Ausbildungsbetrieb wechseln...

  • Hallo zusammen,


    im moment bin ich in der Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit, wo ich mich derzeit im 2.Lehrjahr befinde. Ich möchte gerne meinen Ausbildungsbetrieb wechseln, da ich sehr weite Strecken in die Arbeit habe und mir als Lehrling, wenig bzw. nichts mehr übrig bleibt, daher möchte ich gerne in eine Firma in meiner Umgebung wechseln. Ich wollte nun einfach mal nachfragen, ob sich jemand auskennt wie so ein wechsel funktioniert und jemand zufällig einen guten Sicherheitsdienst im Kreis Amberg-Sulzbach kennt? :roll:

  • Zunächst mal Hallo und willkommen im Forum...


    Deine zuständige IHK ist da der richtige Ansprechpartner. Die beraten dich in allen Dingen, auch was einen evtl. Wechsel betrifft. Zudem kennen die auch alle in Frage kommenden Ausbildungsbetriebe...

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Zitat von FSSPerle

    Hat hier noch niemand im Forum einen Ausbildungsbetrieb gewechselt? :roll:


    Kenne ein paar Leute, die das gemacht haben oder mussten. Habe aber leider keinen Kontakt mehr zu denen und weiß daher nicht, wie das gelaufen ist. Ich versuche mal was herauszufinden.

  • Da gab es dann aber wahrscheinlich wichtigere Gründe als die Entfernung.
    Die kennt man eigentlich vorher.


    Bringt jetzt aber auch nichts, wenn man das zerkaut.


    Wende dich an die IHK und warte ab, ob es hier noch Hinweise gibt.

  • Also tut mir leid, man ist an seinem Arbeitsgeber nicht gebunden...Was will der Arbeitgeber machen wenn ich es viel kürzer in die Arbeit habe und es mir dort viel besser gefallen würde? An das Firmengebäude anbinden... :lol:

  • Wenn die Auszubildende nicht hässlich ist, könnte man darüber ja mal nachdenken...
    So könnte man sich die Außenwerbung sparen...


    Hässliche Azubis werden in der Garage festgemacht und schützen vor Marderschäden - oder dienen auf der Rückseite als Vogelscheuche...


    Sucht hier noch wer einen Ausbildungsplatz? ^^


    Sorry für den Erguss - aber bei der Vorlage...


    Zurück zum Thema bitte.

  • Wir leben doch heute in einer Zeit, in der alles möglich ist :D
    Das Portal hier hat über 6.000 User und da wird es doch dem einen oder anderen schon mal so ähnlich ergangen sein :mrgreen:

  • Kann ich gerne weiterhelfen.


    Wir hatten mehrere solche Anfragen und haben alle abgelehnt. Der Platz wäre da, aber heute ist es der Weg zur Arbeit, morgen das Essen in der Kantine und übermorgen der Geruch vom Kollegen.

    Es behaupten einige Geologen das sich die Erde langsam ausdehnt, aber he doch nicht innerhalb eines Jahres soviel das jetzt auf einmal der Arbeitsweg zu weit wird.


    Mache deine Ausbildung zu Ende und starte dann einen Jobwechsel, alles andere führt später immer wieder zu jeder Menge Erklärungsnotstand.


    Gruß Remmel

  • Ja da hast du schon Recht aber bei mir ist es auch das ich einen kleines Kind habe und die 3 Stunden am Tag wo ich wirklich anders nutzen...
    Vorallem der finanzielle Aspekt, im Prinzip geh ich nur arbeiten, das ich arbeiten gehen kann :cry:

  • 2 Accounts, ist mir was durchgegangen in den letzten Wochen????


    Aber das Kind hattest du bei Beginn der Ausbildung sicher auch, oder? Das man während der Ausbildung ein sehr schmalen Lohn hat weiß man erfahrungsgemäß auch.


    Gruß Remmel

  • Nein nur Mitarbeiterin und danach als Azubi, wo ich nur mal gesagt habe das ich noch nicht gelernt habe.
    Zum Beispiel habe ich einen Dienst von 15-18 Uhr und dann steh ich 2 Stunden rum UNBEZAHLT, damit das ich wieder von 20-00 Uhr arbeiten kann. Die besten Dienste sind natürlich, wenn ich am Tag dann 2x auf Arbeit fahren darf....tut mir leid aber sowas geht einfach nicht, ich habe leider keinen Geld Drucker im Keller stehen :lol:


    Gibst mir da nicht ein bissle Recht?

  • Na siehste 8) Rücksichtlos finde ich :twisted:
    Wenn das bei mir ums Eck wäre kein Thema aber ansonsten zahl ich mit meiner Ausbildung im großen und ganzen drauf :roll:

  • Hast Du das Deinem Einsatzleiter gegenüner schon angesprochen? Gerade wenn Du ein Kind daheim hast, sollte von deren Seiten durchaus Einsicht zu erwarten sein.

  • Ein Ausbildungsplatzwechsel ist nicht einfach zu bewerkstelligen, sofern der Ausbildungsbetrieb nicht mitspielt. unter dem Punkt Kündigung findest Du alles, das wichtigsde nachfolgend (ist keine Rechtsberatung):


    2. Kündigungsgründe
    Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden
    a) aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,
    b) von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, wenn sie die
    Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit
    ausbilden lassen wollen.
    3. Form der Kündigung
    Die Kündigung muss schriftlich, im Falle der Nr. 2 unter Angabe der Kündigungsgründe
    erfolgen.
    4. Unwirksamkeit einer Kündigung
    Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde
    liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als 2 Wochen bekannt
    sind. Ist ein Schlichtungsverfahren gem. § 9 eingeleitet, so wird bis zu dessen
    Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.
    5. Schadenersatz bei vorzeitiger Beendigung
    Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach Ablauf der Probezeit vorzeitig gelöst, so
    können der Ausbildende oder die Auszubildenden Ersatz des Schadens verlangen,
    wenn die andere Person den Grund für die Auslösung zu vertreten hat. Das gilt nicht
    bei Kündigung wegen Aufgabe oder Wechsels der Berufsausbildung (Nr. 2 b). Der
    Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des
    Berufsausbildungsverhältnisses geltend gemacht wird.


    Ein Ausbildungsverhältnis kann man nicht so ohne weiteres wie ein normales Arbeitsverhältnis bewerten.

    Gruß
    Simans


    Der Weg ist das Ziel - manchmal ist der Weg verdammt lang und steinig.

  • @ Simans


    Schwierig ist es nur für den AG ein Ausbildungsverhältnis zu kündigen.


    Der Wechsel des Ausbildungsplatzes sollte mit dem Ausbildungsbeauftragten besprochen werden.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • ghostguard


    s.h. 2. Abs. b) von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, wenn sie die
    Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit
    ausbilden lassen wollen.


    ist ergo auch für den Azubi nicht so einfach - es gibt IHK´s die da Probleme machen. Hatte schon einen konkreten Fall - da ist der Wechsel zu mir deswegen geplatzt.

    Gruß
    Simans


    Der Weg ist das Ziel - manchmal ist der Weg verdammt lang und steinig.

  • Ich glaube hier geht es nicht um Kündigungsfristen, sondern vielmehr ob ein Wecsel möglich ist.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

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