Ablehnung der Aufgabe

  • Hallo


    Mal eine Frage am Rande: Wie sieht es aus wenn der Einsatzleiter mir eine Aufgabe überträgt, die sich nicht rechtlich vertretten lässt?


    Die Problematik:


    Wir hatten ein Konzert bei dem wir verschiedenen TOLLE Poistionen hatten. Es gab einen Hinterbühnenbereich, an dem eine Strasse vorbeiführte. Diese war mehr oder weniger ein Feld- und Wiesenweg. Es existierte keine Absperrung und kein Flatterband. Da sollte ich mich nun hinstellen und meine Job tun. Keinen durchlassen.


    HIer nun meine Frage: Kann ich einfach so einen weg eine strasse absperren, die zwar zuum Veranstaltungsgelände gehört, wo jedoch der Eigentümer lediglich ein Nutzungsrecht hat ? Was für Folgen erwarten mich, wenn ich Leute daran hindere, diesen Weg zu passieren ?


    Laut Gesetz stehen ja Strassensperrungen nur der executiven zu. Welches Verhalten wäre richtig ?


    Grüsse

  • Hallo...


    So ganz einfach ist die Frage nicht zu beantworten.


    Und da wir jetzt mal in jedem das Gute sehen, wir der Veranstalter die Veranstaltung angemeldet haben.


    Ich habe jetzt einfach mal das Beispiel für die Stadt Zwickau genommen. Hier gibt es einen entsprechenden Antrag, den der Veranstalter stellen kann/muss.
    http://www.zwickau.de/rathaus/…df_antragerlaublin_va.pdf


    Diesen gibt es eigentlich für jede Stadt oder Gemeinde.
    Ist dieser Antrag gestellt, also der Antrag auf evt. Vollsperrung des Feldweges/der Straße, wird es schon gepasst haben, dass Du hier als Posten mit der von Dir genannten Aufgabe eingesetzt warst.


    Was wurde Dir denn bei der Einweisung für den Posten mitgeteilt?



    Sorry, dass ich es mir jetzt mal einfach gemacht habe :)

  • Ich war erst auf einer anderen Position, danach wurde ich auf die besagte Position geschickt. Es kam ein MA an und war sagte mir das ich auf die andere Position soll.



    Genau dienstanweisung vom anderen MA:"Der ****** hat gesagt, das du dich mal dahin stellen sollt und aufpassen sollst, das keiner den Weg langkommt!" Es ist ja üblich das Positionen kurzer Hand mal geändert werden, und für die Firma womöglich auch normal das man ohne Funk und Leuchte auf Position steht aber, dann braucht mir auch keiner mit Qualität kommen. Jedoch ist es üblich so in der Firma, das Anweisungen mündlich weitergeleitet werden.


    Mir ist auch bekannt das die Veranstalter kurz vor Veranstaltungsbeginn noch schnell da jemanden brauchen und schnell dort einer stehen muss, das der Typ mit den Schildern und der Genehmigung garantiert nicht zum Samstagabend kommt und ein Schild aufstellt. Doch leider habe ich keine Lust zwecks der Unwissenheit für die paar Kröten einen Eintrag in meiner Akte zu haben, weil ich jemand an seinen Rechten hindere.

  • War es eine öffentliche Straße bzw. ein öffentlicher Weg, der für die Allgemeinheit zum Verkehr freigegeben war?
    War es ein Privatweg?
    War es ein Weg, der definitiv zum privaten/öffentlichen Veranstaltungsgelände gehörte?


    Weißt Du, ob es eine Sondernutzungserlaubnis gab?


    Es gibt ungefähr drölf Möglichkeiten.


    Wenn Du nicht weißt, was das für´n Weg ist - wie sollen wir es dann wissen?


    Ohne mehr Hintergrund kann da keiner was zu sagen.


    Scheint aber allgemein großes Kino gewesen zu sein...

  • Es handelte sich dabei um einen Weg/ Strasse der für den allgemeinen Verkehr freigegeben war. Ich habe versucht das in der kleinen Skizze ein bisschen zu verdeutlichen. Der Zaun war ein Holzzaun der ohne Probleme hätte überwunden werden können. Ein andere Kollege der auch dort gearbeitet hatte sagte mir gerade am Telefon das es ein nutzungsrecht für den Weg gibt. Inwieweit es nun Absprachen zwischen Anwohnern der näheren Umgebung und dem Veranstalter gegeben hat kann ich nicht beurteilen, auch ob eine Sondernuntzungserlaubnis vorlag keine Ahnung.

  • Wenn dieses Gelände (ergo auch dieser Weg) nicht durch irgendwelche Vereinbarungen zu einer "privaten Fläche" wurde, dürfte es mit diesen "verkehrsregelnden Maßnahmen" schon ziemlich eng gewesen sein.


    Es wird es für die Veranstaltung ja wohl einen Verantwortlichen gegeben haben und es gab ja offensichtlich auch jemanden, der diese Handlungen angeordnet hat. Demjenigen würde ich dann den Ball zuspielen.


    Wenn dann Verkehrsteilnehmer XY angefahren kommt und rumjault, gibt es in der Regel auch einen Verantwortlichen/ Einsatzleiter, der (wenn er weiß, was er vor der Veranstaltung zu machen hat) Kenntnis über die Situation hat.


    Verantwortlichen ansprechen, vor Ort antreten lassen, abwarten.

  • knallkopp
    -->Laut der Skizze hat die Strasse/Weg nichts oder nur indirekt mit der Veranstaltung zu tun. Er führt doch lediglich daran entlang bzw. vorbei. Warum solltest Du dort keinen Durchlassen?
    Was wäre der Sinn??? Das diverse Fahrzeuge anhalten und dann das Gelände/Veranstaltung betreten?


    Finde ich gut, das Du diesen Sachverhalt kritisch hinterfragst. Also mein Tipp: Wenn keine amtliche Genehmigung bezüglich der Strassennutzung vorliegt, lass die Fahrzeuge ungehindert durchfahren.
    Oder willst Du Dich (wie Du geschrieben hast) ohne Funk,Taschenlampe, Absperrmitteln, vermutlich noch dunkel bekleidet vor die herannahenden PKW stellen?
    Sehr bedenklich....


    Du bist für Dein Handeln verantwortlich


    Gruss
    -Zw-

  • Hab mal ganz allegemein die Frage wie Ihr mit so einer Situation umgeht:


    ich muss mich ja auch in gewisser Weise drauf verlassen können dass meine Fa. die nötigen Genehmigungen etc. eingeholt hat.


    Kommt sich nicht so gut wenn ich jedesmal die Papiere im Original sehen will.


    Andererseits- wenn ich nur mündlich nachfrage ob alles seine Richtigkeit hat kann mir mein Vorgesetzter alles erzählen und ich kanns nicht nachprüfen und bin am Ende selbst in der Verantwortung.

  • Zitat von glöckner

    Andererseits- wenn ich nur mündlich nachfrage ob alles seine Richtigkeit hat kann mir mein Vorgesetzter alles erzählen und ich kanns nicht nachprüfen und bin am Ende selbst in der Verantwortung.

    So ist das halt... kannst dann nur hoffen das ein Kollege den gleichen Auftrag hatte und es bestätigt. Ich denke mal das der EL das sagen und die Verantwortung hat.

    Gruß


    Rescue


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  • Zitat von rescue

    So ist das halt... kannst dann nur hoffen das ein Kollege den gleichen Auftrag hatte und es bestätigt. Ich denke mal das der EL das sagen und die Verantwortung hat.


    @ rescue + knallkopp + Glöckner


    Wie kommt ihr eigentlich dazu die Anweisung der EL hier in frage zu stellen.


    Kann es nicht auch sein dass man einfach bei der Besprechung zuhören sollte.
    Nach der Skizze zu urteilen kann ich mir auch vorstellen, dass der Posten sicherzustellen hat, dass vom Weg aus niemand auf das Gelände kommt.


    Das würde nun Sinn machen. Und Ihr werdet nicht erleben, dass ihr während eines Einsatzes bei Postenwechsel erstmal ne Stunde die rechtliche Seite beleuchtet wird. Das wird im vorfeld längst geschehen sein.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Zitat von ghostguard

    @ rescue + knallkopp + Glöckner
    Wie kommt ihr eigentlich dazu die Anweisung der EL hier in frage zu stellen.

    Kannst Du mich da bitte raus nehmen? Ich habe die Anweisung des EL nicht in Frage gestellt. Ich habe nur gesagt... falls es nicht recht ist... und der Opener deshalb Streß bekommt... der EL dann sagt: "Habe ich nie gesagt" das er hoffen kann das jemand anderes die Aussage bestätigen kann. Niemals würde ich die Anweisung des EL in Frage stellen... außer ich weiß das es Rechtswidrig ist.

    Gruß


    Rescue


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  • Ghosti war schneller. Was ähnliches wollte ich auch Schreiben, nämlich die Rechtsfertigungsgründe.


    Auch wenn es nicht erlaubt ist, machen wir doch täglich im Beruf und Privat das selber und dürfen das auch.
    Brennt es im Betrieb, machen wir das ganze Industriegebiet dicht. Kommt eine Lieferung, egal ob zu hause oder im Job, machen wir die Strasse dicht. Kommt Baumaterial zu hause an, ist tagelang der Gehweg blockiert. Kommt der Möbelwagen, ist die Strasse stundenlang dicht.
    etc etc etc

  • Och rescue


    dann lass ich den mal stehn.


    hast nen halben OT gut...... :lol:

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Ersteinmal danke an alle die sich hier so rege beteiligen. Es liegt mir auch fern die Entscheidung meines EL in Frage zu stellen, aber möchte ich mich auch nicht in eine rechtliche Misslage versetzen. Privat ist meiner Meinung immernoch was anderes wie öffentlich/ im Dienst( Strasse für Möbelwagen absperren, ... ). Nur kann ich auch kritisch hinterfragen wer mir die erlaubnis gibt. Auch wissen wir genau wie es im Veranstaltungsschutz zugeht, Dienstanweisung schriftlich und solche scherze. Dem veranstalter fällt auch meistens erst kurz bevor es los geht ein das er da noch einen braucht und dann dort noch. Freitagabend ist der Mensch mit den Strassenschildern aber nicht da und wird auch auf bitten und betteln sich nicht mehr vom seinem Stammtisch erheben um ein Schild aufzustellen.


    Die Problematik ist, wie ich finde, nicht ob es gilt einen Verantwortlichen für den ganzen Spass zu suchen, sondern ob ich dann einfach die Aufgabe verweigern kann.

  • Zitat von knallkopp

    Die Problematik ist, wie ich finde, nicht ob es gilt einen Verantwortlichen für den ganzen Spass zu suchen, sondern ob ich dann einfach die Aufgabe verweigern kann.

    Solange offensichtlich keine Gesetz gebrochen wird, bin ich der Meinung die Anweisung des EL gilt. Wo kommen wir da hin wenn der EL jede Anweisung erklären oder begründen soll. Gehe davon aus das er, da er die Verantwortung trägt, weiss was er tut denn das hat er sich in der Regel "verdient". Du hast einen Arbeitsvertrag... in dem steht bestimmt was von Anweisungen.. des Vorgesetzten... (ggf. Aufzählung) ... schriftlich/mündlich ... Folge leisten. Du kannst ggf. wegen Arbeitsverweigerung oder Schäden in Regress genommen werden.

    Gruß


    Rescue


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  • Zitat von rescue

    [...] Wo kommen wir da hin wenn der EL jede Anweisung erklären oder begründen soll. Gehe davon aus das er, da er die Verantwortung trägt, weiss was er tut denn das hat er sich in der Regel "verdient". Du hast einen Arbeitsvertrag... in dem steht bestimmt was von Anweisungen.. des Vorgesetzten... (ggf. Aufzählung) ... schriftlich/mündlich ... Folge leisten. Du kannst ggf. wegen Arbeitsverweigerung oder Schäden in Regress genommen werden.


    Hehe... vielleicht kämen wir dann dahin, dass ein OL sich mal Gedanken über seine Anweisungen machen müsste. Abgesehen davon wäre es gerade in so einem Fall gar nicht schlecht, wenn der OL seine grenzenlose Weisheit mit dem Mitarbeiter teilen würde, schon allein um diesem Mitarbeiter Argumentationshilfen an die Hand zu geben.
    Wichtiger ist es aber, das jeder für sein tun selber verantwortlich ist....egal was in der DA steht. Im Falle einer Gesetzesübertretung bin ich als Mitarbeiter zuerst mal fällig und in so einem Fall wird aus "Verantwortung tragen" schnell Verantwortung abwälzen.


    Ich finde es gut, dass es Kollegen gibt, die bei unklaren Anweisungen oder unklarer Rechtslage Anweisungen hinterfragen und dann auch Arsch in der Hose haben bei klaren Verstößen gegen Recht und Gesetz solche Anweisungen zu verweigern.

  • Die Probleme sehe ich nicht beim Objekt... ausserdem ist ein OL ebenfalls Weisungsgebunden. Das hat nicht mit Arsch in der Hose zu tun. Kein offensichtlicher Verstoß gegen Gesetze... dann wird gemacht was EL sagt. Wem das nicht paßt, muss sich einen anderen Job suchen. Natürlich kann/soll der Auftrag/Lage am Anfang den MA mitgeteilt werden. Aber mit verlaub, neue Lage, neue Aufträge und dann werde ich nicht jedem die rechtmäßigkeit meiner Anweissung erklären.

    Gruß


    Rescue


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