Bearbeitungsgebühr nach Ladendiebstahl!

  • Guten Tag,


    dieses Thema beschäftigte mich bei so manchem 12h-Dienst im Supermarkt vor dem Monitor.


    Nehmen wir den Supermarkt GUT+TOLL, am Eingang hängt ein gut sichtbares Schild mit der Aufschrift:


    Zitat

    Jeder Ladendieb wird zur Anzeige gebracht, und zahlt eine Bearbeitungsgebühr von 100 Euro


    Diese Bearbeitungsgebühr halte ich für unrechtmäßig! Zu dieser Annahme bringt mich der §309 BGB, der erklärt, welche Klauseln in AGB absolut unzulässig sind:



    Ich bin mir recht sicher, dass dieses Schild eine Art AGB darstellt. Ob diese Klausel aus dem BGB zutrifft weiß ich nicht. Auch stellt sich die Frage ob es eine strafrechtliche Dimension gibt, wie z.B. Betrug, wenn ich diese Bearbeitungsgebühr kassiere?


    Was meint/wisst ihr darüber!


    mfg


    Tom

    "Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht ist zu Recht ein Sklave."


    Aristoteles

  • Hallo FKSS,



    eine "Bearbeitungsgebühr" ist rechtlich zulässig..............ohne jetzt hier eine Dissertation zu machen ganz einfach erklärt,
    wer einen anderen schädigt ,muss diesem den Schaden ersetzen.....so steht es im BGB.......


    Im Falle eines Ladendiebstahles kann der Ladenbesitzer also sehr wohl von dem "ertappten" Dieb eine Erstattung der Kosten verlangen.


    Genau bei den Kosten liegt auch die "Krux"..........da müsste man den Gerichtsweg bis zum BGH antreten......



    gruß


    Frank

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • strittig war (und ist) lediglich die höhe der "entschädigung"; momentan befindet sich die grenze meines wissens nach bei ca. 80€ in der masse, wobei es in einzelfällen entscheidungen nach unten und oben gibt.



    ricon

  • Es darf (wenn ich mich nicht irre) nicht unverhältnismäßig sein.
    Bei ´ner Büchse Cola wären die € 100,- schon recht unverschämt.


    Eine Obergrenze kann durch den Staat nicht vorgegeben werden.


    Die erhobene Bearbeitungsgebühr muß jedem Kunden durch entsprechende Schilder bekanntgegeben werden.


    Keine Schilder = keine Bearbeitungsgebühr.


    Die Bearbeitungsgebührt dient nicht zur Begleichung des Schadenersatzes, der beispielsweise durch die Beschädigung der Ware entstand.


    Beide Forderungen sind zivilrechtlich einklagbar.

  • Hallo stinkefuchs,


    Zitat


    Eine Obergrenze kann durch den Staat nicht vorgegeben werden.


    Ähhh doch die gibt es............... 8)


    § 138 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches


    Wucher = auffälliges Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Zum Wucher gehört allerdings noch so manches mehr als nur das Missverhältnis zur Leistung...

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Hallo,



    doch doch......"Wucher" findet sehr wohl Anwendung......
    Schau einmal in den Urteilen des BGH nach........
    Ab 50 € geht es in diesen Bereich......


    Es kommt aber im auf die Gesamtumstände an.........deswegen hatte ich ja auch geschrieben:

    Zitat


    .......da müsste man den Gerichtsweg bis zum BGH antreten......

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Den Gang kann man aber auch bei jeder anderen Höhe gehen.


    Es gibt genug Unternehmen, die diese Kostenpauschale mit € 100,- ansetzen.


    Wenn es nicht rechtmäßig wäre, würden die Schilder nicht schon seit Jahren in den Läden hängen.


    Jedes Unternehmen kann die Spielregeln festlegen. Im ÖPNV wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben - ich finde € 40,- bei einem Ticketpreis von € 2,- auch unverschämt. Ist aber rechtens und ist das gleiche wie die nach Ladendiebstahl etc. erhobene Kostenpauschale.


    Wucher benötigt meiner Kenntnis nach eine zu erbringende Gegenleistung - auch bei zum Kauf ausliegenden Waren kann es Wucher geben, hier erhalte ich die Ware gegen einen viel zu hohen Preis.


    Bei der Kostenpauschale dürfte es nicht der Fall sein.


    Ich sitze auch oftmals mit Kollegen an Sachverhalten, die deutlich mehr als zwei Stunden Zeit in Anspruch nehmen.
    Die erhobene Pauschale (€ 50,-) reicht in diesem Fall also längst nicht aus, um die entstandenen Kosten zu decken.


    Wenn es Sachverhalte sind, die drei oder vier Stunden (insgesamt sechs bis acht "Mannstunden") beanspruchen, kommen wir auch nicht mit € 100,- aus.


    Darf so allerdings nicht gerechnet werden. Kosten für Präventivmaßnahmen muß der Auftraggeber löhnen und darf es so nicht vom Tv. abverlangen.


    Dann gibt es aber noch Unternehmen, die die Pauschale splitten. Bis € 100,- Warenwert sind 50,- zu zahlen, ab € 100,01 sind € 100,- zu zahlen.


    Es ist schon okay so. Und wenn es dem Tv. nicht passt, kann er die Zahlung verweigern. Dann gibts ´ne Rechnung und nach verstrichener Frist kommt Post vom Anwalt oder dem Inkassounternehmen...


    Das Meyer´sche Lexikon sagt dazu übrigens:
    "Wucher, die Ausbeutung der Notlage, des Leichtsinns oder der Unerfahrenheit eines anderen dadurch, dass einer sich oder einem Dritten (...) Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung und deren Vermittlung stehen."


    Und der BGH hat dazu auch schon geurteilt.


    Ist alles rechtens. Musst mal googlen.

  • Alles zwischen 50 und 100 € ist vollkommen üblich.


    das Problem: heutzutage ist bei solchem "Kleinkram" beim Amtsgericht SChluss, bis zum BGH kommt man gar nicht mehr damit.


    Deshalb gibts keine einheitliche Linie, jedes Amtsgericht entscheidet anders.

  • Hallo stinkefuchs,


    Zitat


    Wenn es nicht rechtmäßig wäre, würden die Schilder nicht schon seit Jahren in den Läden hängen


    Handeln und Tun muss nicht zwangsläufig "Recht" sein.....:-)


    Im Zivilrecht haben wir nämlich eigentlich mehr ein "Faustrecht" .....auf deutsch gesagt...wer mehr "Kohle" hat.....
    bekommt "Recht".....


    Schau dir doch einmal die von den Verbraucherzentralen erstrittenen Urteile gegenüber "Großen Firmen" an....
    Lieschen Müller hätte gegen diese Konzerne doch überhaupt keine Chance gehabt........



    Nein....."Bremer Modell"

    Zitat


    Im ÖPNV wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben - ich finde € 40,- bei einem Ticketpreis von € 2,- auch unverschämt. Ist aber rechtens und ist das gleiche wie die nach Ladendiebstah......


    Nein....das ist überhaupt nicht dasselbe....... :(
    Das ist "staatliche Willkür"..... :evil:
    Der Hintergrund ist das sogenannte Bremer Modell (aus den 1950er-Jahren)..........


    Damals wurde in der Hansestadt Bremen eine ausgiebige Untersuchung bezüglich des Verzichtes auf Schaffner bei Bussen und Straßenbahnen
    gestartet......
    Man ließ damals 50 Prozent der Linien MIT Schaffnern verkehren und 50 % der Linien OHNE Schaffner......
    Damals stellte man fest,das OHNE Schaffner eine Schwarzfahrer-Quote auf den Linien von 1,3 % "entstand".......
    nach damaligen Fahrpreis "verursachten" diese Schwarzfahrer einen Einnahme-Ausfall von rund 5 DM......
    Damit ergab sich das erste
    erhöhtes Beförderungsentgel in Höhe von 5 DM
    (Anzumerken sei,das 5 DM in den 1950er-Jahren ungefähr soviel wie heute 30 € waren......)


    Um es auf den NENNER zu bringen.....nach dem "Bremer Modell" zahlt der erwischte Schwarzfahrer für die
    (Potentiellen anderen....) mit......


    Übrigens ist das erhöhte Beförderungsentgelt vom Grundsatz her der Doppelte Fahrpreis ,mindestens jedoch XX-€


    Dadurch,das heutzutage fast überall in D Verkehrsverbünde bestehen,kommt diese Regelung in den meistens Fällen nicht mehr zu tragen.........sie BESTEHT aber weiterhin in allen Tarifbestimmungen.... :!:


    Zusätzlich ist das ganze ja auch noch im Strafgesetzbuch strafbewehrt.......(wenn man jetzt ein
    böhser Mensch wäre....könnte man glauben,das sich der Staat die Personalkosteneinsparungen mit ALLEN Mitteln "sichern" will........ :( )


    Schließlich waren bis zur zur Jahrtausendwende ja ALLE ÖPNV-Betriebe in staatlicher Hand...(Kommunen/Land/Bund).........


    Für Gemeinden wie Kassel,Augsburg oder Ingolstadt zum B. sind das ja "Einsparungen" von 2 bis 3 Millionen € im Jahr......

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Zitat von Frank

    Zusätzlich ist das ganze ja auch noch im Strafgesetzbuch strafbewehrt.......(wenn man jetzt ein
    böhser Mensch wäre....könnte man glauben,das sich der Staat die Personalkosteneinsparungen mit ALLEN Mitteln "sichern" will........


    Quatsch...


    Die Vollstreckung einer EFS kostet den bösen Staat am Tag im Schnitt etwa 220 Euro.


    Jeder verurteilte Schwarzfahrer der seine Haft antritt und durchschnitttlich 25 Tage absitzt verursacht dem Bundesland also Kosten in Höhe von + - 5000 Euro.


    Warum macht das Land das denn um den Kommunen die Einnahmen zu sichern? Was hat das Land davon ?


    Und wie sieht das Patentrezept á la Frank aus um den Verkehrsverbünden ihre Einnahmen zu sichern wenn Schwarzfahren nicht verfolgt wird ??

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Wie ist das EBE denn sonst zu bewerten?


    Es ist doch nix anderes als eine Kostenpauschale, die der Schwarzfahrer zu zahlen hat.
    Hier hat das Kind einfach einen anderen Namen, von der Sache ist es gleich.


    Dann könnte man auch das einfache Ticket in Rechnung stellen und Strafanzeige erstatten.


    Passiert aber nicht.


    Und wenn es bekannt ist, dass kassiert wird, hat jeder Fahrgast die Konsequenzen zu tragen.
    Wer nicht will, geht zu Fuß.


    Wer klaut, zahlt. Wer nicht zahlen will, braucht nicht klauen.


    Wenn ich irgndwo bestelle, akzeptiere ich die Geschäftsbedingungen.


    Will ich das nicht, gibts keine Lieferung.


    Alles rechtlich einwandfrei.


    Die Höhe der zu zahlenden Pauschale könnte als unverhältnismäßig betrachtet werden, wenn die Relationen nicht zueinander
    passen... Aber sonst?

  • Nimm das EBE doch einfach als "Freikaufgeld" um einer Anzeige wg. Erschleichen von Leistungen zu entgehen. Bei Ackermann hat man das ja auch so gemacht...

  • Da im Wiederholungsfall trotzdem Anzeige erstattet wird ..zumindest von meinem Verkehrsverbund...wohl nicht.


    Und was hat das mit Ackermann zu tun ?

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Zitat von qexco

    Nimm das EBE doch einfach als "Freikaufgeld" um einer Anzeige wg. Erschleichen von Leistungen zu entgehen. Bei Ackermann hat man das ja auch so gemacht...


    Mit den 50 öcken kauft man sich aber beim Ladendiebstahl nicht frei.
    Geschrieben wird trotzdem.


    Auch einige Verkehrsbetriebe kassieren und zeigen an, ein paar Betriebe nehmen die Zahlung als "Ersatzleistung" und verzichten auf die Anzeige.

  • Zitat von Landgraf

    Da im Wiederholungsfall trotzdem Anzeige erstattet wird ..zumindest von meinem Verkehrsverbund...wohl nicht.


    Und was hat das mit Ackermann zu tun ?


    Hat der sich nicht vor Gericht auf eine Zahlung eingelassen dafür das das Verfahren eingestellt wird?



    Zitat von stinkefuchs


    Mit den 50 öcken kauft man sich aber beim Ladendiebstahl nicht frei.
    Geschrieben wird trotzdem.


    Auch einige Verkehrsbetriebe kassieren und zeigen an, ein paar Betriebe nehmen die Zahlung als "Ersatzleistung" und verzichten auf die Anzeige.


    In München wird bei Zahlung verzichtet, ich schrieb ja lediglich vom EBE. Beim Ladendiebstahl ordne ich die Bearbeitungsgebühr als "Schadensersatz" für die Personalkosten ein...

  • Zitat von qexco

    Hat der sich nicht vor Gericht auf eine Zahlung eingelassen dafür das das Verfahren eingestellt wird?


    Anders formuliert.


    Was hat das Akzeptieren eines Strafbefehls mit einer rein privat erhobenen Bearbeitungsgebühr zu tun ?
    Das ist kein freikaufen, hier wird aufgrund eines Anerkenntnisses auf die Durchführung eines Strafprozesses mit all seinen Kosten für die Allgemeinheit verzichtet. Ein normaler Vorgang an jedem deutschem Amtsgericht und auch für Hinz und Kunz nicht ungewöhnlich. Ansonsten hätten die Gerichte nämlich überhaupt keine Zeit mehr....


    Zudem sagst du schon den ganz grossen Unterschied aus, er war vor Gericht...


    Hier werden also Äpfel und Birnen verglichen.

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


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