Mitarbeiter ohne §34a GewO eingestellt

  • Das sind ganz verschiedene Probleme die da wohl zusammen kommen.


    Hat er bisher schon auf einer Position gearbeitet wo man die Unterrichtung oder mehr braucht? Oder warum hat er jetzt die Unterrichtung (wie ich vermute) gemacht?

    Wenn das Ordnungsamt in als "nicht sicher" (wohl eher als unzuverlässig im Sinne des §34a) dann kann er erstmal in der Sicherheit nicht arbeiten bis das Problem geklärt ist.


    Was das unbezahlt zuhause bleiben angeht spare ich mir mal eine Aussage bis ich mehr Infos habe da ich bei der Firma eine eher schlechte Vermutung habe.

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


    Der überlegene Mensch vergisst nicht die Gefahr, wenn er in Sicherheit ist (Confucius)

  • also hat er seit 3,5 Jahren illegal gearbeitet... Wahrscheinlich ist die Erkenntnis des Ordnungsamtes dann auch entsprechend korrekt...


    Also mal wieder ein schwarzes Schaf der Branche diese Firma? Schade das das leider immer noch so häufig vorkommt und Kunden an solche Firmen noch Aufträge vergeben.

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


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  • bis letzte woche war alles okay…


    Nein, bis letzte Woche war nichts okay.


    Firma (und Mitarbeiter) sind bis dahin nur noch nicht erwischt worden, bei dem was sie falsch machen.



    2020 ist er ohne 34a schein eingestellt wurden seid dem arbeitete er bei unserem Arbeitgeber

    Das war schonmal nicht rechtens.


    Er als Mitarbeiter bringt (für die meisten Tätigkeiten) nicht die Mindestanforderungen mit und die Firma als Arbeitgeber hätte ihn nicht in entsprechenden Tätigkeiten beschäftigen dürfen.


    bis er von Ordnungamt als nicht sicher eingestuft wurden ist.

    Wurde er bei seinem Eintritt in die Firma 2020 wie vorgeschrieben angemeldet und überprüft und die Überprüfung ergab damals vor Antritt der Tätigkeit (so wie vom Gesetz vorgesehen), dass er tätig sein durfte?

    Hat er seitdem irgendwelche Dinge getan, die ein negatives Ergebnis einer Wiederholungsprüfung zur Folge haben?


    Oder wurde er 2020 nicht ordnungsgemäß angemeldet und dementsprechend auch nicht überprüft und die Überprüfung wurde jetzt das erste Mal durchgeführt und hatte ein negatives Ergebnis?


    Wie dem auch sei: Nein, bisher war offensichtlich nicht "alles okay".


    Ist das Rechtens?

    Das hängt vom Arbeitsvertrag ab, den keiner von uns kennt.


    Ohne entsprechenden §34a GewO-Unterrichtungs- oder -Prüfungsnachweis hätte er seit 2020 bis Sommer 2023 die meisten Tätigkeiten in einem Sicherheitsunternehmen gar nicht durchführen dürfen.


    Seit der negativen Zuverlässigkeitsprüfung darf er die meisten Tätigkeiten in einem Sicherheitsunternehmen nicht mehr durchführen.


    Ob das Sicherheitsunternehmen Stellen hat, in denen ein nicht zuverlässiger Mitarbeiter noch arbeiten kann (Lager, Verwaltung, etc.) und ob dieser Mitarbeiter für diese Tätigkeiten überhaupt qualifiziert ist, kann hier auch keiner erraten. Aber man kann vermuten, dass die Antwort "nein" ist.


    Insofern ist es zumindest wahrscheinlich, dass der Arbeitgeber hier eine Kündigung aussprechen muss.

    Wenn man hier noch eine alternative Beschäftigungsmöglichkeit sucht, ist das nett.

    Ein Anbieten seiner Arbeitskraft durch den Mitarbeiter ist hier (vermutlich) wirkungslos, da er seine (vermutlich) arbeitsvertraglich vereinbarten Tätigkeiten aus gesetzlichen Gründen nicht weiter ausführen kann und darf (d.h. die Ursache liegt nicht beim Arbeitgeber) und er (vermutlich) den Verlust seiner Zuverlässigkeit selbst zu verantworten hat (d.h. die Ursache liegt ebenfalls nicht beim Arbeitgeber).


    Ich würde mich in der Situation schonmal außerhalb der Sicherheitsbranche nach anderen Jobs umsehen, wie der Arbeitgeber tickt kann man ob der unbezahlten Freistellung schon grob vermuten...

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