Macht der IHK Lehrgang eigentlich Sinn für GTW.
Es wird viel Geld zur IHK getragen!
Belehrungen und Vorträge über Themen die man nicht braucht.
Und das Tagelang. :twisted:
Ohne den IHK Lehrgang ging es doch genau so gut und es war für alle besser.
Macht der IHK Lehrgang eigentlich Sinn für GTW.
Es wird viel Geld zur IHK getragen!
Belehrungen und Vorträge über Themen die man nicht braucht.
Und das Tagelang. :twisted:
Ohne den IHK Lehrgang ging es doch genau so gut und es war für alle besser.
Von welchem Lehrgang sprichst du?
Ich selber habe keinen Lehrgang besucht.
Aber seit etwa acht Jahren schimpfen die Neuen Kollegen über den Lehrgang.
Die Einsatzleitung schimpft über das Gesetz.
Ja, was ist das für ein Lehrgang?
Meinst du den Lehrgang bzw Unterrichtung nach 34a § ?? Den muss ja jeder haben :wink: wüsste jetzt ansonsten keinen weitern Lehrgang der vorrausgesetzt wird.
Tom
.......also wenn es um den "lehrgang" geht den ich vermute und diese frage ernstgemeint ist..........werde ich diese fragestellung bei diskussionen über das niveau im sicherheitsgewerbe immer gerne anführen!......und wieder ein indiz für den zustand des forums......
ricon :shock:
Es gibt doch nur einen Lehrgang, der MUSS ist.
Aber muß er wirklich? Was haben die Kollegen davon.
Außer Kosten, doch nicht viel. :wink:
Das meiste, dort gelehrte Wissen kann doch im Gwt nicht genutzt werden.
Meinst Du den Führerschein? Den findet man nicht bei der IHK im Angebot.
....jetzt hier bitte mal ein mod eingreifen?.....
ricon
Manche halten das für Erfahrung, was sie zwanzig Jahre lang falsch gemacht haben.
Aber damit beantwortest du meine Frage nicht.
Seepferdchen?
Wer im GUW arbeitet, weis welchen Lehrgang ich meine! :wink:
Dumme Kommentare wie Führerschein oder Seepferdchen brauch ich nicht. :mecker:
Das macht die Qualität eines Forum aus!
Ja es ist der 34a
Vorgeschrieben für jeden Sicherheitsmitarbeiter im Bewachungsgewerbe ist mindestens die Unterrichtung nach §34a GewO.
Auch der GWT-Mitarbeiter zählt dazu.
Und ja, auch dieser sollte wissen, was er machen darf und was nicht.
Schade, das kein Gwt´ler was Sinnvolles geschrieben hat. Aber im Betrieb meckern. :x
Und ja, auch dieser sollte wissen, was er machen darf und was nicht.
Richtig, und was darf er mehr als der Postbote?
Eine Waffe führen, nach bestandener Prüfung.
Um das zu wissen braucht man kein Lehrgang bei der IHK, sollte Algemeinwissen sein.
Zitat von BalistoRichtig, und was darf er mehr als der Postbote?
Eine Waffe führen, nach bestandener Prüfung.
Um das zu wissen braucht man kein Lehrgang bei der IHK, sollte Algemeinwissen sein.
Stimmt schon,nur ich würde mal behaupten mein Postbote hat keine Ahnung was Notstände sind und welche Tatbestände man verwirklichen muss um eine Straftat zu begehen.Und dieses Grundwissen ist nun mal mehr oder weniger unser täglich Brot.
Die Unterrichtung mag nicht viel bringen und ich bin auch kein Fan davon aber zumindestens hat man schon mal etwas von den Grundlagen gehört und was man letztendlich daraus macht muss jeder selber wissen.Viele machen die Unterrichtung fangen dann erstmal mit der beruflichen Praxis an und bilden sich dann weiter entweder über die BG oder durch Eigenfinanzierungen und diese Leute sind für mich die Zukunft.Nur man muss eben diesen Leuten auch den Einstieg ermöglichen und da ist der einfachste Weg in den heutigen Tagen die Unterrichtung und wenn man diese aufmerksam verfolgt und nicht nur mit körperlicher Anwesenheit glänzt dann kann man schon etwas mit nehmen.
lg
Coke
Man hätte ja mal konkret werden können, hätte manchen "dummen Kommentar" erspart :wink:
Ansonsten weiß ich nicht so recht, was ich davon halten soll :roll:
Man darf nach bestandener Prüfung eine Waffe tragen? Das wäre dann aber die Waffensachkunde, weiß ja jeder.
Aber 34a ist überflüssig. Na herzlichen Dank auch.
Gut, daß ich bald Feierabend habe.
Gruß as
Zitat von BalistoRichtig, und was darf er mehr als der Postbote?
Eine Waffe führen, nach bestandener Prüfung.
Der Postbote bewacht allerdings nicht sein zu beförderndes Gut und fährt auch nicht unbedingt in einem gepanzerten Fahrzeug durch die Gegend
Auch wenn Sicherheitsmitarbeiter keine besonderen Rechte haben, so meinen doch nicht wenige Leutchen dass sie als "Uniformträger" im privaten Sicherheitsdienst eine Art Polizist sind mit weitergehenden Rechten und Befugnissen als Jedermann (z.B. Postbote)
Übrigens, Postboten hatten einmal Sonderrechte i.S. d. §35 StVO
Zitat von BalistoUm das zu wissen braucht man kein Lehrgang bei der IHK, sollte Algemeinwissen sein.
Tja, offensichtlich zählt das nicht zum Allgemeinwissen, wie man an zahlreichen Beispielen immer wieder erkennen kann. Deshalb hat der Gesetzgeber die Unterrichtung eingeführt um den im Bewachungsgewerbe beschäftigten Mitarbeitern zu erklären, dass sie keine besonderen Rechte haben und bestimmte Dinge einfach nicht machen dürfen...
Und was sagt der Gesetzgeber nochmal zu den Übergangsfristen???
:lol: :lol:
...wird über überflüssige kommentare geschrieben....aber das der threadopener die unterrichtung oder sachkunde nach 34a anscheinend nicht mal von der waffensachkunde unterscheiden kann, das geht hier wohl unter.
ich empfinde den thread an sich als frechheit und provokation. aber is schon klar, man muss ja nicht wissen was man darf und was nicht, klar....so jemanden muss man ja auch noch wegen der etikette im forum mit samthandschuhen anpacken, klar! da wird davon geredet das wach und sicherheitsgewerbe aufzuwerten(ach, ja, nur zur info für balisto, da gehört auch der gwt bereich dazu!) da wird darüber diskutiert die unterweisung abzuschaffen, es werden berufsausbildungen geschaffen.....und dann muss man sich mit meinungsdinosauriern wie dem werten threadopener herumschlagen! sorry wenn ich fpür solche dinge keinerlei verständnis aufbringen kann und vor allem will. aber auch auf die gefahr hin, dass ich mich wiederhole, dies spiegelt die momentane situation dieses fachforums wieder, aber das ist ein thema für sich!
ricon
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