Wohngebietsstreife

  • Hallo,


    möchte mal fragen, ob man jemand beim Sperrmüll entsorgen erwischt, festhalten und Anzege machen darf?
    Wie siehst bei Mieter und Fremder Personen aus?


    2.- Wenn Mieter ( Ehepaare) sich Streiten in der Wohnung, darf man Einschreiten?
    z.B. der Ehemnn schlägt die Ehhefrau und sind laut??


    Bedanke mich für die Antworten.


    MfG

  • Zitat von sicherheit02

    2.- Wenn Mieter ( Ehepaare) sich Streiten in der Wohnung, darf man Einschreiten?
    z.B. der Ehemnn schlägt die Ehhefrau und sind laut??


    Ich weis nicht was für eine Ausbildung Du hast.... vieleicht schaust Du dir nochmal das Grundgesetz an? So die 1. paar §§ Dann weisst Du was ein Mensch für Rechte hat... und dann lerne die §§§ wie Du in diese Rechte eingreifen kannst... wirst aber keine fette Beute machen... was auch gut so ist.


    Nachtrag aufgrund Anmerkung von Landgraf: Natürlich stehen die anderen §§§ verteilt auf andere Gesetze. Sorry. Hat er wirklich eine Firma?


    2. Nachtrag.... Peinlich berührt... und im Boden versinkend.... :oops:

    Gruß


    Rescue


    Jeden Tag verschwinden Rentner spurlos im Internet...Sie drücken immer "alt u. entfernen"

    3 Mal editiert, zuletzt von rescue ()

  • Im Grundgesetz wirst du keinen einzigen § finden.....

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Zumindest keinen, der ihm eine Handlungsgrundlage bietet...
    Da gibts aber andere Gesetze, die sowas durchaus möglich machen...


    Ich wüsste, was ich machen kann, wenn Männchen sein Weibchen nach allen Regeln der Kunst verkloppt und Weibchen kurz vorm abnippeln ist...


    Sollte eigentlich nicht wirklich ein Problem darstellen, sowas rechtlich zu bewerten...


    Vielleicht mag der TE ja noch ein paar mehr Zeilen schreiben, beim letzten Mal kam da schon nix mehr...

  • @ Fuchs: Nee, im Grundgesetz wird er schlicht und einfach keinen einzigen Paragraphen finden.... 8)

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • lach, ja im GG stehen nur Artikel.


    Aber so ist das wenn so eine Frage in den Raum geschmissen wird, da können die Hormone schon mal hochdrehen.



    Ich kann nur mit dem Kopf schütteln wenn ich so etwas lese. Wenn mich meine Hormone jetzt in ruhe lassen kann mann hier sogar aus gleich 2 Gesetzen die Grundlage herleiten.
    Das eine sollte ein jeder, der in dieser Branche tätig ist eigendlich kennen, das BGB. Da wirst du so ziemlich alles finden was dir mal helfen kann, deinen Job vernünftig auszuüben.



    so jetzt geh ich mich erst mal schämen.............

    Solange du dem Anderen sein Anderssein nicht verzeihen kannst, bist du noch weit ab vom Wege der Weisheit.

  • Hallo Zusammen,


    das ganze hat mich doch sehr berührt, daher möchte ich anmerken, dass der User „sicherheit02“, in seinem Aufgabengebiet, kleinere Probleme hat und seine Souveränität gefährdet ist.


    Ich für meinen Teil habe da gleich einige Fragen:


    1.Ist eine „Wohngebietsstreife“ eine oder mehrere Personen, die bestimmte Objekte, in einem „Wohngebiet“ im Auftrag von privaten betreuen?
    2.Seit ihr für alle Anwohner die in diesem Wohngebiet leben zuständig?
    3.Habt ihr ggf. einen Auftrag von staatlichen Sicherheitsorganen erhalten?
    4.Kennst Du jeden Anwohner dort Persönlich?


    Zur Sache: Eine eingesetzte Streife, sieht, wie eine oder mehrere Personen „Sperrmüll“ - zu nicht angegebenen Abholzeiten - an die Straße stellen. Gehört das jetzt zum Auftrag? Die Dienstanweisung gibt darüber hinreichend Auskunft! Wird in der Dienstanweisung oder bei der Einweisung auf solche Dinge nicht hingewiesen, müssen wir wohl, jetzt, zu den Pharagraphen und Artikeln kommen. Oder?


    Meiner Meinung nach, könnte der § 127 StPo auch in bestimmten Fällen Anwendung finden.


    Beim Tatbestandsmerkmal "auf frischer Tat betroffen" reicht es aus, wenn der Zusammenhang aller erkennbaren äußeren Umstände im Tatzeitpunkt unter Beachtung der Lebenserfahrung des Festnehmenden ohne vernünftige Zweifel den Schluß auf eine rechtswidrige Tat zuläßt.


    Du bist aber von Fach oder Fachkundig! Oder?


    Das Abladen von Sperrmüll, stellt eine Ordnungswidrigkeit da und wird mit ca. 150,- bis 200 ,- Euro Ordnungsstrafe belegt. Das Abladen gefährlicher Abfälle (Schadstoffe) an Sammelstationen, im öffentlichen Straßenraum oder im Wohngebiet, auf privaten Grundstücken sind mit einer höheren Geldbuße und oder Strafe belegt.


    Alles andere wurde schon von Stinkefuchs, guadrian_bw usw. in deinem letzten Thema zusammengetragen.


    Es könnte aber der § 315b Nr. 2 StGB (Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr) herangezogen werden. Aber was stellt sich dir für ein Bild da? Bringt der Mieter seinen alten Schaukelstuhl an die Straße oder kommt da ein Kleinlaster angefahren und lädt ab?
    Beim letzteren könnte aber das Kennzeichen ermittelt werden, sodass eine Voraussetzung für die vorläufige Festnahme, nicht mehr erfüllt ist.
    Stellt sich weiter die Frage der Erforderlichkeit und konnte nicht vorab das Ordnungsamt oder die Polizei verständigt werden? Grundsätze der Eigensicherung dabei immer im Hinterkopf haben...


    Aber gehört das Verhindern von Schäden und Gefahren durch illegale Müllbeseitigung nicht zu den allgemeinen Aufgaben und sollte der private Sicherheitsdienstleister ungeachtet seiner Anweisung, nicht hier die Staatlichen unterstützen. Für mich, ist immer, das erste, die zuständigen Stellen zu informieren und meinen eigenen Auftrag nicht zu gefährden. Insofern sollte, wenn nicht ein krasses Umweltvergehen oder vielmehr eine Straftat vorliegt, keine vorläufige Festnahme erfolgen, der Vorfall ist aber zu dokumentieren und meiner Meinung nach bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.


    @ sicherheit02: Und zu den in Punkt 2. genannten streitenden Mietern (Ehepaar) möchte ich Dir raten, die Polizei zu informieren, wenn es deiner Erfahrung nach, richtig zur Sache geht.


    Zwei Fragen noch:


    1.Wie hast Du eigentlich den schlagenden Mann am Fenster gesehen?
    2.Was macht ihr den bei einer „Wohngebietsstreife“ sonst noch so?



  • wo soll denn beim normalen Entsorgen von Sperrmüll eine Straftat liegen ? Für 315B StGB muss doch so einiges zusammenkommen was im Normalfall nicht gegeben ist.


    Und ob nun gefährliche Abfälle dabei sind (nur dann kommt man in den Bereich einer Straftat) kann man als Laie gar nicht feststellen. Verstöße gegen Abfallentsorgung sind in der Regel nur Owis- also kein 127 StPO.


    Nochmal ganz allgfemein zu 127: wieso ist der nicht mehr erfüllt wenn ich das Kfz-Kennzeichen habe? Damit habe ich doch nur den Halter aber nicht die Identität des Fahrers.

  • Hallo Glöckner,


    der aufgezeigte Weg sollte nur verdeutlichen, das es Möglichkeiten gibt, sich zu rechtfertigen und stellt keine Lösung für alles da. Zudem gibt es gerichtliche Entscheidungen, die solche, hinsichtlich der Anklage als Rechtsmittel schon in Erwägung gezogen haben.


    Das entsorgen von Sperrmüll stellt eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat da und somit ist unter normalen Umständen – davon gehen wir aus – keine vorläufige Festnahme gerechtfertigt.
    Ist ist auch nicht Sinn und Zweck die Tat zu „sühnen“, sondern eine bestimmte Ordnung wiederherzustellen. Für das androhen einer „Strafe“ fehlt hier doch auch ein Unwerturteil über das Verhalten des Festgenommenen.


    Mit dem Hinweis auf das Abladen gefährlicher Abfälle (Schadstoffe) sollte nur eine Steigerung hinsichtlich der Schwere der Ordnungswidrigkeit hingewiesen werden. Das Thema ist durchgängig klar, da es aber auch schon, an anderer Stelle, hinreichend besprochen wurde, wird bedauerlicherweise, jede weitere Fassung mit unter von spektakulären Einzelfällen begleitet, die andere wieder dazu Anregen das ganze klar zu stellen. Dafür bedanke ich mich herzlich!


    Den zuletzt genannten Einwand möchte ich aber, auch wenn, eine einheitliche Betrachtung des Falls, als unwahrscheinlich erscheint, aufgreifen.
    Die Ermittlung des Kfz-Kennzeichens führt jetzt wiederum in den meisten Fällen nicht nur zur Feststellung des Halters, sondern auch zu der des Fahrers, obwohl, dass bei einer Ordnungswidrigkeit und nicht nur da, eine untergeordnete Rolle spielt, es sei den, dass das Fahrzeug gestohlen wurde und das machen ja die meisten Bürger, die ihren Sperrmüll illegal entsorgen wollen.


    Der Halter des Fahrzeuges hat eine gewisse Verantwortung für den Fahrer, heutzutage ist es schwer möglich zu sagen, "keine Ahnung" wer mein Auto gefahren hat“ und wahrscheinlich ist es dann noch ein Firmenfahrzeug. Und hierbei auch wirklich unwichtig, da der Bußgeldbescheid in jedem Fall dem Halter zugestellt wird.

  • Zitat von Thales

    Die Ermittlung des Kfz-Kennzeichens führt jetzt wiederum in den meisten Fällen nicht nur zur Feststellung des Halters, sondern auch zu der des Fahrers (...)


    Wie mir scheint, hast du da wirklich Ahnung, was...
    Sorry. Das Leben einiger Menschen wäre um ein Vielfaches einfacher, wenn dein Wunschdenken hier der Realität entsprechen würde...


    ...und das:

    Zitat von Thales

    Und hierbei auch wirklich unwichtig, da der Bußgeldbescheid in jedem Fall dem Halter zugestellt wird.


    ist in vielen Fällen auch für die Katz', da das nur bei sog. Halterverstößen was bringt oder VOWis in Sachen Parken z.B., da zahlt dann auch der Halter, sollte der Fahrer nicht ermittelt werden können.


    Bei allem anderen: Nö. Iss nich soo einfach.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Nö, nicht so Einfach aber durchaus und auch hier wieder unter einer differenzierten Berücksichtigung der zuständigen Stellen möglich.

    Wir müssten jetzt, zu einem Thema wie z.B. der subjektiv empfundenen Ungleichbehandlung der wachsenden sozialschwachen Gesellschaft kommen. Von einer schemenhaften systematischen Klärung hierzu, möchte ich Abstand nehmen, gebe guardian_bw aber Recht bezüglich seiner gemachten Aussagen.

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.