Zutrittskontrolle und Objektschutz auf Baustellen

  • Hallo,


    Ich bin noch nicht so lange in der Baustellensicherheit. Kann man mir hier Tipps geben was alles als Wichtig in der Bewachung von Baustellen ist?

    Man sagt mir hinter meinem Rücken nach, dass ich für jeden Mückenfurz ne Meldung mache und mein Chef sagte zu mir, dass ich lernen muss wichtiges von unwichtigen zu unterscheiden.

    Ich bin mir aber bei Auffälligkeiten immer sehr unsicher und habe immer den Gedanken, dass wenn ich keinen Meldebericht erstelle und dann was auffällt, dann keine Meldung gemacht wurde, ich dafür belangt werden kann.

    Klar, Feuer und Havarie sind zu melden.


    Als ich in der Nachtbewachung mal einen §123 stgb hatte und diesen zur Anzeige brachte, wurde ich nur von den Kollegen belächelt und mir zugetragen, dass ich die Person einfach von der Baustelle begleiten hätte sollen, ohne Polizei.

    Auch wenn ich Beschädigungen melde, welche nicht im Wachbuch eingetragen sind und mir dann vorgeworfen wird, dass das doch alles schon kommuniziert wurde, bin ich wieder der Buhmann.


    Ich will nicht zum dritten mal versetzt werden und weil die Alten mir nicht sagen was wie und richtig zu melden ist und sich lieber über mich beschweren, hoffe ich auf einige Ratschläge hier.


    Liebe Grüße

    Wachi1

  • Hallo,


    ich denke mal, dass Dir niemand sagen kann was auf Deiner spezifischen Baustelle alles wichtig und unwichtig ist ohne das Objekt zu kennen. Grundlegend ist aber immer erstmal alles wichtig was einen Arbeitsunfall verursachen kann. Niemand will die BG auf der Baustelle haben und das sollte auch im Sinne des Auftraggebers sein. Zum anderen ist da natürlich die Sicherheit der Baustelle. Schutz vor widerrechtlichem Eindringen, Schutz vor Diebstahl und Sachbeschädigung fallen mir da ein, wenn es sich nicht gerade um ein militärisches oder geheimdienstliches Gebäude handelt. Das heißt meiner Meinung nach, dass Gefahrenquellen, Beschädigungen am Zaun, nicht gesicherte Wertgegenstände (teures Werkzeug nicht weggesperrt, Schlüssel steckt bei Baufahrzeug) sowie Fälle von Sachbeschädigung auf jeden Fall im Wachbuch stehen sollten. Ob da jetzt eine extra Meldung fällig ist hängt wohl letzten Endes von der Schwere und Dringlichkeit des Problems ab. Ein Knick im Zaun der von einem Versuch ihn zu übersteigen herrühren könnte ist wohl weniger wichtig als ein Mannshohes Loch.


    Frage zur Anzeige wegen Hausfriedensbruch: Hast Du auf der Baustelle das Hausrecht inne? Ansonsten bräuchtest Du wohl den Bauherren um eine Anzeige stellen zu können. Deshalb tendierte ich dazu, Deinen Kollegen Recht zu geben.


    Ansonsten fällt mir da doch etwas gravierendes auf. Deine ach so erfahrenen Kollegen geben also meines Verständnisses nach Dinge die in einem Wachbuch dokumentiert sein sollten einfach mal so mündlich weiter? Mir ist ja schon klar, dass man in der Tat nicht alles sofort als Meldung weiterreichen muss, aber wenn der Bauleiter oder Bauherr vorbei kommt und fragt, wie lange denn schon das Loch da im Zaun ist, dann sollte man das wenigstens nachschlagen können. Wenn die Kollegen denn absolut meinen, dass sowas nicht ins Wachbuch gehört, dann könnte man ja immer noch den Kompromiss anbieten: Eine handschriftlich geführte Liste aller Beschädigungen, Veränderungen und Gefahrenquellen damit ihr wenigstens die Übersicht behalten könnt. Damit hast Du zu Deiner Beruhigung etwas Schriftliches in der Hand und keiner kann sich über eine Flut an Meldungen beschweren.


    Ich persönlich würde die Flitzpiepen zugegebenermaßen anders angehen, aber ich entnehme Deinem Post, dass Du erstmal da bleiben willst.



    Ein Alter

  • Zitat

    Frage zur Anzeige wegen Hausfriedensbruch: Hast Du auf der Baustelle das Hausrecht inne? Ansonsten bräuchtest Du wohl den Bauherren um eine Anzeige stellen zu können. Deshalb tendierte ich dazu, Deinen Kollegen Recht zu geben.

    Hausrecht alleine reicht nicht aus, er müsste auch strafantragsberechtigt sein... dann setz der das Hausrecht durch, der Strafantrag erfolgt von anderer, berechtigter Stelle

  • Es ist völlig egal was deine Kollegen für Wichtig erachten. Du bist während deines Dienstes für die Baustelle verantwortlich. Daher alles was du für Wichtig hältst ist wichtig und ist Meldenswert. Natürlich schadet ein Blick ins Wachbuch nicht um zu schauen ob etwas bereits gemeldet wurde und wie lange es her ist. Oft ist es so das Meldungen vergessen werden und die gemeldete Sache nicht beseitigt wurde, daher kann eine Erinnerung in Form einer weiteren Meldung Abhilfe schaffen.

    Wie sagte mein Vorgesetzter mir immer ? Melden macht frei und belastet Vorgesetzte.

  • @Hilderbrand


    Danke für die Tipps. Davon werde ich einiges umsetzten.


    Zu deiner Frage, der Bauherr hatte wegen der Anzeige das letzte Wort. Hatte diese aus Gründen der Bequemlichkeit dann zurückgezogen...


    wieauchimmer


    Danke für deine Antwort.

    Da stimme ich dir auch zu

  • HI Wachi1,


    für mich klingt das nach dem guten alten, " so haben wir hier das schon immer gemacht". Du machst jetzt vor wie es "richtig" geht und das würde ja bedeuten die Kollegen müssen jetzt auch. Die Erfahrung habe ich schon so oft gemacht. Ich hab dann versucht den Mittelweg zu gehen. Selber etwas zurück nehmen und durch Vormachen die anderen zu Motivieren. Aber das klappte selten. Was meine ich mit zurücknehmen. Kleiner Schäden die ständig auftreten muss man nicht immer wieder aufschreiben. Schau was die anderen eintragen ;)

    Zum Thema Anzeige, frag den Kunden was er möchte.(Sollte eigentlich in der Dienstanweisung stehen)

    Und wenn deine Vorgesetzten Dich deswegen versetzen ist das auch ne Aussage finde ich.

  • .... Kleiner Schäden die ständig auftreten muss man nicht immer wieder aufschreiben. Schau was die anderen eintragen ;)

    Und genau das kann einem den Job kosten. Was passiert wenn aus dem kleinen Schaden ein großer wird und man(n) es verhindern hätte können durch eine Meldung ?

    Was ist wenn der kleine Schaden nur ein Test ist wie aufmerksam der SMA ist ? Sowohl von Chef/Auftraggeber als auch vom Täter.

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