Cooles Ding, aber wenn der erwischt wird, gibt es mehr als ein DuDu...
http://de.youtube.com/watch?v=piIpz1tewEg&feature=related
Dazu noch ein Bericht bei Spiegel-Online...
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,576418,00.html
Cooles Ding, aber wenn der erwischt wird, gibt es mehr als ein DuDu...
http://de.youtube.com/watch?v=piIpz1tewEg&feature=related
Dazu noch ein Bericht bei Spiegel-Online...
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,576418,00.html
Klugscheisser...
:wink:
ab und an ist es einfach mal schön, das klugscheissen
ZitatÄndert aber nix an den 61 km/h.
Sicher - hat ja aber auch Ghostguard schon geschrieben... "mehr als 60 km/h"
Sind das dann nicht schon 60,1 ?
..oder wird hier Kaufmännisch gerundet ??
Ich brech mich weg..... :todlachen: :todlachen:
In den Zulassungspapieren/BE werden nur volle Zahlen eingetragen, nix mit Komma-Stellen
Eingetragen wird also bei einem ermitteltem Wert von 60,5 was?
Kommazahlen existieren ja schliesslich, was die Bürokratie dann daraus macht muss ja schliesslich auch festgeschrieben sein....
Gibt ja ein Anrecht auf Ermessensfehlerfreie Entscheidung!
Tja... da bin ich dann auch überfragt...
Da wäre wohl die Zulassungsstelle oder auch der Sachverständige, der die BE erteilt der richtige Ansprechpartner...
Wenn wir den Quatsch mal weiter spinnen, müßten wir aber sagen, das ein Kraftfahrzeug nur ein Kraftfahrzeug ist,wenn es aus eigener Kraft fährt. Fakt !
Das ist bei dem Skater nicht der Fall,jedenfalls nicht um auf die benötigte Mindestgeschwindigkeit zu kommen. Er wäre eher ein nicht straßenverkehrstauglicher Anhänger,der gelegendlich den Kontakt zur Zugmaschine verliert.
Wenn das ok wäre, dann könnten viele Seniorenbetreuer auf die dicken Autos verzichen. Man könnte Omas Rollstuhl dann einfach mittels Abschleppseil an der Stoßstange befestigen und die alte Schreckschraube über Weihnachten von Düsseldorf nach Köln ziehen. :lol:
Zitat... müßten wir aber sagen, das ein Kraftfahrzeug nur ein Kraftfahrzeug ist,wenn es aus eigener Kraft fährt.
Bislang reden wir hier eigentlich weniger Quatsch, sondern über derzeit geltendes Straßenverkehrsrecht mitsamt den offiziellen Definitionen...
Von was reden wir denn hier.
Ist der § denn nicht eindeutig?
§18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen
(1) Autobahnen und Kraftfahrstraßen dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, gilt das gleiche auch für diese. Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein.
Nun sollten wir uns doch einig sein dass ein Skater nihts auf einer Strasse zu suchen hat
Ist laut spiegel.de kein Straftatbestand, weil sich keiner gemeldet hat, der sich angepisst fühlte. Also bleibt nur eine Ordnungswidrigleit, die aber schon längst verjährt ist.
Wo kein Richter da kein Henker...
Ich stänker mal weiter...
:roll:
Lassen wir unseren Border also als geschleppt... sprich.. als Anhänger durchgehen...
Dann macht sich doch nur der "Schlepper" oder das Zugfahrzeug juristisch nass.. ?? oder ??
Was kann der Hänger dafür, wenn das Zugfahrzeug ihn ausklinkt..??
:wink:
Wenn ich mich nicht irre, darf ein Skater nichtmal den Fahrradweg benutzen. Wieso sollte es denn dann als Anhänger durchgehn?
Jepp, ghostguard hat Recht...
Im Gegensatz zum Anhänger ist das Skateboard kein Fahrzeug im verkehrsrechtlichen Sinn. Hat auf keiner Straße was verloren... genauso wie Bobbycars, Inliner...
Is das hier eigentlich Skuriles und Fun oder die theoretische Führerscheinprüfung ??
lalilu...
In unser Landeshauptstadt haben die Blader gleiche Rechte wie die Radfahrer..
(wehe es kommt einer auf die Idee, das ich das ok finde!)
Nun gehts dem Skater vielleicht doch noch an den Arsch.
ZitatAlles anzeigenErschienen am 19. September 2008
Er sauste mit Tempo 100 auf einem Skateboard die Autobahn 8 hinab: Extremsportler Sebastian H. ist der waghalsige Rollbrettfahrer, dessen Stunt sich als Video im Internet größter Beliebtheit erfreut. Nun durchsuchte die Polizei Haus und Geschäft des 31-Jährigen.
Es hat lange gedauert, bis die Ermittler auf Sebastian H. zugegangen sind. Noch vor zwei Tagen sagte der Stuttgarter "Spiegel-Online", die Behörden hätten bislang keinen Kontakt zu ihm aufgenommen. Nun jedoch durchsuchten Polizeibeamte aus Göppingen und Stuttgart seine Wohn- und Geschäftsräume.
Autos schirmten den Skater ab
Der Extremsportler hatte sich von einem Motorrad auf die Autobahn 8 ziehen lassen und war dann mit Tempo 100 den "Drackensteiner Hang" hinuntergerast. Dort ist wegen des starken Gefälles nur Tempo 80 erlaubt. Hinter ihm fahrende, offenbar jedoch zu seinem Team gehörende Autos hatten H. dabei vom restlichen Verkehr abgeschirmt. Der Sportler ließ die halsbrecherische Tour filmen. Das Video wurde schließlich im Sommer bei YouTube eingestellt.
Ermittlungen wegen Kennzeichenmissbrauch
Die Durchsuchung erfolgte auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ulm, die nun wegen des Verdachts des Kennzeichenmissbrauchs ermittelt. Das Nummernschild des Motorrads, von dem sich der Skateboarder hatte ziehen lassen, sei größtenteils abgeklebt gewesen, hieß es.
Polizei hat wenig Chancen
Beschlagnahmt wurde bei der Polizeiaktion auch ein sogenanntes "Longboard" mit grünen Rollen - wie es bei der Abfahrt verwendet wurde. Noch prüfen die Behörden, ob den Beteiligten andere Straftatbestände wie gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr oder Nötigung zur Last gelegt werden können. Die Chancen dafür stehen nicht unbedingt gut.
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