Was ist ein Negativeintrag in der Schufa?

  • habe keinen negativ eintrag, frage: hat der arbeitgeber nen recht drauf die eigenauskunft zu verlangen?


    ich glaube schon das ne insol. nen negativ eintrag beinhaltet!?

    Lieber stehend Sterben als Knieend Leben

  • Zitat von Werkschutzremmel

    Mal eine ganze bescheidene Frage, ist eine Privatinsolvenz ein negativer Schufaeintrag was zu einer Nichteinstellung führt?


    Gruß WR


    Ich denke mal das wenn es schon zur priv. Insolvenz gekommen ist müssen in der Schufa schon negativ Einträge sein.
    Und würde mal sagen das es bei priv. Insolvenz im Bereich Geld- und Wertelogistik zu keiner Einstellung führen würde.


    Finde grade nicht die passenden Worte. Aber die Hemmschwelle würde dann niedriger sitzen :roll: also das die Firma meint das man eher hingreift.


    Tom

  • Ich möchte diese Frage gerne an alle stellen die mit dem Bereich G & W zutun haben.


    Ich habe in den letzten Jahren mitbekommen, dass man doch sehr unsicher ist wirklich den Begriff Negativeintrag bei der Schufa zu definieren.


    Ich persönlich sehe kein Negativmerkmal bei einem Bewerber der die Privatinsolvenz angemeldet hat bzw. sich in der Wohlverhaltensphase befindet. Wenn eine Privatinsolvenz ein Negativmerkmal ist, was ist dann mit dem ex.Geschäftsführer der eine oder seine GmbH insolvent gemeldet hat? Das Grundproblem ist doch das Gleiche.


    Warum soll die Hemmschwelle zu einem Diebstahl mit einer Privatinsolvenz niedriger sein?



    Gruß WR

  • Zitat von Werkschutzremmel

    Mal eine ganze bescheidene Frage, ist eine Privatinsolvenz ein negativer Schufaeintrag was zu einer Nichteinstellung führt?


    Die Privatinsolvenz ist kein negativ Eintrag, aber bevor man eine Privat Insolvenz beantragt, gibt man ein Offenbarungseid / eidesstaatl. Versicherung ab. Das ist ein negativ Eintrag.
    Kann zu einer Nichteinstellung beitragen, vorallem wenn der Auftraggeber das als Voraussetzung verlangt. Also ich persöhnlich würde es nicht davon abhängig machen. Für mich ist wichtiger, dass sein Führungzeugnis sauber ist.

  • Also bei einer Privaten Insolvenz hat man im GT keine Chance auf eine Einstellung. Negativeinträge sind Einträge dass man seine Verbindlichkeiten nicht ordentlich zurückzahlt. Melde ich Priv. Insolvenz an heißt das ja dass ich Verbindlichkeiten nicht zurückzahlen kann. Und hier wird es sich nicht um ein paar € handeln, denn die würde ich ja wohl zurückzahlen können. Also muss ich bei einer Privaten Insolvenz schon richtig tief in der finanziellen "Scheiße" stecken.... Ich denke das schon der Versicherer auschließt dass so jemand im GT-Bereich zum Einsatz kommt.

  • Zitat von teddybue

    Melde ich Priv. Insolvenz an heißt das ja dass ich Verbindlichkeiten nicht zurückzahlen kann. Und hier wird es sich nicht um ein paar € handeln, denn die würde ich ja wohl zurückzahlen können.


    Und aus nicht gezahlten Verbindlichkeiten wird man eine zuverlässigkeit ableiten.


    Ich denke das ein negativ Eintrag die Zuverlässigkeit im Umgang mit Geld nicht gerade stärken. Vielleicht sind saubere Schufa für die Versicherung genauso wichtig wie ein sauberes Führungszeugnis.


    Wobei auch schon eingestellte Verfahren nach §170 II StPO zur Ablehnung führen können. Selbst bei sauberen Schufa und leerem Führungszeugnis und BZR.


    Das Einsehen dieser Register ist an Stelle schon diskutiert werden und kann per PN gerne von mir ausführlich erklärt werden.


    Tom

  • Zitat von Tom511

    Und aus nicht gezahlten Verbindlichkeiten wird man eine zuverlässigkeit ableiten.


    Man weiss aber nie, wie die Person da reingeraten ist. Bsp. Scheidung. Haus gekauft, Frau will Geld, Bank spielt nicht mit, Zwangsversteigerung zu 80% des Wertes und schon hat man mind. 30.000 Schulden.

  • Wir haben mehrere in der Firma, die aus verschiedenen Gründen Pleite gerichtlich bestätigt haben. Meisst nach Scheidungen. Die sind nicht die schlechteren Mitarbeiter und tun sich nicht durch Klauen hervor.
    Pleite zu gehen geht heute wie früher ganz schnell und nach 7 Jahren wieder Aufatmen zu Können, ist schon ein riesiger Vorteil, abver diese 7 Jahre musst man erst Überstehen.

  • Aber das wie spielt halt einfach keine Rolle...... Kein Geld ist nunmal kein Geld...... Und es wird halt einfach unterstellt dass einer der am Existenminimum lebt ( und das tut einer mit priv. Insolvenz nunmal ) schneller in die Kasse greift.....

  • Zitat von teddybue

    Aber das wie spielt halt einfach keine Rolle...... Kein Geld ist nunmal kein Geld...... Und es wird halt einfach unterstellt dass einer der am Existenminimum lebt ( und das tut einer mit priv. Insolvenz nunmal ) schneller in die Kasse greift.....


    Was ist das für ein Spruch??? Dann ist jeder Hartz IV Empfänger ein potenzieller DIEB? Wenn man am Existenzminimum lebt ( das hört sich total blöde an ) bedeutet das doch nicht, dass man kein Geld hat. Man kann sich vielleicht nicht mehr soviel Luxus leisten, aber zum Leben reicht es und die Pfändungsgrenze ist oft höher angelegt als bei Hartz IV.

  • Das Problem ist das man bei manchen Firmen, nicht alle, schon beim Vorsortieren raus fällt. Ich persönlich bin auch nicht dafür jeden über den gleichen Kamm zu scheren, kann das aus eigener Erfahrung sehr gut nachvollziehen.


    Viele Firmen suchen DEN Bewerber und der einen negativ Eintrag hat fällt dann leider raus. Sie wollen nur sicher gehen.


    Und man kann das Leben auch genießen wenn man nicht so viel Geld hat, man muss nur wissen wie man daraus macht :wink:

  • Aber wir gehen in erster Linie von subjektiven Eindrücken aus.


    Eine Privatinsolvenz hat nichts mit einer vorherigen Ableistung einer eidestattlichen Versicherung zutun oder das man finanziell völlig hinüber ist. Lt. dem Insolvenzrecht kann jeder die private Insolvenz anmelden der auf absehbare Zeit seine Verbindlichkeiten nicht bedienen kann (Zeitfenster 6 Jahre). Mit der Anmeldung werden verwertbare Luxusgegenstände verwertet, darunter fällt nicht der 4 Jahre alte Normalorechner oder Fernseher bzw. allgemein die Wohnungsausstattung. Man kann sogar unter bestimmten Voraussetzungen sein Auto behalten (sofern es nicht der Bank gehört). Unberührt bleibt alles was dem Partner (sofern er nicht auch die Insolvenz anmeldet) gehört und was den Kindern gehört.


    Als Berechnungsgrundlage wird der Anteil oberhalb der Pfändungsgrenze genommen. Reden wir hier von einer verheirateten Person + 1 Kind liegen wir locker bei 1.600,00 € Freibetrag. Heißt Nettoeinkommen (egal welche Steuerklasse) der betroffenen Person und nicht aller die im Haushalt leben. Dazu kommt, nicht alles was oberhalb liegt wird gepfändet, dafür gibt es eine Tabelle was davon abzuführen ist.


    Bedingt durch Printmedien und Fernsehshows entsteht jedch der Eindruck das man völlig kaputt sein muß um die Privatinsolvenz anzumelden. Das hat zur verherrenden Folge das Einige viel zu lange warten oder sich von Kredithaien einfangen lassen. Viele Arbeitgeber haben z.T. keine Ahnung was die Privatinsolvenz bedeutet und leiten völlig falsche Schlußfolgerungen ab.


    Nun warum ich das Ganze hier anstoße, ich darf am Samstag zu einer Beerdigung gehen. Ein wirklicher guter Kollege hat sich umgebracht. Er hatte mit seiner Frau ein Geschäft (Sie Vollzeit und er nebenbei) und das ist den Bach runtergegangen. Anstelle zu reden und sich helfen zu lassen hat er aus Scham und Unkenntnis die schlechtere Variante gewählt. Letztlich ist das auch auf die völlige Unkenntnis über eine Privatinsolvenz zurückzuführen.


    Gruß WR

  • Erstmal mein aufrichtiges Beileid.


    Aber wie du sagst, ich kann sowas auch nicht verstehen und dein Freund hätte wirklich besser mit jemanden reden sollen, den Privatinsolvenz ist kein Grund sich das Leben zu nehmen.


    Zur eidesstaatl. Versicherung. wird vorab von vielen Gläubigern beantragt, damit Sie auch auf der sicheren Seite sind und auch mehr zu holen, bevor Sie der pr. Insolvenz zustimmen.
    Des Weiteren verschaffen sich so manche Schuldner bischen Luft, bevor Sie die Privat Insolvenz beantragen.

  • Was äußerst ungeschickt ist, da man damit die komplette Regulierung verzögert und dann wirklich alles unter dem Ars... weggepfändet wird. Aber wie gesagt viele Handeln auf Grund der völligen Unkenntnis des Insolvenzrechtes bzw. weil einige Banken und einige Finanzämter behaupten die Insolvenz würde bei ihnen nicht greifen und man müßte trotzdem bis zum bitteren Ende zahlen. Was eindeutig nicht stimmt.


    Kein Freund, ein Arbeitskollege gibt einen aber schon zu denken.


    Gruß WR

  • Zitat von Werkschutzremmel

    weil einige Banken und einige Finanzämter behaupten die Insolvenz würde bei ihnen nicht greifen und man müßte trotzdem bis zum bitteren Ende zahlen. Was eindeutig nicht stimmt.


    So pauschal lässt sich das aber nicht wirklich sagen.
    Es gibt durchaus Schulden, die mit der Privatinsolvenz und der daraus folgenden Restschuldbefreiung nach "Bestehen" der Wohlverhaltensphase nicht erledigt sind.


    Zitat

    Ausgenommen von der Restschuldbefreiung sind Verbindlichkeiten aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungsgelder, Zwangsgelder, solche Nebenfolgen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die zu einer Geldzahlung verpflichten und Verbindlichkeiten aus zinslosen Darlehen, die dem Schuldner zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt wurden.



    Viel wichtiger aber sehe ich in diesem Zusammenhang hier (nicht zuletzt ging es ja ursprünglich um die SCHUFA-Auskunft bei Bewerbern/Mitarbeiter Geld- und Wertunternehmen):

    Zitat

    Nach der Restschuldbefreiung erinnert allein ein Eintrag bei der SCHUFA an das Schuldenbereinigungsverfahren, der aber 3 Jahre nach der Restschuldbefreiung gelöscht wird.


    Quelle: http://www.anwaelte-du.de/sites/infos/privatinsolvenz.htm

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Zitat von Werkschutzremmel

    ...viele Handeln auf Grund der völligen Unkenntnis des Insolvenzrechtes bzw. weil einige Banken und einige Finanzämter behaupten die Insolvenz würde bei ihnen nicht greifen......


    Richtig, bei Verschleierung, bei Beabsichtigung, bei Vorsätzlichkeit und bei Straftaten.


    Egal ob Freund oder Kollege, so was ist nie gut, vorallem wenn man Familie hat.

  • Hast du recht, allerdings wird das Verfahren auch nicht eröffnet wenn die Schulden auf dieser "Baustelle" entstanden sind.


    Ist bei uns in der Firma momentan ein vieldiskutiertes Thema, da viele betroffen sind über den Tod von dem Kollegen. Dabei war festzustellen, dass die Meinungen und Kenntnisse über das Thema doch sehr geteilt bzw. recht dünn sind.


    Gruß WR

  • Zitat von Werkschutzremmel

    Dabei war festzustellen, dass die Meinungen und Kenntnisse über das Thema doch sehr geteilt bzw. recht dünn sind.


    Ist ja irgendwie auch normal. Wenn man nicht drinnsteckt, besteht ja auch kein Interesse.

  • Als "Negativ-Eintrag" können prinzipiell sämtliche Schufa-Eintragungen gewertet werden. Sogar "Anfragen", die sich auf den Score auswirken. Selbstverständlich begründet alles in Zusammenhang mit einer Insolvenz, angefangen von der Antragstellung, auch ein Negativmerkmal.


    Häufig ist es nicht der Arbeitgeber, der sich besondere Gedanken deswegen bei Bewerben macht, sondern seine Missbrauchsversicherung und/oder der Kunde.
    Ein (manchmal funktionierender) Trick besteht darin, vom zuständigen Amtsgericht einen offiziellen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis anzufordern und diesen dann anstelle einer Scxhufa-Auskunft vorzulegen. Es gibt zahlreiche Privatinsolvenzen ohne vorausgegangene eidliche Vermögensangaben oder Exekutionen. Auf diese Informationslücke sind jene Schlaumeier im Bereich "eGovenment" noch nicht gestoßen, die jeden via Internet (und mit Zustimmung des Datenschutz-Bundesbeauftragen) an den Pranger stellen, der z.B. wg. 10.000 € und irre geführt von einer dümmlichen "Schuldnerberatung" samt unfähigen Anwalt einen Antrag auf Privatinsolvenz stellt.

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