Anzeigepflicht des Arbeitnehmers

  • Ich möchte gerne wissen, ob der Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet ist, den Verlust seiner Fahrerlaubnis beim Arbeitgeber anzuzeigen und wo das niedergeschrieben ist.


    Auch möchte ich gerne wissen, ob und in welchen Abständen der Arbeitnehmer verpflichtet ist, seinen Führerschein beim Arbeitgeber vorzuzeigen (1x im Quartal, etc.). Außerdem auch wieder die Quelle dazu.



    Über Antworten und Quellen von Euch würde ich mich sehr freuen.


    Gruß Sascha

  • So oft wie der Arbeitgeber das fordert und es vertraglich festgelegt wurde.


    Zu einer Zeit, als ich als Disponent bei einem Mittelständler unterwegs war hiess das jeden Montag Pappe zeigen....


    Gesetzlich festgelegt wohl kaum, eher allgemeine Vertragspflichten und jeweilige Regelungen für das entsprechende Gewerbe.

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Wenn dein AG dich mit Firmenfahrzeug auf Reise schickt müsste er den Führerschein eigentlich immer überprüfen wenn er das Fahrzeug aushändigt.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Na ich weiß nicht. Im Handwerk war ich auch täglich mit Firmenwagen unterwegs obwohl ich bei Einstellung nicht mal den Lappen vorzeigen mußte.
    Ein gewisses Maß an Eigenverantwortung sollte ein AG auch so erwarten können.


    Ohne feste Regelung oder Aufforderung ist es sicher nicht nötig den Lappen vorzuzeigen...jedoch darf man ganz sicher ohne Lappen kein Firmen -KFZ führen.
    Die Verantwortlichkeit liegt da meines Erachtens ganz klar beim Fahrer und kann nicht auf eine evtuelle Kontrollpflicht des Arbeitgebers abgewälzt werden.

    Leidenschaftlicher Skeptiker und alles-in-Frage-Steller


    Optimisten sind Träumer! Deshalb behalten die Pessimisten auch immer recht!

  • Die Haftpflicht des AG wird sich freuen, braucht dann nicht zu zahlen wenn der AN mit dem FirmenKFZ einen Unfall baut.

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Es gibt da so etwas wie "Ermächtigen zum fahren ohne Fahrerlaubnis"...


    ...dazu noch "Begehen durch Unterlassen"... muss ich mehr sagen?

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Hallo,



    der Arbeitgeber ist verpflichtet,sich die Fahrerlaubnis (Führerschein) von seinem Mitarbeiter (eigentlich jeden Tag)
    zeigen zu lassen..........
    siehe hierzu :

    Zitat


    §21Abs.1 Nr. 2 StVG.... mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Halter eines Kraftfahrzeuges anordnet oder zulässt, dass jemand ein Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 StVG verboten ist.


    das betriftt im übrigen auch den privaten Halter............wer sein Auto von einem anderen fahren läßt...sollte sich vorher den Führerschien zeigen lassen........ 8)

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"


  • So etwas kann im Arbeitsvertrag stehen oder es liegt am Weisungsrecht des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer wenn er an gesetzliche Bestimmungen (StVO wurde ja angeführt) gebunden ist.
    Das alles gilt natürlich nur wenn Du im Rahmen Deiner beruflichen Tätigkeit mit Fahrzeugen unterwegs bist.

    Seien wir realistisch, versuchen wir das unmögliche! (Che)

  • Mal was aus der Praxis aus meiner (...) Firma:
    Innerhalb der Quartalsbelehrungen zu den UVV ist auch regelmäßig die Karte vorzuzeigen.
    Weiterhin gibt es eine Weisung, das Veränderungen, die die Einsatzfähigkeit des AN an seinem Arbeitsplatz ... "betreffen" (sorry Originalwortlaut nicht erinnerlich) unverzüglich meldepflichtig sind.
    So geht es auch.


    :wink:

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.