Bearbeitungsgebühr nach Ladendiebstahl!

    • Erster Beitrag

    Guten Tag,


    dieses Thema beschäftigte mich bei so manchem 12h-Dienst im Supermarkt vor dem Monitor.


    Nehmen wir den Supermarkt GUT+TOLL, am Eingang hängt ein gut sichtbares Schild mit der Aufschrift:


    Zitat

    Jeder Ladendieb wird zur Anzeige gebracht, und zahlt eine Bearbeitungsgebühr von 100 Euro


    Diese Bearbeitungsgebühr halte ich für unrechtmäßig! Zu dieser Annahme bringt mich der §309 BGB, der erklärt, welche Klauseln in AGB absolut unzulässig sind:



    Ich bin mir recht sicher, dass dieses Schild eine Art AGB darstellt. Ob diese Klausel aus dem BGB zutrifft weiß ich nicht. Auch stellt sich die Frage ob es eine strafrechtliche Dimension gibt, wie z.B. Betrug, wenn ich diese Bearbeitungsgebühr kassiere?


    Was meint/wisst ihr darüber!


    mfg


    Tom

    "Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht ist zu Recht ein Sklave."


    Aristoteles

  • Recht braucht Unrecht nicht zu weichen ist wohl ein Rechtsgrundsatz in der BRD, oder ?


    Du verbreitest Stammtischblödsinn und ich setze Fakten dagegen.


    Wenn dir nichts besseres mehr einfällt.....

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.