• Arbeiten da nicht alle mit Subunternehmen. Viele geben es einfach nur nicht zu.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Lohnt sich das, als Subbi, mit dem gleichen Status wie die An zu arbeiten? Nur mit dem Bonus, RV, KV etc. selber zu löhnen?
    Mehr ist offiziell nicht drin.. Das Bundesland ist tarifgebunden...
    Frach mich einer was das soll..
    Mir deucht - nix Gutes..

  • Zitat von Faultier

    Mehr ist offiziell nicht drin.. Das Bundesland ist tarifgebunden...


    Was hat der Tarif mit den Verrechnungssätzen für die Subunternehmer zu tun?
    Anders gefragt... glaubt jemand, wenn X für Y Sub fährt, dass dann der Tarif als Verrechnungssatz genommen wird?
    Auf dieser Ebene gilt kein Tarif, da wird frei verhandelt... beim AN des Sub muss mindestens der Tarif als Lohn rausspringen. Nicht mehr und nicht weniger. Was der Sub selbst bekommt, steht auf einem anderen Blatt.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Zitat von guardian_bw

    Was hat der Tarif mit den Verrechnungssätzen für die Subunternehmer zu tun?
    Anders gefragt... glaubt jemand, wenn X für Y Sub fährt, dass dann der Tarif als Verrechnungssatz genommen wird?
    Auf dieser Ebene gilt kein Tarif, da wird frei verhandelt... beim AN des Sub muss mindestens der Tarif als Lohn rausspringen. Nicht mehr und nicht weniger. Was der Sub selbst bekommt, steht auf einem anderen Blatt.


    Also bekommen alle die bei der Firma XY als Leiharbeiter von einem Subunternehmen sind ihren Tariflohn von Bayern ausgehend wären das 11,93 € ??


    Könntest du mir hierfür bitte einen Link zur Quelle geben ?


    Ich kenne das nämlich anders, dass Leiharbeiter meist ca. 9 Euro/h bekommen und keinen Tarif.


    Tom

  • Bitte unterscheide Leiharbeiter von Subunternehmen.


    Der klassische Subunternehmer fährt mit eigenem Personal und eigenem Gerät im Auftrag des Generalauftragnehmers.


    Beispiel: Unternehmen A erhält vom Großkunden K den Auftrag, alle seine Filialen zu betreuen. Nun hat K allerdings auch Filialen in einem Gebiet, in dem A keine Ressourcen hat. Nun kommt Unternehmen B ins Spiel. Der hat in jenem Gebiet Ressourcen und übernimmt im Auftrag von A die Filialen des Großkunden K. B übernimmt dies mit eigenen Arbeitnehmern, B tritt in aller Regel gegenüber den von ihm betreuten Filialen auch als "B" auf, nicht als "A". B erhält dafür von A einen ausgehandelten Betrag.


    Leiharbeiter sind was anderes. Das wäre z.B. der klassische Zeitarbeitnehmer. Der ist bei Firma Z angestellt und wird von dieser bezahlt. Seine Arbeitsleistung erbringt er aber für A, in und für dessen Unternehmen und tritt als Arbeitnehmer von A auf; A hat bei Z einen Mitarbeiter "gemietet", zahlt dafür an Z einen vereinbarten Betrag.
    Derartige Dreiecksverhältnisse unterliegen normalerweise im Gegensatz zum klassischen Subunternehmer-Verhältnis dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.

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    Team_Signatur


  • Ok danke nun ist der Groschen gefallen :D

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