Sachkundeprüfung - Jäger und Sportschütze

  • Hallo, ich bin am Überlegen, ob ich in das Wachgewerbe einsteigen soll. Vorbereitungskurs zum 34a GewO ist schon mal gesichert.


    Meine Frage: Ich bin Jäger und Sportschütze. Habe also eine Waffensachkundeprüfung und WBK.


    Ich ging davon aus, das genügt. Nun erzählte mir jemand, dass sei für eine eventuelle Beantragung eines Waffenscheines nicht ausreichend


    Die Waffensachkundeprüfung für Wachleute sei anders. Stimmt das? Müsste ich erneut eine Waffensachkundeprüfung machen?

  • Waffensachkunde ist Waffensachkunde da gibt es keinen Unterschied. Es gibt zusätzlich eine Einweisung über die genutzte Dienstwaffe, diese führt der Arbeitgeber durch. Einen Waffenschein brauchst du nicht beantragen, wirst du auch gar nicht bekommen, der Arbeitgeber übergibt dir eine Trageerlaubnis während der Arbeitszeit.

  • Ja es gibt einen Unterschied.
    Die Dauer der Schulung für Berufswaffenträger ist länger als für Sportschützten.

    Die schriftliche Prüfung ist auch etwas umfangreicher.

    Dazu gibts auch Kurzwaffe oder Langwaffe. (kann man zusammen ablegen)


    Kurz und Knapp: "Die Waffensachkunde für Sportschützten, reicht nicht"


    Daher muss leider "derSheriff" wiedersprechen, Waffensachkunde ist nicht Waffensachkunde.

  • Sachkunde ist nicht Sachkunde. Aber wird sie anerkannt?


    Ich habe meine Sachkunde als Jäger gemacht. Darin enthalten ist Schießen auf laufenden Keiler, oder Flintenschießen. Das braucht ein Sportschütze nicht. Der Jäger wiederum erfährt nichts über Notwendigkeit der Verbandszugehörigkeit, Trainingsnachweise usw.


    Die Prüfungen sind unterschiedlich, die Vorbereitung auch.


    Dennoch wird die Sachkunde Prüfung Jäger als Sportschütze anerkannt. Eine nochmalige Prüfung ist nicht notwendig. Trotz unterschiedlicher Inhalte.

  • Nein, die Sachkunde wird grundsätzlich nicht anerkannt, Du kannst aber bei der zuständigen Behörde nachfragen ob man eine Ausnahme machen kann.

  • Warum will man unbedingt eine Waffe tragen?

    Ich habe zwar die Waffensachkundeprüfung für Berufswaffenträger (lang und kurz), bin aber heilfroh keine tragen zu müssen.

    Wenn ich sehe, was heute alles im Wachgewerbe arbeiten darf, bin ich wirklich ganz arg doll super mega froh, auf einem waffenlosen Objekt zu arbeiten.

  • Manche Tätigkeiten sind eben mit einer Waffe verbunden, wenn ich meine "Berufung" in einem dieser Bereiche finde, dann ist es halt so.....

  • Habe eine Mail meiner zuständigen Waffenbehörde erhalten:


    Sehr geehrter Herr .......,

    eine abgelegte Jägerprüfung stellt keinen Sachkundenachweis für einen Berufswaffenträger dar, da die Prüfungen, wie Sie bereits selber festgestellt haben, unterschiedliche Inhalte und Schwerpunkte haben.

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