Ort der Beantragung WS

  • Hallo zusammen,


    mir ist nun in letzter Zeit immer wieder der Gedanke gekommen in welchem Ort der Waffenschein der Firma beantragt wird.


    z.b.


    Firma A hat den Sitz in Düsseldorf :wink: und ich arbeite für die in Nürnberg ? Wo wird dann der Waffenschein beantragt ??


    Im Ort des Hauptsitzes oder im Ort der Niederlassung ?


    Tom

  • Zitat von klaus

    Dort, wo das Amt am wenigsten Ärger macht, aber die Firma gemeldet ist.


    Ok. Dachte nur an die Zeit bei Brinks nach. Da musste in Frankfurt beantragt werden. Also kann es von Firma zu Firma anders sein ?? Wie könnte ich raus bekommen wo eine Firma diese beantragt ??


    Tom

  • 1. Ist es deine eigene Firma? Dein eigenes Gewerbe?


    2. In welchem Bundesland ist dieses gemeldet?


    3. Sollst du direkt für einen "Kunden" arbeiten oder läufst du als Sub für den "Auftraggeber"?


    4. Wenn direkt für den Kunden, in welchem Bundesland ist dieser wohnhaft?

  • Nein bin nicht selbständig. Ist nur rein Interessehalber weil ich mal von ner Waffenbehörde angeblich abgelehnt wurde ohne driftigen Grund. Deswegen wollte ich mal rausfinden ob es da Unterschiede gibt.

  • Achso...interessehalber. :lol:


    Dann kann ich ja mit der Wahrheit rausrücken.


    Es ist nicht nur von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich....sogar von Kreis zu Kreis gibt es Unterschiede. Liegt immer am Sachbearbeiter/...in :wink:


    Aber ich denke das wurde hier schon oft erklärt?! :arrow:

  • Auch wenn Du noch so gute Begründungen für einen Waffenschein haben solltest, wird es ohne Fachanwalt nur sehr selten gehen. Das ist seit etwa 8 Jahren Fakt geworden.

  • Zitat von klaus

    Auch wenn Du noch so gute Begründungen für einen Waffenschein haben solltest, wird es ohne Fachanwalt nur sehr selten gehen. Das ist seit etwa 8 Jahren Fakt geworden.


    Privat nein - Arbeit ja :wink: wüsste nicht wozu ich privat eine Waffe tragen sollte.

  • Wir haben auch schon einige Male Probleme mit den "zuständigen" Behörden gehabt. Zuletzt war das Problem, wer eine rote Waffenbesitzkarte für Waffen (Gewehr, Maschinenpistole, etc.), die für wissenschaftliche technische Zwecke benutzt werden, ausstellen muss. Die zuständige Behörde des Landkreises der Außenstelle in NRW, oder das Landratsamt in Oberbayern, wo der Hauptsitz sich befindet, oder die Zuständige Behörde, wo der 1. Wohnsitz von dem Mitarbeiter ist, auf dem die rote Waffenbesitzkarte ausgestellt werden soll (eine rote WBK muss angeblich immer drekt personenbezogen ausgestellt werden).


    Nach fast einem Jahr haben sich die 3 "Behörden" dann geeinigt, dass die rote WBK von dem Landratsamt ausgestellt wird, wo der Hauptsitz sich befindet.


    Bei Waffenscheinen ist hier die Regelung so, werden direkte personenbezogene Waffenscheine ausgestellt (z. B. für Schutzpersonen mit Schutzstufe), ist die zuständige Behörde vom 1. Wohnsitz der Person Ausstellungsbehörde. Bei Waffenscheinen, die auf das Unternehmen ausgestellt werden, ist das Landratsamt zuständig, wo der Haupsitz sich befindet. Es werden dann von diesem Landratsamt Einzelzustimmungen, die befristet auf 1 Jahr Gültigkeit haben, für die jeweiligen Personen ausgestellt.
    Hintergrundinformation hierzu: Diese Personen müssen jedes jahr neu dem Landratsamt gemeldet werden. Es erfolgt eine Überprüfung der Personen durch das Landratsamt. Bei positiven Abschluss erfolgt wieder eine Einzelzustimmung befristet auf 1 Jahr.
    Ausschließungsgründe können laut Landratsamt sein: Alkoholkonsum, Drogenkonsum, nicht nachkommen von Unterhaltsverpflichtungen (Kinder, Ehefrau), begangene Sraftaten etc.


    Wird z. B. hier eine Einzelzustimmung versagt, darf der Mitarbeiter (z. B. Werkschutz/Sicherheitsdienst) nicht mehr mit einer Waffe eingesetzt werden. Das bedeutet aber auch, dass der Mitarbeiter hier nicht mehr im Werkschutz/Sicherheitsdienst eingesetzt werden kann.

  • Bitte sehr.


    Es ist aber leider auch so, wie hier in einigen Beiträgen schon geschrieben, dass es unterschiedlich gehandhabt wird. Das liegt aber an den Sachbearbeitern bzw. an deren Vorgesetzten und deren Auslegung des WaffG.


    Auch in der Angelegenheit der roten WBK bin ich anderer Auffassung. Eine rote WBK wird, soweit mir auch bekannt, nur personenbezogen ausgestellt. Und da ist die Kreispolizeibehörde zuständig, wo die Person mit 1. Wohnsitz gemeldet ist. Das wäre in Nordrhein-Westfalen. Trotzdem wird jetzt das Landratsamt in Bayern die rote WBK ausstellen, weil hier der Hauptsitz des Unternehmens ist.
    Ca. 40 Jahre hat es aber die Kreispolizeibehörde in NRW gemacht (Wechsel der genannten Personen auf der WBK)
    Das heißt jetzt, die Waffen (es handelt sich nicht um Faustfeuerwaffen) werden eingetragen auf den Namen des zuständigen dafür ausgebildeten Mitarbeiters. Sie gehören aber dem Unternehmen. Der Sachbearbeiter in Bayern freut sich schon auf die vielen Dienstreisen nach NRW zur Kontrolle (es kommen oft neue Waffen dazu) :D .


    In Deinem hier angegeben Beispiel bin ich der Auffassung, dass der Waffenschein auf einem Verantwortlichen Mitarbeiter beim Hauptsitz in Düsseldorf ausgestellt wird. Die anderen Mitarbeiter, auch die in der Außenstelle in Nürnberg, bekommen, wenn die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind (Waffensachkunde, Überprüfung der Zuverlässigkeit und Eignung etc.) von der zuständigen Behörde in Düsseldorf eine schriftliche Einzelzustimmung.


    Anders könnte es sich Verhalten, wenn die Außenstelle in Nürnberg eine eigenständige Firma ist.

  • Hallo und Guten Tag !


    Klaus :


    Für die Beantragung eines WS muß man nicht zwangsläufig einen Fachanwalt hinzuziehen.
    Wenn die üblichen rechtlichen Voraussetzungen stimmen, ist der wichtigste Part, den Nachweis des Bedürfnisses zu erfüllen.
    Und hier wird dann sowieso über das LKA gegengeprüft.
    Mag sein, daß ein Fachanwalt sich zwar etwas besser äußern kann, aber inhaltlich ändert sich doch nichts.
    Und dann zählt im Endeffekt nur das Ergebnis der Überprüfung durch das LKA.


    Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, daß sich hier im Norden die Beantragung des WS danach richtet, wo der Wohnort der antragstellenden Person ist (personenbezogener WS).
    Bei Firmen wird es i.d.R. so gehandhabt, daß (auch bei mehreren NL) die dienstlichen WS dort beantragt werden, wo die Hauptgeschäftsstelle der Firma ist.


    Viele Grüße

    Gewalt ist eine andere Ausdrucksform für Dummheit

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