

    Nicht einmal Bafti Zeqiri vermutet in N. einen mutwilligen Rassisten. Wo also den Täter verorten? Nahe lag, ihn im Zeugenstand zu vermuten: Der ehemalige Arbeitgeber von N., noch immer Inhaber des «Happy and Mad Dance Clubs», verwahrte sich indes dagegen, die ethnische Zugehörigkeit zum Kriterium für den Einlass gemacht zu haben («Ob Balkanese, Appenzeller oder Engländer spielt keine Rolle»). Und da N. nichts Gegenteiliges behauptete, konnte der Clubbesitzer ungeschoren von dannen ziehen.

    Nicht vorsätzlich gehandelt

    «Balkanstaaten nein», hatte Erol N. nachweislich gesagt. Und weil er die Schuld niemandem anderen zuschieben mochte, hatte das Gericht letztlich noch immer die Frage zu beantworten: Hatte sich N. dadurch, dass er Bafti Zeqiri mit dem Verweis auf die geografische Herkunft den Einlass verweigert hatte, strafbar gemacht?

    Nein, befand das Amtsgericht. N. habe nicht vorsätzlich gehandelt, seine Absicht sei nicht die gewesen, Zeqiri und seine Freunde zu diskriminieren, sondern lediglich, die Sicherheit zu gewährleisten. Nicht zuletzt wollte dem Gericht nicht einleuchten, welches Motiv Secondo N. gehabt hätte, sich gegenüber dem Secondo Bafti Zeqiri als Rassist zu gebärden. (mz/sam/wst)
    von The Doorman -- der Türsteherblog / Securityblog

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