Frage bezüglich Versicherung während der Arbeit

  • Hallo


    Folgendes Scenario:


    Ich Arbeite momentan an einem Objekt an dem ich um 19.30 anfangen muss und um 0 Uhr Feierabend habe. Allerdings muss man die Schlüssel für das Objekt aus einer anderen Stadt holen. Nach dem Verschluss muss man sie dann auch wieder zurück bringen.


    Frage 1: Eigentlich müsste einem die Zeit in der man den Schlüssel abholt bzw zurück bringen doch bezahlt werden oder?


    Frage 2: Wenn mir mit meinem Privat Auto was passiert und zwar auf dem Weg vom Schlüssel abholen bis zum Objekt - springt dann die Versicherung ein? Sowohl für das Auto als auch für mich?


    Ich weis das ich auf der Arbeit und auf dem Weg zur Arbeit Versichert bin aber den Schlüssel abholen ist ja unbezahlte Zeit oder?


    Frage 3: Wenn ich während der Arbeitszeit mit dem Privat Auto zwischen mehreren Objekten hin und her fahren muss ist es dann auch noch Versichert?


    Danke schon mal im Voraus :)


    MFG


    KampfKraut

  • Zitat von KampfKraut

    Frage 1: Eigentlich müsste einem die Zeit in der man den Schlüssel abholt bzw zurück bringen doch bezahlt werden oder?

    Das kommt auf die einzelnen und auf die Gesamtumstände an.
    Abholung geschieht wo? In der eigenen Firma?
    Grundsätzlich würde ich zu "Ja" tendieren, kommt aber auf die Umstände an.
    Ist es eine kollegiale Absprache, zahlt keiner. Ist halt Kollegialität.


    Zitat von KampfKraut

    Frage 2: Wenn mir mit meinem Privat Auto was passiert und zwar auf dem Weg vom Schlüssel abholen bis zum Objekt - springt dann die Versicherung ein? Sowohl für das Auto als auch für mich?

    Warum heißt die Versicherung denn Haftpflichtversicherung? Kommt auf Deine Police an.
    Für Dich und Deine Verletzungen die BG, für den Rest die Haftpflicht.


    Zitat von KampfKraut

    Ich weis das ich auf der Arbeit und auf dem Weg zur Arbeit Versichert bin aber den Schlüssel abholen ist ja unbezahlte Zeit oder?

    siehe Antwort zu 1


    Zitat von KampfKraut

    Frage 3: Wenn ich während der Arbeitszeit mit dem Privat Auto zwischen mehreren Objekten hin und her fahren muss ist es dann auch noch Versichert?

    siehe Antwort zu 2


    Langsam verstehe ich Deine Aggression gegen das Gewerbe und die große Fre**e...
    Selbst schuld passt hier wohl recht gut...

  • "Selbst schuld" aufgrund der gebilligten Ausnutzung durch den Arbeitgeber - solche Kosten bzw. Ersatzmöglichkeiten gehen in der Regel zu Lasten des Arbeitgebers.


    Wenn meine Mitarbeiter täglich drölf unbezahlte Kilometer zwischen irgendwelchen Objekten pendeln müssen, würden die mir logischerweise irgendwann den Mittelfinger zeigen.


    Der Vorteil für den AG ist in dem Moment der "Abnicker", der sowas mit sich machen lässt.
    Ich will das nicht generell verteufeln, es gibt immer unterschiedliche Umstände.


    Wenn es nicht anders machbar ist, muss man sowas akzeptieren.
    Oftmals gibt es im Unternehmen aber auch andere, positive Dinge, die man in anderen Unternehmen nicht hat und die die tägliche Pendelei locker ausgleichen.


    Man sollte aber überlegen, ob und wie man eine gemeinsame, für alle Parteien verträgliche Lösung findet.


    Ob der Auftraggeber sowas bezahlt oder nicht, kann dem Arbeitnehmer eigentlich am A. vorbeigehen.


    Wenn ich nur gebeutelt werde, resigniere ich auch irgendwann und bin nicht mehr gewillt, auch nur einen Finger krumm zu machen. Den Schuh darf sich dann der Arbeitgeber anziehen.


    Aber das gehört hier nicht her.

  • Nach Ankündigung von Arbeitsverweigerung macht das jetzt jemand anderes. (wohl umsonst) Ich bin in ein Objekt ein paar Gebäude weiter versetzt worden mit wesentlich besseren Bedienungen wie mir scheint.


    Mir zeigt das, das gute Mitarbeiter es sich auch leisten können zu sagen "so nicht". So werde ich es jetzt wohl in Zukunft immer machen.


    Ich hätte ja schließlich auch Entlassen werden können deswegen oder? Bzw eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung.

  • Entlassen oder abgemahnt, weil man mit seinem privaten Pkw keine kostenlosen Fahrten für die Firma macht bzw. der AG es nicht gebacken bekommt, eine andere Lösung zu finden?
    Das würde ich mir als AG zwei oder drei Mal überlegen...


    Kann klappen (wir kennen die Umstände nicht), kann aber auch mächtig in die Hose gehen...

  • Hallo,


    nein das ist eine Unverschämtheit......
    :twisted:



    Es gäbe nämlich für den Arbeitgeber sehr wohl die Mögklichkeit,das ganze zu "Legalisieren".....sprich seinen Arbeitnehmer von Versicherungs-Risiken zu entlasten.......


    Schlicht und ergreifend einfach die Zahlung von Fahrgeld.......... :idea:


    Diese "Pfennig-Beträge tun dem Arbeitegeber nicht weh und sorgen auf der anderen Seite dafür,das der AN rechtlich
    "abgesichert" ist......

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Je nach Entfernung können das etwas mehr werden als

    Zitat von Frank

    Diese "Pfennig-Beträge

    und können dem Arbeitgeber sehr wohl weh tun.


    Wann wird endlich akzeptiert, dass kleine oder mittelständische Unternehmen nicht diese Gewinnspannen haben, die hier regelmäßig verkündet werden?
    Wenn es keine Absprache zwischen Auftrag- und Arbeitgeber ist, dass der Schlüssel dort abgeholt und nachher wieder abgeliefert wird, sondern eine vor drölf Jahren getroffene Abmachung im Kollegenkreis, würde ich mich auch hüten, dafür Geld zu bezahlen. Was die Kollegen absprechen, muss mich nicht zwangsläufig interessieren (außer, ich werde dadurch meiner Verantwortung nicht gerecht).


    Die Zahlung von Fahrgeld hat auch nix mit Versicherungsschutz etc. zu tun - es ist eine Rückerstattung von entstandenen Kosten.
    Wenn der Weg zum Arbeitsweg gehört, ist man auch gesetzlich versichert.
    Das dürfte in diesem Fall auch außer Frage stehen.


    Einzig und allein der Schaden am eigenen Fahrzeug beim selbstverursachten Unfall wäre noch interessant.
    Aber da ist es auch so, dass KampfKraut da ohne Kasko nix wird - denn welcher AG würde den Schaden ersetzen, wenn er durch eigene Fahrfehler verursacht wurde?

  • Bei einer Tankstelle (rot/gelb) gesehen:


    € 40,- Gutschein für Ihre Mitarbeiter, in Form eines Benzingutscheines.
    Steuerlich für den AG absetzbar.

  • Ich glaube ab 40 € ist das Geldweter Vorteil. Also Eigentor für den AN.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Stinkefuchs, Ghost,


    nein, solange das unter 40 EUR bleibt, hat das keine Nachteile für den AN und geht auch spurlos an der Lohnabrechnung vorbei. Der AG kann es allerdings steuerlich geltend machen, als Geschenk an AN.


    Ist ne etwas kompliziertere Geschichte, aber möglich.
    ...und vielleicht auch nicht für jeden Monat gedacht, hab was von viertel- oder halbjährlich im Kopf, muss meine Frau nochmal fragen, die hatte das auf ihrer letzten Fortbildung im Thema...

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


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  • Zitat von guardian_bw

    Stinkefuchs, Ghost,


    nein, solange das unter 40 EUR bleibt, hat das keine Nachteile für den AN und geht auch spurlos an der Lohnabrechnung vorbei. Der AG kann es allerdings steuerlich geltend machen, als Geschenk an AN.


    Ist ne etwas kompliziertere Geschichte, aber möglich.


    Ich habe nichts anderes Behauptet. Aber ab 40 € sehr wohl. Bis 39,99 hast Du recht.

    Gruss
    Ghost


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    R.v.Weizsäcker

  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, daß der AN Werkzeug, ein KFZ o. ä. dem AG zur Verfügung stellt. Wenn der AG das will, dann muß er Aufwendungsersatz leisten. Wer bestellt, der bezahlt.
    Beim KFZ dürften das € 0,25 sein. So viel gesteht der Staat z. B. einem Zeugen oder seinen Angestellten zu. Solcher Aufwendungsersatz wird steuerlich Werkzeuggeld genannt und ist steuer- und sozialversicherungsfrei, solange keine Überzahlung vorliegt, §3 Nr. 30 Einkommenssteuergesetz. Der AN ist über die BG versichert. Sein KFZ muß er selbst vom km-Geld versichern. Nach der Schicht Schlüssel wegbringen im Auftrag des AG ist mit den Stundenlohn zu vergüten oder in Freizeit auszugleichen. Wer bestellt, der bezahlt.


    Ich lasse mich gerne belehren, daß ich hier falsch liege.

  • Ich muß mal grummeln & Stinkefuchs seine Aussage als Basic stellen...
    Der Rest mit den 40 Teuronen kann ... und sollte geklärt werden, wenn die Ausgangsfrage steht...
    Ihr verwässert das..

  • nöö 40€ ist falsch. Es sind nämlich 44 €.

    Gruss
    Ghost


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    R.v.Weizsäcker

  • Zitat von Balisto

    Ist es nicht einfacher einen zweiten Schlüssel nachzumachen?


    Und denn nehme ich dann mit nach Hause :D Immerhin kann ich von mir behaupten ich bin Ehrlich - trotz unseren Misen Lohn's.


    Was die 40 bzw 44 € angeht - ich hatte mal einen Arbeitgeber der mir anstelle des Weihnachtsgeldes jeden Monat solche Gutscheine geben wollte. Damit wäre ich wohl bessere weg gekommen als mit Geld das zu 50% noch an den Staat abgeführt werden muss.

  • Was den Tankgutschein angeht hab ich mich nun mal etwas schlauer gemacht... wie gesagt war das u.a. Thema der letzten Fortbildung meiner Frau.


    1. Der Tankgutschein kann monatlich vergeben werden, bis zu einem Gegenwert von 44 EUR
    2. Es darf kein Betrag auf dem Gutschein benannt werden, lediglich eine genaue Literzahl und Spritsorte (Sorte/Liter darf dann eben einen Gegenwert von nicht mehr als 44 EUR haben).
    3. Der AN darf nicht mit einer Tankkarte des Unternehmers an einer Vertragstankstelle tanken, darf auch nicht einfach tanken und den Tankbeleg beim Arbeitgeber einreichen.
    4. Die Tankstelle muss den Betrag dem Arbeitgeber in Rechnung stellen, zusammen mit einer entwerteten Kopie des Gutscheins und der entsprechenden Tankquittung.
    5. Es muss in dieser Form über die Bühne gehen, sonst wird das vom Finanzamt nicht anerkannt.


    Also bestenfalls hat der Arbeitgeber eine Tankstelle, mit der er zusammenarbeitet. Sonst wird das wohl an irgendwelchen Formfehlern scheitern.


    Diese Geschichte ist für den Arbeitnehmer vollkommen neutral in Hinsicht auf die Lohnabrechnung oder steuerliche Nachteile (Stichwort geldwerter Vorteil), bietet eigentlich Vorteile für den AN, da auf diese Weise die gekürzte Pendlerpauschale auf legale Weise gelindert wird (Sprit im Wert von ~ 40 EUR ist mal so schlecht nicht und will auch erst mal verfahren sein)


    Der Arbeitgeber kann dies als Betriebsausgaben geltend machen.

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