Werkschutz und Aufzug...?

  • Da es im Ursprungs-Thread doch heftigst OT war, hab ich das mal abgetrennt. Soll ja den Topic dort nicht stören:


    Es ging um den Kontrollstellenmarathon in manchen Objekten, hierzu folgte ein Erfahrungsbericht, der folgendes enthielt:

    Zitat von rescue

    dann von dort mit Fahrstuhl ins 6. OG...


    Ich kenn das so nicht... ihr etwa?

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Das benutzen eines Liftes sollte aus offensichtlichen Gründen vermieden werden.
    Vorgeschrieben ist es aber keinesfalls überall.

    Leidenschaftlicher Skeptiker und alles-in-Frage-Steller


    Optimisten sind Träumer! Deshalb behalten die Pessimisten auch immer recht!

  • Bei mir steht in der allgemeinen Dienstanweisung meines Arbeitgebers, dass ich keine Aufzüge benutzen darf. Also tue ich das auch nicht. Ich für meinen Teil nehme lieber die Treppe, denn bei dem vielen Rumsitzen bin ich über jede Bewegung froh. 8)

  • also, ich kenn dass! es gibt gebäude die mehr als 10 Stockwerke haben......über 45 Stockwerke sind für den kontrollstellenmarathon zu fuß nicht realisierbar. deshalb wurden in manchen objekten die kontrollstellen von unterschiedliechen teams zu unterschiedlichen zeiten in unterschiedliechen stockwerksintervallen kontrolliert. der aufzug war in der DA vorgeschrieben!


    gruss ricon

  • Hallo,


    ich kenne einen Bürogebäudekomplex, wo Aufzüge trotz Verbot in der DA von den SMA's genutzt wurden (ja auch von mir manchmal! ) :roll:


    Im E-Fall wäre ja ein zweiter Kollege da gewesen um den ersten zu retten. Aber dann wäre die BMA unbesetzt gewesen . . .


    Wenn wir grad beim Thema Aufzüge sind: Ist es eigentlich im rechtlichen Rahmen, wenn ein SMA im Objekt die Aufzugsnotbefreiung vornimmt obwohl er dafür nicht ausgebildet ist, bzw. die Ausbildung durch eine A4 Seite Text ersetzt wird?


    mfg


    Tom

    "Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht ist zu Recht ein Sklave."


    Aristoteles

  • Zitat von FKSS


    Wenn wir grad beim Thema Aufzüge sind: Ist es eigentlich im rechtlichen Rahmen, wenn ein SMA im Objekt die Aufzugsnotbefreiung vornimmt obwohl er dafür nicht ausgebildet ist, bzw. die Ausbildung durch eine A4 Seite Text ersetzt wird?


    Die Aufzugswärterprüfung ist nicht mehr notwendig. Es reicht mittlerweile nur eine entsprechende Einweisung.

  • Hallo,



    dazu mal was aus der Praxis........:-)


    Läuft der NOTRUF des/der Aufzüge im Gebäude beim Wachmann selber auf,sollte man(n) auf keinen Fall den Aufzug benutzen...... 8)
    ...Simpler Grund.....man kann sich ja schlecht selber "befreien"..........
    ACHTUNG......in vielen Aufzügen sind Handys funktionslos.........unter Umständen ist man dann nämlich die ganze Schicht (11 Stunden)
    im Aufzug gefangen.......


    geht der NOTRUF aber an eine externe Stelle und kommt von dort auch ein MA........ :D .....


    Wobei das ganze natürlich vom jeweiligen Objekt abhängig ist.......eine "Allgemeine Lösung" gibt es hier nicht......

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

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