Was ist ein Negativeintrag in der Schufa?

  • Zitat von le123

    Als "Negativ-Eintrag" können prinzipiell sämtliche Schufa-Eintragungen gewertet werden.


    Nun, das reine Bestehen eines Handy-Vertrages oder die Tatsache, dass ein Bankkonto vorhanden ist, kann wohl schlecht negativ bewertet werden - und all das ist in der Schufa eingetragen 8)

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
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  • Zitat von guardian_bw

    Nun, das reine Bestehen eines Handy-Vertrages oder die Tatsache, dass ein Bankkonto vorhanden ist, kann wohl schlecht negativ bewertet werden - und all das ist in der Schufa eingetragen 8)


    Also ich habe zwei Handy Verträge und die stehen in meiner Schufa nicht drin :wink:

  • Zitat von jelafot


    Also ich habe zwei Handy Verträge und die stehen in meiner Schufa nicht drin :wink:


    Schufa-Einträger können nur Mitglieder veranlassen. Wenn diese Provider keine Mitglieder sind, bekommst auch keinen Eintrag. Vielleicht bist andernorts damit registriert, z.B. in Freiburg.


    Dass auch ANFRAGEN, z.B. eine routinemässigige der kontenführenden Bank, indirekt zur Negativ-Eintragung führen, auch wenn sie noch so harmlos erscheinen, ist mit dem Affen-Algorithmus zur Ermittlung des "Score" begründbar. Davon merkt man aber erst etwas, wenn z.B. ein Kredit abgelehnt wird und man zu erforschen versucht, was wohl bei sonst "geordneten Verhältnissen" Ursache sein mag.

  • warum auch immer....Jemand der Geldprobleme hat, auch welchem Grund auch immer, ist ein größerer Risikofaktor als Jemand, der seine finanziellen Verhältnisse in Ordnung hat und hat nichts mit der Hand am Geld von fremden Leuten verloren....würdet Ihr Jemanden mit Eurem Geld allein lassen, von dem Ihr wisst, wie klamm er ist??

  • Auch ganz lustig, deine Wohngegend wirkt sich auf den Score aus, oder eine Anfrage zu einem Kredit. Manchmal ist man überrascht was alles in der Schufa steht, ohne das es einem bewußt ist.


    Dann gibt es noch Spezies die springen auf jedes Angebot bei kostengünstigen Girokonten an und wechseln dadurch häufiger, ganz böse Entscheidung. Das wirkt sich ebenfalls negativ aus.


    Da ist im Laufe der Zeit ein Moloch entstanden der einen in Schwierigkeiten bringen kann, ohne das man überhaupt damit rechnet.


    Aber denoch verstehe ich nicht so ganz weshalb die Privatinsolvenz durch einen Arbeitgeber als negativ bewertet werden soll. Wenn ich z.B. ein Haus vollfinanziere, dazu ein Auto geleast habe und noch ein Kredit irgendwo rummarodiert, haben viele wenn man die Raten hochrechnet unter dem Strich weniger zum Leben als jemand der die Privatinsolvenz beantragt hat.


    Wenn ich auf der Schiene reite würde mich mehr interessieren weshalb ein Mitarbeiter mit gerade 1500 € netto eine 2 Jahre alte E-Klasse fährt oder sich vor einem halben Jahr ein Haus oder eine Eigentumswohnung gekauft hat. Denn da sind doch die Belastungen auch nicht ohne.


    Viel wichtiger ist doch sich im Falle einer Privatinsolvenz die Hintergründe zeigen und erklären zu lassen, anstelle auf Grund eines Vermerks in der Schufa diesen Kandiaten gleich auszusortieren.


    Nebenbei ich habe unseren Versicherungsmakler bezüglich Risiko bei Einstellung gefragt, es gibt dazu keine Versicherungsklausel das dieser Mitarbeiter nicht eingestellt werden darf.


    Gruß WR

  • ich glaube, hier werden zwei ganz unterschiedliche Dinge durcheinandergeworfen.....ein geringer Score ist kein Negativ-Merkmal in der Schufa, alle angeschlossenen Unternehmen können hier frei entscheiden, ab welchem Score hier abgelehnt wird....


    Anders die typischen Negativ-Merkmal.....Kreditkündigung, Kartenkündigung, Haftbefehl zur Ableistung der "eidesstattlichen Versicherung" die Versicherung an Eides statt selbst....da stinkt es und k e i n Unternehmen (weder Handy, noch Bank noch Versandhhaus) würde ohne vollwerthaltigen Sicherheiten Geld oder Ware raustun...


    Und solche MA haben dann auch nix am Geld verloren, sollte ich als Kunde wissen, dass es trotzdem so wäre, würde ich die Zusammenarbeit überdenken (aber das gleiche gilt natürlich auch für die eigenen Mitarbeiter unseres Hauses), die Verführung wäre zu groß.....


    Auch kann man hier durchaus mit der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers argumentieren...wie unfair ist es, einem Esel immer die Möhre vor die Augen zu halten, obwohl er Hunger hat und diese niemals bekommt? Hier jeden Tag "anfällige" Mitarbeiter in Versuchung zu führen ist entsprechend gleich zu werten.


    Ich weiß nicht, wie ein Richter entscheiden würde, wenn der mögliche Täter argumentiert "aber mein Boss wusste doch, dass ich dringend Geld brauchte, trortzdem hat er mich nicht abgezogen und mich weiterhin in Versuchung geführt"...dass könnte dann als fahrlässig, wenn nicht gar grob fahrlässig gesehen werden und hätte dann entsprechend Auswirkungen auf den Versicherungsschutz.....

  • Für den Überblick, was wird bei der Schufa gespeichert.


    Von der SCHUFA erfasste Daten


    Die Vertragspartner der SCHUFA übermitteln Informationen, die im Rahmen von eigenen Geschäften mit ihren Kunden anfallen. Dabei handelt es sich umPersonendaten, wie:
    Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, frühere Anschriften
    Informationen über die Aufnahme und vertragsgemäße Durchführung eines Geschäftes (Vertragsdaten), wie z.B.:
    Kredit- oder Leasingvertrag mit Betrag und Laufzeit sowie gegebenenfalls die vorzeitige Erledigung
    Eröffnung eines Girokontos, Ausgabe einer Kreditkarte
    Einrichtung eines Telekommunikationskontos
    Daten über die nichtvertragsgemäße Abwicklung von Geschäften, wie z.B.
    Rückständige Forderung nach Verzug (Saldo)
    Saldo nach Gesamtfälligstellung (z.B. bei Kündigung eines Vertrages)
    Saldo nach gerichtlicher Entscheidung und dessen Erledigung. Bis zur Erledigung wird der noch offene Saldo regelmäßig aktualisiert.
    Folgende Merkmale können auch nach Ausgleich des Schuldbetrages nicht durch einen Erledigungsvermerk ergänzt werden, z.B.
    Missbrauch eines Kontos (Giro-, Kreditkarten- oder Kreditkontos) nach Nutzungsverbot
    Darüber hinaus erfasst und speichert die SCHUFA Daten aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen, z.B.
    Haftbefehl zur Erzwingung der Eidesstattlichen Versicherung
    Eidesstattliche Versicherung
    Eröffnung eines Verbraucher-/Insolvenzverfahrens
    Abweisung und Einstellung eines Verbraucher-/Insolvenzverfahrens mangels Masse


    Die SCHUFA speichert auch Daten zu Personen mit Wohnsitz im Ausland.
    Fristen der Datenspeicherung


    Die SCHUFA speichert Informationen über Personen nur für eine bestimmte Zeit.
    Gelöscht werden:
    Angaben über Anfragen nach 12 Monaten; sie werden aber nur 10 Tage in Auskünften an Vertragspartner weiter gegeben
    Kredite nach drei Jahren nach dem Jahr der Rückzahlung
    Daten über nicht vertragsgemäß abgewickelte Geschäfte einschließlich ihrer Erledigung zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Speicherung. Titulierte Forderungen (Urteile, Vollstreckungsbescheide) bleiben bis zu ihrer Erledigung gespeichert und werden drei Jahre nach dem Jahr der Rückzahlung entfernt.
    Giro- und Kreditkartenkonten sofort, wenn das Konto aufgelöst wird
    Versandhauskonten drei Jahren nach Eingang bzw. wenn das Konto aufgelöst wird
    Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte (Haftbefehl zur Erzwingung der Eidesstattlichen Versicherung und Eidesstattliche Versicherung) nach drei Jahren, jedoch vorzeitig, wenn der SCHUFA eine Löschung durch das Amtsgericht nachgewiesen wird.


    Diese Daten werden nur an Vertragspartner weitergeben.


    Vertragspartner


    Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Auch Unternehmen, die gewerbsmäßig Forderungen einziehen, können Vertragspartner der SCHUFA sein. Die SCHUFA erbringt darüber hinaus für andere Unternehmen, insbesondere Versicherungen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, Dienstleistungen zur Risikosteuerung und Kundenbetreuung. Schließlich sind Empfänger externe Auftragnehmer entsprechend § 11 BDSG sowie externe und interne SCHUFA-Stellen zur Erfüllung der oben genannten Zwecke. Natürlich unterliegt auch die SCHUFA den gesetzlichen Eingriffbefugnissen staatlicher Stellen.

  • Zitat von WTU_Kunde

    Anders die typischen Negativ-Merkmal.....Kreditkündigung, Kartenkündigung, Haftbefehl zur Ableistung der "eidesstattlichen Versicherung" die Versicherung an Eides statt selbst....da stinkt es und k e i n Unternehmen (weder Handy, noch Bank noch Versandhhaus) würde ohne vollwerthaltigen Sicherheiten Geld oder Ware raustun...

    Zu 99,9% stimme ich dir da zu. Aber wir reden hier über Privat Insolvenz und nicht über betrügerische Absichten.


    Zitat

    Und solche MA haben dann auch nix am Geld verloren, sollte ich als Kunde wissen, dass es trotzdem so wäre, würde ich die Zusammenarbeit überdenken (aber das gleiche gilt natürlich auch für die eigenen Mitarbeiter unseres Hauses), die Verführung wäre zu groß.....

    Tust du als Kunde regelmässig diese Überprüfungen durchführen? Was wenn Einer bei der Einstellung sauber ist und danach negative Einträge bekommt? Das bedeutet ja dann auch, dass er die "Taten" begangen hat, wo seine Schufa sauber war.


    Zitat

    Auch kann man hier durchaus mit der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers argumentieren...wie unfair ist es, einem Esel immer die Möhre vor die Augen zu halten, obwohl er Hunger hat und diese niemals bekommt? Hier jeden Tag "anfällige" Mitarbeiter in Versuchung zu führen ist entsprechend gleich zu werten.

    Klar, aber in Versuchung kann jeder kommen, auch der, der eine saubere Schufa hat.


    Zitat

    Ich weiß nicht, wie ein Richter entscheiden würde, wenn der mögliche Täter argumentiert "aber mein Boss wusste doch, dass ich dringend Geld brauchte, trortzdem hat er mich nicht abgezogen und mich weiterhin in Versuchung geführt"...dass könnte dann als fahrlässig, wenn nicht gar grob fahrlässig gesehen werden und hätte dann entsprechend Auswirkungen auf den Versicherungsschutz.....

    Würde diese Argumentation als Kündigung reichen, oder vor dem Arbeitsgericht durchkommen?


    Im grossem und ganzen hast du schon Recht mit deinen Argumenten, aber auf diesem Papier der Schufa steht nichts über dem Charakter der Person. Aktuelles Bsp. Zumwinckel. Er hatte bestimmt eine sehr positive Schufa und jede Firma hätte Ihn mit offen Armen empfangen. Also laut Papier und Referenzen, ein sehr vertrauensvoller Geschäftspartner. Seine Schufa hat jetzt bestimmt ein paar negativ Einträge, trotzdem gehe ich davon aus, dass er sehr schnell wieder eine gut bezahlte Arbeitsstelle bekommt, obwohl er ein negativ Eintrag hat.

  • 1) Ja, wir führen jährliche Überprüfungen durch und handeln bei Bedarf entsprechend (MA hat bei neg. SCHUFA-Einträgen keine Zugriffsmöglichkeit auf Gelder)


    2) Warum sollte Herr Z. eine negative Auskunft haben? Seinen Verpflichtungen ist er doch sofort nachgekommen, "normale" Haftbefehle werden nicht gespeichert sondern nur der HB zur Vorladung zur EV


    3) und bitte nochmal, nicht verwechslen...SCHUFA-Eintrag ist nicht negative behaftet, hier werden auch ordnungsgemäß geführte / zurückgeführte Kredite angezeigt...wichtig sind nur die "negativen SCHUFA-Einträge"


    4) Eine ordnungsgemäß durchgeführte "Anfrage zu Kreditkonditionen" führt n i c h t zur Verringerung des Score's, nur wenn das entsprechnde Institut pennt führt dieses, für ca 14 Tage zur Abwertung, ist jedoch kein Negativmerkmal.

  • WTU_Kunde


    OK. Dann passt ja alles.


    zu 2. war halt nur so ein Bsp. Ist halt aktuell der Hr. Zumwinkel. Aber hast da auch Recht, er hat seine Schulden zurückbezahlt, trotzdem hat er Geld unterschlagen / am Finanzamt vorbei geführt.
    zu 4. Der Score wird doch alle drei Monate aktuallisiert, oder irre ich mich da.

  • na wenn er nur alle 3 Monate erneuert werden würde, könnten aktuelle Meldung ja nicht sofort zur Abwertung führen....hier wird wohl sofort reagiert...nur die "Anfrage Kredit" wird nach 10 Tagen gelöscht und nicht mehr bewertet. Soll auch nur ein Schutz davor sein, dass jemand, der sich nicht leisten kann, an einem /zwei Tagen durch die Lande zieht und diverse Kredite bei mehreren Instituten, vor Meldemöglichkeit an die SCHUFA, aufnimmt.....

  • Ich habe keine Ahnung was das jetzt mit Zumwinkel soll. Wenn es da was gibt würde sich das im Führungszeugnis wiederfinden, hat also nichts mit der Schufa zutun.


    Ich rede nach wie vor von der Definition des negativen Eintrages in der Schufa. Ist die Privatinsolvenz ein negativer Eintrag und bedeutet es z.B. wenn ein Angestellter nach einigen Jahren in der Firma, aus welchen Gründen auch immer, die Privatinsolvenz anmeldet das ich ihn daraufhin entlassen muss? Wäre mir neu, denn da würde es viele erwischen.


    Gerade die Einträge wie Kreditabschlüsse oder Kreditkündigungen werden ja letztlich einseitig durch den Kreditgeber veranlasst. Dahinter ist nirgends zu erkennen ob es um einen laufenden Rechtsstreit geht oder ob einfach nicht gezahlt wurde. Das heißt man stellt erst bei der -kostenpflichtigen- Einholung der Schufa fest das etwas ziemlich aus dem Ruder läuft. Dann schaltet man einen Anwalt ein -der auch an einem Honorar interessiert ist-, versucht das Ganze zu bereinigen und am Ende sind 3 Monate ins Land gegangen und der Job ist unter Umständen weg.


    Ich vertrete nach wie vor die Meinung das sicher viele die Schufa -ob berechtigt oder unberechtigt- verlangen, wenige diese wirklich lesen können, aber viele irgendwas hineininterpretieren und am Ende irgendeine fragwürdige Entscheidung getroffen wird.



    Gruß WR

  • Auch wenn Du eine Private-Insolvenz anmeldest, kann und darf der Arbeitgeber dich im Bereich GuW nicht auf die Straße setzen. Jemand der eine Private-Insolvenz hat, bei dem ist alles für die nächsten Jahre genau geregelt. Nimmt man diesem Menschen jetzt den Job, weil irgendwelche Vorschriften im Heft vom
    BDGW etwas über Verschuldung und NICHTEINSTELLUNG, bzw. KÜNDIGUNG aussagt, ist das falsch. Dafür gab es schon Prozesse die erfolgreich für den Arbeitnehmer ausgefallen sind.

    Auf die Arbeit schimpft man nur so lange, bis man keine mehr hat. (Lewis, Sinclair)

  • Boomer


    so wie ich das verstehe ist der MA schon im Dienst beim GWT Unternehmen. Aber ist hier nicht erstmal der Einstieg dorthin gemeint ? Mit einer Priv. Insolvenz so leid mir es auch tut wird man kaum in ein Geldtransportunternehmen kommen.


    Aus dem Job raus wegen priv Insolvenz hast du vollkommen recht.


    Tom

  • OK, kommt der Mitarbeiter von Außen und bewirbt sich bei einer GuW Firma sieht es schlecht aus.
    Da gebe ich Dir recht.

    Auf die Arbeit schimpft man nur so lange, bis man keine mehr hat. (Lewis, Sinclair)

  • Die Privatinsolvenz kommt doch auf verschiedene Weise zustande.


    z.B. wie bei RTL II o.ä.: ungelernt, arbeitslos, beide brauchen je 3 Handies, Möbel auf Pump gekauft, den breitesten LCD-Fernseher den es gab, weiterhin antriebslos, Zigaretten sind noch nicht zu teuer und die 3 Katzen haben doch auch Hunger, ich brauch noch dieses tolle neue Internet-Handy, und bei QVC schenken die mir zum neuen PC noch einen Motorroller und zwei neue Handies, toll.


    oder wie bei mir: Scheidung mit dramatischen finanziellen Folgen, Immobilie wird von der Bank trotz vernünftigem Sanierungskonzept rücksichtslos zu einem Schleuderpreis versteigert. Einen Verkauf durch mich hat man abgelehnt, obwohl der Verkauf etwa das Doppelte des Versteigerungserlöses gebracht hätte. Und dann bleibe ich noch auf Forderungen an meine Kunden sitzen und mußte die Flügel strecken.


    In der Privatinsolvenz landen letztlich beide Fälle, derzeit jedenfalls noch. Da sind ja auch gesetzliche Änderungen geplant um diese absoluten Null-Insolvenzen zu vermeiden.


    Ich selbst bin jetzt im dritten Jahr der Wohlverhaltensphase und würde nie auf die Idee kommen, für einen Betrag unter 10 Millionen Euro (reicht n icht für einen Ausstieg) in die Kasse zu greifen. Allerdings auch nicht für noch mehr :wink: Und für kleinere Beträge erst recht nicht. Bei diesen Größenordnungen ist doch jeder "gefährdet", oder? Wieso aber soll der Insolvente riskanter sein?


    Ich glaube nicht, daß sich ein GWT-Arbeitgeber die Mühe macht, diese Gedanken nachzuvollziehen. Oder er denkt, daß grundsätzlich alle Privatinsolvenzler so sind wie der erste geschilderte "RTL II-Fall".


    Gruß
    Dirk



    P.S.: Im Thema Privatinsolvenz bin ich inzwischen recht versiert, wenn also jemand mal was wissen will, PN reicht. Diskretion ist selbstverständlich.

    Die letzten Worte des Wachmanns: "Hallo? Ist hier jemand?"

  • Zitat von alter schwede


    In der Privatinsolvenz landen letztlich beide Fälle, derzeit jedenfalls noch. Da sind ja auch gesetzliche Änderungen geplant um diese absoluten Null-Insolvenzen zu vermeiden.


    Bei diesen Größenordnungen ist doch jeder "gefährdet", oder? Wieso aber soll der Insolvente riskanter sein?


    Das mit der Null Insolvenz müsstet du mir genauer erklären?


    Ich bin der Meinung das gefährdet ein blöder Begriff ist. Mir persönlich ist es so richtig egal wieviel Geld ich durch die Gegend fahre/trage. Das ist jetzt so und wird in Zukunft auch so sein. Es gibt genügend Mitarbeiter die Ihre Arbeit nur professionell erledigen wollen und keinen Gedanken an so einen Mist wie in die Kasse greifen verschwenden.


    Aus Sicht der Firmen ist es nachvollziehbar, das nur Leute ohne negativ Eintrag eingestellt werden. Wie weiter oben schon beschrieben kann/könnte dieser Mitarbeiter was nicht sein muss. Es gibt für den Bereich eine Grundhürde und die muss man schaffen wie in jedem anderem Job auch.


    Wie soll eine Firma wie etwas SL Mitarbeiter finden wenn sie jeden erst kennenlernen müsste ?? Vielleicht sind es aber wie auch weiter oben beschrieben die Versicherer die einfach darauf bestehen.


    Gewahrt vor irgendwas ist man selbst nicht wenn man den Chef des Gasthauses zum goldenen M einstellen würde.

  • Ich habe da mal was gehört und gelesen, daß die masselosen Verfahren, sprich bei denen weder anfangs Geld zur Verfügung steht noch später pfändbare Einnahmen zu erwarten sind, irgendwann anders abgewickelt werden sollen. Es geht letztlich um die Verfahrenskosten. Da ist aber auch schon ne ganze Weile nichts mehr pasiert. Oder ich habe was nicht mitbekommen.


    Tja, "gefährdet" ist ein blöder Begriff, stimmt. Aber der Zusammenhang ist auch blöd.


    Ich verstehe, daß die Firmen so agieren! Der Aufwand für die Personalrekrutierung muß sich in Grenzen halten. Aaaaber mal ganz ehrlich:


    warum ist der Privatinsolvente unzuverlässiger als sein unbelasteter Kollege? Damit sich ein sorgloses Leben irgendwo in Uruguay oder sonstwo realsieren läßt, muß der große Coup wirklich GROß sein! Sonst geht die Kohle irgendwann mal aus. Dafür kämen aber beide gleichermaßen in Frage.


    Zur Aufbesserung seines Lebensunterhalts würde der Privatinsolvente sich aber eher regelmäßig kleinere Beträge aneignen. Sofern der unmittelbare Kontakt mit Bargeld überhaupt möglich ist, fällt das sehr schnell auf und der Job hätte sich erledigt.


    Wo liegt also bitte schön das größere Risiko? Außer in dem "Pauschalverdacht".


    Wie gesagt, ich verstehe, daß die Firmen so agieren . Aber mein Innerstes dreht sich da um. :roll:

    Die letzten Worte des Wachmanns: "Hallo? Ist hier jemand?"

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