Umgang mit Schlüsseln

  • Hallo Kollegen,

    gibt es Richtlinien oder Vorschriften, wie eine ordentliche Ausgabe bzw Rücknahme von GS oder HS Schlüsseln erfolgen müsste, um später im Falle eines Verlustes keine Probleme zu bekommen.

    Es kann ja im Ernstfall sehr teuer kommen, da es sich ja um Schließanlagen in der Regel handelt.

  • Danke, aber in unserer ist das nicht ausführlich bestimmt. Ich dachte vielleicht gibt es darüber bestimmte Vorschriften. Bis jetzt habe ich jedenfalls auch keine gefunden. Somit werden dann Erleichterungen erfunden, mit denen ich nicht klar komme.

  • Jop und zwar die DIN 77200.

    Die DIN ist eine Qualitätsnorm nach der sich SDL zertifizieren lassen können, also eher eine Selbstverpflichtung. Aber wenn du bei einem großen BDSW-Verbandsmitglied angestellt bist, ist das Unternehmen wahrscheinlich auch nach dieser DIN zertifiziert, unterwirft sich also freiwillig den Qualitätsnormen.

  • Eine Dienstanweisung sollte schon vorhanden sein. Sie sollte das "sichere" Tragen der wertvollen Schlüssel mit einem Band oder Schlüsselkette am Hosenbund bzw. dem Hosengürtel beinhalten, ebenso die mit Unterschriften erfolgte Übergabe der Schlüssel bei Schichtwechsel des Sicherheitspersonals. Wird so ein Schlüssel an dritte Personen ausgegeben, sollte der empfangsberechtigte Personenkreis vom Kunden bestimmt sein.


    Ist nicht jeder Schlüssel innerhalb einer Schließanlage lückenlos mit Ausgaben, Rücknahmen, Vernichtung bei Bruch usw. dokumentiert, wird der Schadensversicherer des Dienstleisters nicht bezahlen, sollte es zu einem Schlüsselverlust kommen. Eine mechanische Schließanlage hat in der Regel einen Bestandsschutz von 15 Jahren, danach wird der Zeitwert angesetzt.... Schaut mal ins "Kleingedruckte" der Versicherungsbedingungen der Haftpflicht.

    ... In meinem Umfeld mit einem Schadenswert von 1,5 Mio selbst erlebt.

  • Hallo Kermit,


    das kommt darauf an, WO das erfolgt:


    a) beim Kunden

    b) in der Sicherheitsfirma


    Zu a) gibt es im Normalfall immer Anweisungen des Kunden samt Unterlagen bzw. elektronische Systeme dafür.


    Zu b) sollte es eigentlich wie bei a) sein.....aber nach dem Toyota-Prinzip Nichts ist unmöglich gibt es alles 8)



    Zumindest das Wachbuch (Dienstbuch) sollte aber in der Firma aufliegen und da kann man dann zumindest einen Eintrag machen und vom anderen gegenzeichnen lassen, zum B:

    Zitat


    1 Schlüssel GHS XX457HS74 empfangen : (Unterschrift Empfänger /Klarname)



    Wobei heutzutage aber immer mehr elektronische Schließsysteme zum Einsatz kommen,weil sie einfach auf Dauer kostengünstiger sind.


    Denn mechanische Schließanlagen haben nämlich einen "Verbrauch" an Gruppen-oder Hauptschlüsseln schon durch das normale nutzen.


    Dadurch das die GS oder GHS ja auf alle Schließzylinder passen müssen, sind sie vom Material her nicht für "ewiges" Schließen gebaut.

    Auf großen Werken ist es völlig normal, das man alle 8 -10 Monate die GHS der Streifengänger austauschen muss.

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.