Zuschläge für Revierfahrer?

  • Nabend!


    Wollte mich mal erkundigen, ob Jemand weiß, ob Revierfahrer laut Tarif Zuschläge bekommen?


    Meine soetwas mal in einem Tarif gelesen zu haben, bin mir aber diesbezüglich nicht ganz sicher.

    In jedem Menschen steckt etwas gutes..... die Gesellschaft verbietet es uns nur dieses rauszulassen...

  • Aus welchem Bundesland bist du denn überhaupt?


    In BW gibt's darauf die ganz normalen Zuschläge, wie bei jeder anderen Lohngruppe auch. Sprich:
    15 % Nachtzuschlag
    35 % Sonntagszuschlag
    100 % Feiertagszuschlag

    Die Kunst der Personalführung besteht darin,
    die Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen,
    dass diese die dabei entstehende Reibungshitze
    als Nestwärme empfinden.

  • Bin aus BW.


    Hmm... ich war mal der Meinung, dass Revierfahrer extra noch Zuschläge bekommen, wenn diese rein Fahrten durchführen.

    In jedem Menschen steckt etwas gutes..... die Gesellschaft verbietet es uns nur dieses rauszulassen...

  • So wie Stephie-D schreibt isses.
    Du kannst froh sein, das Dein AG die "Rüstzeit" vor Deiner Abfahrt in die Buden Dir nicht als technischen Dienst berechnet.
    Der "Tarif" liegt hier zB noch unterhalb des Separatlohnes...
    Und "rein Fahrten" durchführen kann auch Kurierdienst sein... auch da gibbet weniger als im FSD...
    Weck also lieber keine schlafenden Hunde (oder den Sparfuchs)!

  • Seit wann bekommt man als reiner Kurierfahrer weniger als ein FSD??? (Hab nur den LTV von 2005-2007 aber dürfte richtig gerechnet haben)


    Seperatwachmann: 7,88 €
    FSD: 8,54
    Kurier- und Belegtransport:
    1.-12. Monat: 8,62 €
    ab 13. Monat: 8,95 €

    Die Kunst der Personalführung besteht darin,
    die Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen,
    dass diese die dabei entstehende Reibungshitze
    als Nestwärme empfinden.

  • Ok, dachte schon ich bin gar nicht mehr up to date :lol:
    Na in BW scheint es ja Gott sei Dank immer noch so zu sein.

    Die Kunst der Personalführung besteht darin,
    die Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen,
    dass diese die dabei entstehende Reibungshitze
    als Nestwärme empfinden.

  • Hi...


    ich denke er meint die Springer-Zulage, sofern es die im TV noch gibt.
    Müsste aber selbst mal nachsehen...

  • Wie genau die Bezeichnung für die Zuschläge ist, weiß ich jetzt selber nicht, meinte aber mal im Tarifvertrag für Schleswig-Holstein
    gelesen zu haben, dass Revierfahrer seperat geführt sind und etwas höher liegen als reiner Objektdienst.


    Grund für die Anfrage ist folgender:
    Unser Hauseigener Sicherheitsdienst hat neben der eigenen Firma noch Fremdkunden, diese wurden bis jetzt zwar mit kontrolliert, aber
    mehr oder weniger als normale Tätigkeit, die verschiedene Mitarbeiter durchgeführt haben.
    Jetzt soll unser Dienst so umgestellt werden, dass ein Mitarbeiter als reiner Revierfahrer eingesetzt wird und alleine die Fremdkunden und einige eigene Betriebsteile
    zur Kontrolle anfahren wird.


    Diesbezüglich bin ich mir nicht sicher, ob dieser Revierfahrer jetzt eigentlich einen anderen Tariflohn ( siehe oben) bekommen würde.

    In jedem Menschen steckt etwas gutes..... die Gesellschaft verbietet es uns nur dieses rauszulassen...

  • Wenn er in seinem Dienst einen reinen Revierdienst ausführt, dann hat er auch dessen Lohn zu bekommen.


    Die Springerzulage gibt es auch noch, allerdings hat diese sich im neuen noch nicht allgemeinverbindlichen LTV nicht erhöht.

    Die Kunst der Personalführung besteht darin,
    die Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen,
    dass diese die dabei entstehende Reibungshitze
    als Nestwärme empfinden.

  • Zitat von Stephie-D

    Wenn er in seinem Dienst einen reinen Revierdienst ausführt, dann hat er auch dessen Lohn zu bekommen.


    Die Springerzulage gibt es auch noch, allerdings hat diese sich im neuen noch nicht allgemeinverbindlichen LTV nicht erhöht.



    Das würde bedeuten, wenn der Mitarbeiter während der Dienstzeit noch andere Tätigkeiten (Kontrollrunden, Verschlussrunden) durchführt,
    hätte er keinen Anspruch?

    In jedem Menschen steckt etwas gutes..... die Gesellschaft verbietet es uns nur dieses rauszulassen...

  • Aus dem aktuellen LTV für Baden-Württemberg:

    Zitat

    Springer monatl. 53,70 €


    Die Springerzulage wird gezahlt, wer zwischen den Gruppen § 2 I.1; § 2 I.2; § 2 II.1a) – 1b);
    § 2 II.2; § 2 III.1a) - 1c); § 2 III.3; § 2 IV. und § 2 V.5
    während eines Kalendermonats in mehr als zwei
    dieser Gruppen eingesetzt wird.


    § 2 I.1 = SMA im Revier-/Streifendienst
    § 2 I.2 = SMA in NSL


    § 2 II.1a = SMA im Separatwachdienst mit WSL I
    § 2 II.1b = SMA im Separatwachdienst mit WSL II


    § 2 II.2 = SMA im Objektschutz als GSSK
    § 2 III.1a - 1c = SMA in militärischen Anlagen
    § 2 III.3 = SMA in militärischen Anlagen der nichtdeutschen NATO-Streitkräfte


    § 2 IV = Kurier- und Belegtransport


    § 2 V.5 = SMA im Messe- und Veranstaltungsdienst

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Habe mal ne frage,



    Ab wann ist mann ein sogenennter Springer?
    weil ich habe verschiedene sachen gehört wie wenn man z.b viele reviere kennt oder zusätzlich sep.wache machen würde esrt dann währe dies der fall, wiel bei mir es so ist das ich viele revire kenne deshalb die frage ich danke im voraus

  • Zitat von mustel

    Habe mal ne frage,



    Ab wann ist mann ein sogenennter Springer?
    weil ich habe verschiedene sachen gehört wie wenn man z.b viele reviere kennt oder zusätzlich sep.wache machen würde esrt dann währe dies der fall, wiel bei mir es so ist das ich viele revire kenne deshalb die frage ich danke im voraus



    Das ist eine einfache Sache, wenn es in deinem Arbeitsvertrag bzw. in deiner Stellenbeschreibung steht :lol:


    Gruß WR

  • Auch hierzu gibt es was im LTV Baden-Württemberg (Version vom 10. Mai 2008) :wink:


    § 2 Löhne
    Lohnzulagen
    2. Springer
    Die Springerzulage wird gezahlt, wer zwischen monatl. 53,70 €
    den Gruppen § 21.1; § 21.2; § 211.1a) -1b);
    § 211.2; § 2111.1a) -1c); § 2111.3; § 2 IV. und § 2 V.5
    während eines Kalendermonats in mehr als zwei
    dieser Gruppen eingesetzt wird.

    Die Kunst der Personalführung besteht darin,
    die Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen,
    dass diese die dabei entstehende Reibungshitze
    als Nestwärme empfinden.

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