Guten Tag,
dieses Thema beschäftigte mich bei so manchem 12h-Dienst im Supermarkt vor dem Monitor.
Nehmen wir den Supermarkt GUT+TOLL, am Eingang hängt ein gut sichtbares Schild mit der Aufschrift:
ZitatJeder Ladendieb wird zur Anzeige gebracht, und zahlt eine Bearbeitungsgebühr von 100 Euro
Diese Bearbeitungsgebühr halte ich für unrechtmäßig! Zu dieser Annahme bringt mich der §309 BGB, der erklärt, welche Klauseln in AGB absolut unzulässig sind:
ZitatAlles anzeigen§ 309
Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
...
5. (Pauschalierung von Schadensersatzansprüchen)
die Vereinbarung eines pauschalierten Anspruchs des Verwenders auf Schadensersatz oder Ersatz einer Wertminderung, wenn
a) die Pauschale den in den geregelten Fällen nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden oder die gewöhnlich eintretende Wertminderung übersteigt oder
b) dem anderen Vertragsteil nicht ausdrücklich der Nachweis gestattet wird, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale;
...
Ich bin mir recht sicher, dass dieses Schild eine Art AGB darstellt. Ob diese Klausel aus dem BGB zutrifft weiß ich nicht. Auch stellt sich die Frage ob es eine strafrechtliche Dimension gibt, wie z.B. Betrug, wenn ich diese Bearbeitungsgebühr kassiere?
Was meint/wisst ihr darüber!
mfg
Tom