Autobahn-Skater auf der A8

  • Sollte mal schreiben wie ich das meine :
    Das "Cool" bezieht sich auf die Sache an sich, wer die Strecke kennt (oder Bericht lesen) der weiß das es ein saugefährlicher Abschnitt ist und ich das schon bemerkenswert finde sich da auf einem Skateboard runter zu wagen.
    Das das ganze auf einer BAB im fließenden Verkehr geschiet ist schon echt kriminell, auch wenn die Begleitfahrzeuge freisperren und den nachfolgenden Verkehr vom Skater fernhalten, da hätten heftigen Dinge passieren können.
    Ist ja immerhin eine Straftat die er da begeht und sowas heiße ich nicht gut...

    N'oublies jamais : tu es ton pire ennemi...

  • Zitat von Outsider

    auch wenn die Begleitfahrzeuge freisperren und den nachfolgenden Verkehr vom Skater fernhalten


    Nötigung ?


    Amtsanmassung ?


    Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr ?


    Kennzeichen abgeklebt ?


    Na danke....

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Adrinalinkick ist eben in. Ist doch egal ob die auf der Autobahn skateboarden,oder auf fahrende Züge aufspringen.
    Die haben alle einen an der Waffel !!!
    Ferner glaube ich das niemand so nen scheiß machen würde,wenn mans nicht Filmen und ins Netzt stellen könnte.
    Einmal berühmt sein.....auch wenn niemand deinen Namen kennt.
    :kotz:


    ...jedenfalls noch nicht. 8) *wachmann*

    Leidenschaftlicher Skeptiker und alles-in-Frage-Steller


    Optimisten sind Träumer! Deshalb behalten die Pessimisten auch immer recht!

  • ... und wenn so ein Skater auf der Autobahn vor mir erscheint...


    ... wird Vollgas gegeben und ran an den Feind...


    :twisted:

  • Ich hab grad 'nen Igel gefressen...


    -> Behindert hat der keinen...
    -> über 50 kmh war der auch schnell


    Wo steht eigentlich geschrieben, mit was ...(oder nicht).. man auf der AB fahren darf?


    Schnell genug war der allemal..
    :wink:

  • Zitat von Faultier

    Wo steht eigentlich geschrieben, mit was ...(oder nicht).. man auf der AB fahren darf?


    Die Frage ist jetzt nicht ernst gemeint, oder?

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


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  • Doch... wirklich... ich dachte da geht es nur um Geschwindigkeit... also Torfrock mit Trecker geht net...
    (sorry ich bekomm den Stänkermodus nicht aus...:lol: )
    Gibt es wirklich einen §§ der besagt, das der Nutzer der bundes.. blabla.. Autobahn in ein Gefährt.. eingebunden sein muss?
    Ich habe die Grenzen für den Zugang bisher nur in der Geschwindigkeit gefunden.. :wink:

  • Ich bleib dabei und behaupte stur und steif... wenn ich nur schnell genug zwischen Auffahrt und Abfahrt bin, und Maut bezahlt habe, kann ich auch mit 'nem getoonten Rasenmäher rumtuckern ...!
    Der Jung geht leer aus..
    Der hat sich an die Mindest- und auch an die Maximalgeschwindigkeit gehalten...
    Sorry... mein Jura gibt da nur eine Lücke preis... :roll:

  • ok... faultier, schau dir mal den §18 StVO an... sollten dann noch Fragen offen sein, wir sind für dich da ;-)

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    Team_Signatur

  • OK


    Wie war das nochmal :?::?::?:


    ...... durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h .......


    Alles geklärt :?:


    :lol: :lol:

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • [klugscheiss]Es wird eine Mindestgeschwindigkeit von 61 km/h gefordert, wenn die Kiste lt. Papieren nur 60 km/h macht, ist das höchste der Gefühle die Landstraße...[/klugscheiss]

  • Zitat von stinkefuchs

    [klugscheiss]...die Landstraße...[/klugscheiss]


    nochmal Klugscheiss: Darf auch gerne ne Bundesstraße sein, darf nur keine Kraftfahrstraße (=autobahnähnlich ausgebaut, mind. 2 Fahrstreifen pro Fahrtrichtung, durch bauliche Einrichtung voneinander getrennt) sein 8)


    ...und immer noch wichtig: Es muss ein Kraftfahrzeug (selbstfahrendes, nicht schienengebundenes Landfahrzeug, das durch Motorkraft angetrieben wird) sein...


    Nebensächlich: Skateboards, Inliner und dergleichen sind nicht mal Fahrzeuge i.S. des Verkehrsrechts - dürfen somit noch nicht mal auf die normale Straße, haben auf der Fahrbahn nichts verloren.

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