@ all
Das unten habe ich gerade im Internet endeckt. Ich denke der Fragende hat da irgendwie nicht unrecht. Kennt sich hier jemand mit diesem Thema aus und kann dazu etwas passendes antworten???
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Also:
2 Paar Schuhe
1. Paar: Vorbereitungslehrgang zur Erlanungen der Waffensachkundeprüfung.
Kann diesen Lehrgang jeder durchführen...anscheinend ja. Da es ja nur der Vorbereitungslehrgang ist, und dieser ohne Prüfung abschließt.
Über Sinn und Zweck soll hier auch nicht diskutiert werden.
2. Paar: Prüfung zur Erlangung der staatlich anerkannten Waffensachkunde
Welche Voraussetzung muss der Prüfer mitbringen? Gut, er ist bei der Polizeidirektion registriert. Aber was muss er dort eingereicht haben, um eine Erlaubnis zu erhalten bzw. um eine staatliche Anerkennung zur Abnahme der Prüfung durchführen zu dürfen?
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Kompetenzteam vor :lol: