Verschlusssache VS- NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

  • Hallo Zusammen,


    meine VS-NfD Verpflichtung wurde aufgrund meiner Staatsangehörigkeit nicht bestätig, in meinem Unternehmen, da wo ich arbeite.

    Aktuell besitze ich, neben der deutschen Staatsangehörigkeit auch, die irakische.


    Ist das rechtlich geregelt? Ich bin deutscher und habe den Recht nicht im Staatsgeheimnisse-Bereich zu arbeiten?!

    Im Internet habe dazu nichts gefunden!


    Danke!

    VG

  • Rechtliche Grundlagen zu diesem Thema finden sich im Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG), der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, kurz VSA) sowie dem Handbuch für Geheimschutz in der Wirtschaft (Geheimschutzhandbuch, kurz GHB) vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

    Weitere rechtliche Verpflichtungen können sich aus individuellen vertraglichen Vereinbarungen mit dem jeweiligen Auftraggeber oder durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ergeben. Das BMWi ist gemäß §25 SÜG für die Betreuung und Kontrolle sicherheitsempfindlicher Tätigkeiten innerhalb der Wirtschaft zuständig.

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